Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
264,100 Thlr. die einzurichtenden 19 Bezirksgerichte, 260,000 - die einzurichtenden 104 Einzelgerichte un ter 22,000 Seelen, 49,950 - die dergleichen einzurichtenden 9 über 22,000 Seelen, 33.700 - die Staatsanwaltschaft, 8,000 - die Polizeiaufsicht, 615,750 Thlr. Summe erheischen, und wenn davon das berechnete präsumtive Nettoeinkommen der gedachten Gerichte an Sporteln rc. nach Uebergang der gestimmten Patrimo nialgerichtsbarkeit an den Staat nach Höhe 571,050 - abgezogen wird, ein Totalbedürfniß von 44.700 - verbleiben (ok. Acten des außerordent- Landtags, Beilage zur III. Abtheilung 1. Band Seite 441 flg., ingleichen II. Ab theilung Seite 231 flg., sowie Landtags mittheilungen der ersten Kammer Seite 608, 622 und 634.) Hat nun die Staats kasse bisher zu den Besvldungs- und Administrationskosten der Untergerichte einen Zuschuß von 50,000 - jährlich beigetragen, so würde für die Zu kunft ein Mehraufwand für dieselben überhaupt gar nicht anzunehmen sein. Es darf hier zunächst angenommen werden, daß der Aufwand an 98,966 Thlr., welchen gegenwärtig die beste henden 4 Bezirksappellationsgerichte erheischen, durch Re duktion derselben auf muthmaßlich zwei und durch den Wegfall der Criminalsenate bei denselben sich um ziemlich die Hälfte mindern werde, und sonach selbst ein Gesammt- rnehraufwand bei dem Justizdepartement kaum mehr in Frage sein dürfte. Die Deputation rathet ihrer geehrten Kammer deshalb an: es unter diesen Umständen bei der ministeriellen Eröff nung und der damit verbundenen Erklärung, daß für die instehende Finanzperiode ein höherer als der in der Bud getvorlage beanspruchte Zuschuß aus Staatskassen nicht werde erfordert werden, bewenden zu lassen. Erklärt sich die Kammer damit einverstanden, so ist eine unmittelbare Folge davon, daß je früher oder später und je mehr oder weniger noch im Laufe der jetzigen Fi nanzperiode veränderte Organisationseinrichtungen Platz er greifen werden, auch der künftige Rechenschaftsbericht nicht ganz im völligen Einklänge mit den Postulatpositionen stehen könne. Das Minsterium muß deshalb wünschen, daß die beanspruchten Poftulate, so weit solche ständische Bewilligung erhalten werden, als eine, in kolls zu ihrer Ver fügung gestellte und für die Zwecke des Justizdepartements bestimmte Bewilligungssumme erachtet und eine Geneh migung dazu ausgesprochen werde, daß die Verwendung dieser einzelnen Positionsbeträge beschränkt oder ausdehnend, nach den Festsetzungen des noch zu publicirenden Organi sationsgesetzes und der auf Grund desselben sich nöthig ma chenden Einrichtungsreformen angeordnet werden könne, dergestalt, daß nach der Füglichkeit der Verhältnisse einzelne Postulate ganz oder auf einige Zeit völlig ausfallen und an deren Stelle andere treten können, welche gegenwärtig fest zu normiren noch nicht möglich ist. Zu einer solchen Maßnehmung das Königliche Ministerium der Justiz zu ermächtigen, erscheint aber dem usuellen und durch die Land tagsordnung festgesetzten Verfahren zu wenig konform, als daß die Deputation solche zu bevorworten sich entschließen könnte. Sie hat es daher vorgezogen, nachstehend ihr Gut achten speciell auf die, im Budget in Aufrechnung gebrach ten einzelnen Positionen zu richten, wenn sich auch im Vor aus zu bescheiden ist, daß der künftige Rechenschaftsbericht theilweise auf die, mit den Ständen verabschiedeten Orga nisationseinrichtungen begründet und dadurch gerechtfertigt erscheinen werde. Dahingegen findet sie es unbedenklich, daß, wie auch bei frühem Landtagen wiederholt geschehen, das Ministerium bezüglich der Positionen 13, 14 und 15 ermächtigt werde, solche in dem künftigen Rechenschaftsbe richte für den Zweck gegenseitiger Uebertragung eines, bei der oder jener Position etwa eintretenden Mehrbedarfs nöthigcn- falls zusammenzuzichen, und rathet in Conformität mit dem diesfalls in jenseitiger Kammer (ok. Mittheilungen Seite 130) gefaßten Beschlüsse ihrer Kammer an, die erbetene Ermächtigung auch für die künftige Finanz periode der Staatsregierung nicht zu versagen. Was hiernächst das in der Budgetvorlage Seite 145 unter Nummer 13 bis mit 18 als Gesammtbedürfniß be rechnete Postulat an 289,390 Thlr. etatmäßiger und 27,554 - ttansitorischer Positionen, 316,914 Thlr. in Summe selbst anlangt, so beruht es zwar in Richtigkeit, wenn Seite 43 des jenseitigen Berichts bemerkt worden, daß es das Postulat der vorigen Finanzperiode überhaupt nur um 17,824 Thlr. übersteige, indem 21,000 Thlr. mehr, und 3,176 - weniger als in voriger Finanzperiode, mithin 17,824 Thlr. Summe mehr gefordert würden; es bedarf diese Angabe insofern einer Erläuterung, als in jenem Be richte bei den einzelnen Positionen sich ein Jrrthum einge schlichen hat. Nach den diesfallsigen Angaben soll nämlich das etat mäßige Mehrerforderniß 2.600 Thlr. ->cl Pos. 13 20,000 - - - 17 22,600 Thlr., so wie das etatmäßige Minus 500 Thlr. sä Pos. 14 und 1100 - - - 15 mithin nach Abrech ¬ nung dieserSumme von 1.600 - das etatmäßige Mehrerforderniß 21,000 Thlr., ingleichen das transitorische Minus 917 Thlr. »6 Pos. 14 und 2209 - - - 15 3126 Thlr. betragen. Hiernach würde, wenn auch diese 3,126 - von dem Gesammtmehrcrforderniß decourtirt werden, das Totalmehrerforderniß in 17,874 Thlr. und nicht 17,824 Thlr. bestehen. Dieser Jrrthum liegt aber darin, daß bei Pos. 14 nicht 917 Thlr., sondern, wie aus den Erläuterungen zum Budget Seite 181 und 182 erhellt, 967 Thlr. in Wegfall gelangt sind und sich hierdurch das Gesammtmehrcrforderniß auf die Summe von 16,824 Thlr. reducirt. Nach diesen vorausgeschickten Bemerkungen würde die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder