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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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werden zu Chausseebauten und Correctionen 73,000 Thlr. postulirt. Dieses Postulat bleibt gegen das frühere um 5000 Thlr. zurück. Es wurde von der zweiten Kammer bewilligt und ist das Nähere hierüber im jenseitigen Berichte S. 201 flg. ersichtlich. Auch der ersten Kammer wird dieses Postulat zur Bewilligung empfohlen. Die Deputation kann aber nicht umhin, bei dieser Ge legenheit den Antrag, der in der ständischen Schrift vom 18. Mai 1852 enthalten ist und dahin geht: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, bei Verwendung der für den Chausseeneubau bewilligten Summen nur auf solche Strecken Rücksicht zu nehmen, welche zu Vol lendung und Nutzbarmachung bereits begonnener Bau ten, oder zu dringend gebotener Verbindung mit Eisen bahnen, oder endlich zu gänzlicher Abweisung von Pa rallelstraßen dienen, damit in der Hauptsache einem Ab schlüsse unsrer Chausseeneubaue in nicht zu ferner Zu kunft entgegengesehen werde, der hohen Staatsregierung zur geneigten Beachtung noch mals zu empfehlen. Präsident v. Schönfels: Ich würde mir hier eineAus- kunft von dem Herrn Referenten zu erbitten haben. Es ist nämlich die Fassung in Bezug aus den soeben von ihm verlesenen Antrag nicht ganz deutlich insofern, als nicht der bestimmte Antrag gestellt ist, daß die Kammer sich in dieser Hinsicht der Deputation anschließen solle. Es wird das bei genauer Betrachtung sofort ersichtlich sein, denn die Deputation sagt blos: sie wolle der hohen Staats regierung jenen Antrag zur geneigten Beachtung nochmals empfehlen. Ob aber die Deputation wünscht, daß die Kammer sich ihr anschließen solle, geht daraus nicht hervor. Referent v. Arnim: Es bleibt natürlich der Kam mer überlassen, ob sie die Ansicht der Deputation billigt oder nicht. Präsident v. Schönfels: Die Absicht der Deputation geht dahin, daß die Kammer sich ihrem Anträge «»schließe. Ich werde zu erwarten haben, ob Jemand über diese fünfte Unterposition zu sprechen begehrt. Es scheint nicht so, ich werde daher sofort zur Fragstellung übergehen. Die De putation räth uns an: die zu Chausseebauten und Correctionen geforderten 75,000 Thlr. zu be willigen. Pflichtet ihr die Kammer hierin bei? — Einstimmig Ja. Wir kommen nun zu dem Anträge, der sich auf S. 153 vorsindet und in der ständischen Schrift vom 18. Mai 1853 gestellt ist, dahin lautend: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, bei Verwen dung der für den Chausseeneubau bewilligten Summen nur auf solche Strecken Rücksicht zu nehmen, welche zu Vollendung und Nutzbarmachung bereits begonnener Bauten, oder zu dringend gebotener Verbindung mit Eisenbahnen, oder endlich zu gänzlicher Abwerfung von Parallelstraßen dienen, damit in der Hauptsache einem Abschluss« unsrer Chauffeeneubane in nicht zu ferner Zukunft entgegengesehen werde." Will dieKammer, ihrer Deputation beistim mend, der hohen Staatsregierung diesen An trag nochmals zur geneigten Beachtung empfeh len? — Einstimmig Ja. Referent v. Arnim: Unterposition 6. Zur Chaufseeunterhaltung. Hierzu werden 395,800 Thlr. postulirt und zwar 5400 Thlr. mehr als in abgewichener Finanzperiode. Es zerfällt diese sechste Unterposition in a) 384,000 Thlr. zu Unterhaltung von 320 Chaussee ¬ meilen, jede zu 1200 Thlr. jährlich, b) 1,800 - für die im Laufe der Finanzperiode zu bauenden 4,^ Meilen, o) 10,000 - zu Unterhaltung und Bau der Chaus- see- und Brückengeldeinnahmen. Summa uts. Obiges Gesammtpostulat an 395,800 Thlr. ist von der zweiten Kammer ohne Abzug bewilligt worden. Die De putation unterläßt hierbei nicht, erlauterungsweise zu be merken, daß hier wohl eigentlich die im Emnahmebudget S. 142 sak 15 und 16 berechneten 240,000 Thlr. Chaus see- und Brückengelder zu Gute zu rechnen wären, so daß der eigentliche Aufwand für diese Unterposition nur 155,000 Thlr. ausmacht. Wenn die jenseitige Deputation Seite 205 ihres Be richts das Heil der Kunststraßen in einer andern Beschüt tung und in strengerer Beobachtung des Gesetzes vom 12. Mai 1841, die Radefelgenbreite betreffend, sucht, so können wir uns damit wohl einverstehen und demgemäß nachstehen den Antrag der zweiten Kammer: die Kammer wolle im Verein mit der ersten Kummer an die Staatsregierung das Gesuch richten: dieselbe wolle eine Revision und nach Befinden Er weiterung des Gesetzes vom 12. April 1840 über die Belastung und Felgenbreite des Frachtfuhrwerks auf Chausseen vornehmen und der nächsten Ständever sammlung zur Berathung vorlegen, zur Annahme empfehlen. Hiernachst müssen wir aber die Breite unsrer Kunst straßen nebenher als nicht ausreichend und daher mit als Grund sehr baldiger Verschlechterung derselben hauptsäch lich bezeichnen, was leider ohne große Kosten nicht mehr zu beseitigen sein möchte. Auch erscheint uns dies als paffende Gelegenheit, der Kammer folgenden Antrag vorzuschlagen: die hohe Staatsregierung wolle die Einführung breiterer Wagenspur in geneigte Erwägung ziehen, im Uebrigen aber hat die Deputation die Bewilligung des Postulats mit 395,800 Thlr. anzu- rathen. Präsident v. Schönfels: Es würde nun Unterposi tion 6 zur Diskussion zu gelangen haben.
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