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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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verstanden mit dem Anträge der zweiten Kammer, will aber statt der Worte: „nach Einführung" bis zu dem Worte „Verwaltungsbezirke" setzen: „wo möglich schon". Es geht also die Absicht dahin nach diesem An träge, die Staatsregierung wolle wo möglich schon der nächsten ordentlichen Standeversammlung rc. vorlegen. Herr v. Welck hat nun zu diesem zweiten Anträge ein Amendement gestellt, nach welchem die Einführung des Straßenbaumandats erst nach Einführung der neuen Kreis- und Provinzialordnung eintreten soll. Dies sind die drei Anträge, welche zur Abstimmung vorliegen. Die erste Frage richte ich auf den Antrag der zweiten Kammer mit Vorbehalt der so eben erwähnten Abänderungen. Ich würde, wenn der Antrag der zweiten Kammer abgelehnt werden sollte, die Frage richten auf den Deputationsantrag und sodann auf den Antrag des Herrn Freiherrn v. Welck, wenn nämlich die zweite Frage verneinend beantwortet wird. Die erste Frage richte ich auf den Antrag der zwei ten Kapimer. Er läutet: „Die hohe Staatsregierung wolle nach Einführung des neuen Gerichtsver fahrens und erfolgter Bildung abgerundeter Verwaltungsbezirke der demnächst zusammen tretenden Ständeversammlung unter Aufhe bung des Straßcnbaumandats vom 28. April 1781 ein neues Straßenbaugesetz, in welchem den jetzigen coMmerzielleN und landwirthschaft- lichen Verhältnissen Rechnung getragen ist, zur Berathung vorlegen." Ich frage, wiederhole aber nochmals, mit Vorbehalt beider Modisicationen, ob die Kammer diesem Anträge ihre Zustimmung er- theilt? — Mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich würde mich nun zu dem Anträge, wie ihn die diesseitige Deputation angenommen wissen will, wenden, daß statt der Worte: „nach Einführung des neuen Gerichtsverfahrens und Bildung abgerundeter Verwaltungsbezirke", die Worte gesetzt werden, „wo möglich schon." Ich frage, ob die Kammer diesem Anträge ihrer Deputation ihre Zustimmung er- theilen will? — Mit 15 gegen 13 Stimmen ist der Antrag angenommen. Freilich würbe das nicht ausschließen, eine Frage noch zu stellen auf den Antrag, den Herr v. Welck gestellt hat. Ich habe dies vorausgeschickt. Herr v. Welck wünscht die Einführung des neuen Straßenbaumandats so lange aus gesetzt, bis die Einführung der neuen Kreis- und Provin zialordnungstattgefunden hat und ich frage, ob die Kam mer diesem Anträge ihre Zustimmung ertheilen will? — Der Antrag wird genehmigt. Meine hochgeehrten Herren, ich glaube nicht, daß es richtig ist, daß die beiden Anträge angenommen werden; denn die Herren, die vorher für den Deputationsantrag gestimmt haben, müssen, wie mir es scheint, jetzt gegen den v. Welck'schen Antrag stimmen. v. Welck: Ich glaube, daß hier ein Mißverständnis, obwaltet, ich habe nämlich vorhin erklärt, daß mein Antrag nicht eigentlich eine Abänderung des Deputationsantrages sei, sondern vielmehr ein Zusatz zu demselben. Es kann also mein Antrag noch recht füglich angenommen werden, nachdem auch schon das Deputationsgutachten angenom men worden ist. Mein Antrag ist nur ein Zusatz zu dem selben. Ich glaube, so ist es von der Kammer verstanden worden; ich habe es wenigstens so verstanden. Präsident v. Schön fels: Ich möchte dem doch wi dersprechen. Der Deputationsantrag geht nämlich dahin, das neue Straßenbaumandat wo möglich schon der näch sten Ständeversammlung vorzulegen. Nun aber scheint es ganz gewiß zu sein, daß die Provinzial- und Kreisstände- ordnung schwerlich bis zur nächsten Ständeversammlung eingeführt sein wird und daher glaube ich, daß beide An träge sich nicht vereinigen lassen. v. Welck: Schon in den Worten „wo möglich" scheint zu liegen, daß es noch nicht auf der nächsten Ständever sammlung thunlich sein wird. Die Deputation hat also für den Fall, daß erst die Vorlegung der Provinzial- und Kreisordnung abgewartet werden soll, ein Spatium offen gelassen, wenn es nicht möglich sein sollte, sie der nächsten Standeversammlung vorzulegen. v. Erdmannsdorf: Ich glaube, die Anträge kön nen sich in zweierlei Beziehungen vereinigen. Einmal, weil allerdings, wenn es auch nicht wahrscheinlich ist, doch aber von uns gewünscht wird, daß die neue Provinzial ordnung der nächsten Ständeversammlung vorgelegt wird und zweitens weil gesagt ist „wo möglich." Präsident v. Schonfels: Nachdem die Abstimmung also ausgefallen ist, so wünscht nun die Kammer, daß das neue Straßenmandat wo möglich der demnächst zusammen tretenden Ständeversammlung vorgelegt wird, wünscht aber auch, daß die Regierung mit Einführung der neuen Kreis- und Provinzialordnung dieses Mandat ergehen lasse. Wenn die Kammer glaubt, daß sich beides vereinigen läßt, will ich meinerseits mein Bedenken fallen lassen. Es sind beide Anträge der Deputation und der des Freiherr» v. Welck zur Annahme gekommen. Ich werde nun Vorschlägen, die heutige Sitzung zu schließen. Ich beraume die nächste Sitzung auf morgen 11 Uhr an. Die Berathungsgegen- stände werden folgende sein: zuerst die Fortsetzung der jetzt abgebrochenen Berathung, den Bauetat betreffend, sodann die Berathung des Berichts über Position 9 und 18 des außerordentlichen Ausgabebudgets, die Reparatur und Er weiterung des Akademiegebäudes zu Freiberg betreffend, und endlich drittens die Berathung des Berichts der drit ten Deputation über die Petition des Herrn Kammerherrn v. Zehnten, eine authentische Interpretation des §. 92 der Verfassung betreffend. Die heutige Sitzung ist ge schlossen. (Schluß der Sitzung L3 Uhr.) Mit der Redaktion provisorisch beauftragt: Ed- Gottwald. Druck von B. G. Leubner. Letzte Absendung zur Post: den 2. Mai 1855.
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