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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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in der That große Besorgniß hegen, denn es steht wirklich ihnen, nachdem der Einzelne vielleicht das Wenige, was er noch gehakt, zugesetzt hat^ eine höchst kümmerliche Ankunft bevor. Es entsteht dadurch aber weitn die Besorgyiß, daß künftighin jeder tüchtige Kopf sich lieber einem andern- Be rufe, als diesem, zuwenden werde und unftrm Justizheam- tenstande die meisten tüchtigen Leute entzogen bleiben. Eine Stelle im Berichte hat mich, wie ich hierbei nicht un erwähnt lassen kann, überrascht. Pie geehrte Deputation geht, und zwar ohne sich , hierbei in eine Mehrheit oder- Minderhrit zu theilrn, von der Ansicht aus, daß das Orga nisationsgesetz, welches dem vergangenen außerordentlichen Landtage zur Berathung vorgelegen hat, bereits verab schiedet sei und demnächst werde publicirt wer den. Wie die geehrte Kammer sich entsinnen wird, blieb sie in ihrer Majorität hinsichtlich eines der wesentlichsten Punkte des betreffenden Gesetzes bei ihrer Ansicht stehen; es fand eine Vereinigung darüber mit der jenseitigen Kam mer nicht statt. Zwar wurde von Seifen des Präsidiums dieser Kammer trotz der abweichenden Ansicht der Majorität derselben der betreffende Punkt für genehmigt erklärt, weil nicht zwei Drittheile dagegen gestimmt hätten. Die geehrte Kammer wird sich aber auch entsinnen, daß die Majorität hiergegen protestirte. So standen die Sachen bis jetzt und die Frage ist nach meiner Ansicht noch immer eine offene. Die geehrte Kammer wird sich demnächst auch entsinnen, daß ein im Jahre 1837 von beidenKammern gemein schaftlich gestellter Antrag auf authentische Jntepretation der hier einschlagenden Paragraphen der Verfassungsurkunde zur Zeit noch aufrecht steht. Noch meiner Ansicht ist das eine Frage, welche zu tief eingreift in unsre Verfassung und deren Anwendung, als daßsie nur so nebenbei als in den Sand gelaufen betrachtet werden könnte und da auch der Bericht so nebenbei darüber hingeht, ohne daß diese Frage erledigt wäre, so bin ich in der That etwas gespannt, die Ansicht zu hören, welche die Majorität der Deputation, die sich doch damals unter den Protestirenden mit befand, hier über gefaßt hat. Ich meines Lheils muß aber bemerken, daß ich mir Vorbehalten muß, in Form einer ständischen Petition einen Antrag auf Entscheidung dieser sogenannten Zweidrittelftage in Gemäßheit der §Z. 152 und 153 der Verfaffungsurkunde bei der Kammer einzubringen. Ich halte diesen Gegenstand in der That für zu wichtig, als daß ich ihn für bereits abgethan ansehen könnte, zumal noch ein ständischer Antrag in dieser Beziehung in Wirk lichkeit besteht. Wir sind es also uns selbst schuldig, nicht so leicht darüber hinzugehen. Präsident v. Schönfels: Es muß dieser Petition von Seiten des Herrn Sprechers entgegsngesehen werden; was aber die sogenannte Zweidrittelfrage anlangt, die er wieder anregt, so scheint doch dieselbe zur Berathung des jetzt vorliegenden Gegenstandes nicht zu gehören. v. Erdmannsdorf: Ich bitt? allerdings um Per- zoihung, wenn ich dem widerspreche« muß, indem ich der Ansicht bin, daß Herr v. Zehmen doch insofern Recht zu haben scheint, ass im Berichte, wie ich allerdings heute erst gesehen habe, der Passus enthalten ist, hast Has Organisa tionsgesetz die Zustimmung beider Kammern erhalten habe. Zur Beruhigung des Herrn v. Zehmen möchte ich bemerken, daß das Stehenbleiben jener Worte nur auf einem Ver sehen beruhen kann, da es nur ein oder zweimal noch pyrkommt; denn der Herr Referent hatte, als dies in hex Deputation zur Sprache kam, gefälligst zugcfagt, die Worte zu berichtigen und es ist wahrscheinlich nur die Eile, mit welcher der Bericht zum Drucke kam, daran Schultz, daß die Abänderung nicht an allen Stellen gleichmäßig erfolgt ist. Daß dies her richtige Hergang der Sache sei, läßt sich schon daraus schließen, daß unter der Majorität her Deputation Herr v. Arnim sich befindet, welcher bekannt lich zu den Protestirenden gehört. v. Welck: Ich möchte zur Rechtfertigung des Herrn v. Zehmen anführen, daß er eine Discussion über die viel besprochene und angeregte Zweidrittelfrage in diesem Augen blicke keineswegs hat Hervorrufen wollen, wenigstens habe ich das aus seiner Rede nicht entnehmen können. Ich bin auch vollkommen der Ansicht des Herrn Präsidenten, daß hierzu jetzt gar nicht der rechte Ort und die paffende Zeit sein würde. Dem aber muß ich auch beistimmen, daß es allerdings auffallend erscheint, wenn der Bericht von einem wirklich schon verabschiedeten Organisationsgesetze spricht, während doch die Frage, ob es als ein solches zu betrachten sei oder nicht, lediglich von der noch offnen Entscheidung über die Zweidrittelfrage abhängt. Ehe letztere erfolgt ist, kann man meiner Ansicht nach nicht sagen: das Organisa tionsgesetz sei auf verfassungsmäßige Weise angenommen und verabschiedet worden. Man kann dem Herrn v. Zeh men nur sehr dankbar dafür sein, wenn er es übernehmen will, durch eine Petition oder einen Antrag diese hochwich tige Angelegenheit ihrer Entscheidung entgegen zu führen, denn ich glaube, daß die Abspannung, wenn ich so sagen darf, welche sich der Kammer nach den mit Geschäften so sehr überhäuften letzten Tagen der außerordentlichen Stände versammlung bemächtigt hatte, die alleinige Ursache ist, daß diese wichtige Angelegenheit etpas in den Hintergrund ge treten war. Allein der vorliegende Bericht zeigt uns, und wir werden noch mehrfach Gelegenheit haben, uns davon zu überzeugen, wie notwendig es ist, daß diese Sache endlich einmal zur Entscheidung komme. Vicepräsident v. Friesen: Auf die Bemerkung tzes Herrn v. Zehmen, welchem sich auch Herr v. Welck in ge wisser Weise ««geschloffen hat, bin ich als Deputations mitglied schuldig, Auskunft zu ertheilen. Allerdings kom men im Deputationsberichte mehrere Steffen vor, welche annehmen lassen, als sei man über eine gewiß sehr wich-
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