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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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bei einer oberflächlichen Durchsicht des Berichts es auffallen könnte, mich heute unter den Zweiflern zu sehen, nachdem ich in jener denkwürdigen Sitzung der ersten Kammer am 22. Dccember vorigen Jahres mit Entschiedenheit behaup tet hatte, es sei kein Zweifel vorhanden, und dann auch deswegen, um aufs Neue zu zeigen, daß ich noch immer derselben Meinung bin, die ich damals ausgesprochen, und zwar auch jetzt noch der Meinung bin, nachdem ich seit jener Zeit die reiflichsten und wiederholtesten Ueberlegungen und Erwägungen habe stattfinden lassen. Ich hänge dieser Meinung noch unerschütterlich an, habe aber nichtsdestowe niger den Bericht unterschrieben und zwar ohne die geringste Inkonsequenz begangen zu haben. Denn erstens gehöre ich, wie gesagt, den zwei Mitgliedern an, welche dissentiren. Dann aber wünsche ich, daß auch diejenigen geehrten Mit glieder dieser Kammer, die nicht meiner Ansicht sind in Be zug auf die vorliegende Frage, beruhigt werden möchten. Ich wünsche, daß ihre Zweifel auf irgend eine Weise gelöst, und daß die Frage entschieden werde, die sie nun einmal für unentschieden halten. Ich wünsche es aber auch des halb, damit die Kammer nicht wieder in eine Lage versetzt werde, die ich für sie selbst, aber auch besonders für das Präsidium eine beinahe peinliche nennen möchte. Das sind die Gründe, weshalb ich den Bericht und den Antrag, der im Berichte enthalten ist, mit unterschrieben habe. Das sind aber auch die Ansichten, die ich in Bezug auf die An gelegenheit, die hier zur Verhandlung kommen soll, hatte, noch habe, und immer haben werde. Es geht aus Diesem, was ich erwähnte, aber hervor, daß ich den Bericht unter schrieben habe nicht um meinetwillen, sondern um Anderer willen. Ich werde daher auch, wenn das Schicksal des Antrages ein solches sein sollte, welches nicht zu den gün stigen gehört, nicht von allzuheftigem Schmerze betroffen sein, ich meine, wenn der Antrag abgelehnt wird, wird mich das nicht zu sehr tangiren. Im Uebrigen ist im Berichte der Wunsch ausgedrückt, es möchte nicht auf das Materielle der Angelegenheit eingegangen werden, ein Wunsch, der auch von dem Petenten getheilt wird. Ich selbst habe mich dessen enthalten und bin der Meinung, daß die Frage des Berichts heute hier recht gut entschieden werden kann, ohne auf die eigentliche Sache cinzugehen. Hierzu wird dann Zeit sein, wenn die erbetene Vorlage an die Kammer gelangt und ich wünsche recht sehr, daß diese Ansicht von allen Mit gliedern der Kammer festgehalten werde, damit man eine anticipirte Diskussion vermeide, die heute keinen weitern Nutzen haben könnte und für welche später noch Zeit genug übrig sein wird- Es haben sich zur Debatte die Herren Bürgermeister Müller, Hennig, dann Herr v. Zehmen angemeldet. (Es bitten noch mehrere Kammermitglicder ums Wort.) Zunächst wird Herr Bürgermeister Müller an der Reihe sein. I. K. (2. Abonnement.) Bürgermeister Müller: Ich bin meinerseits über die Bedeutung und den Sinn des §. 92 der Verfassungsur- kunde eben so wenig in Zweifel, wie nach der eben vernom menen Aussprache unsers verehrten Herrn Präsidenten der selbe in Zweifel ist. Daß der in §. 92 gebrauchte Aus druck: „Gesetzvorschlag" eben sowohl von den einzelnen Abschnitten eines Gesetzentwurfs gilt, wie von dem ganzen Gesetzentwürfe, darüber bin ich nicht im Entferntesten in Zweifel und ich würde, um dies näher darzulegen, unbe dingt weiter auf das Materielle eingehen, wenn mir nicht daran gelegen wäre, den Wunsch unsers geehrten Herrn Präsidenten zu erfüllen. Indessen, meine Herren, ganz kann man das Materielle der Sache nicht umgehen, und um zu zeigen, daß man dem Anträge nicht beistimmen kann, muß man sich mindestens einigermaßen aussprechen. Ich will für meine Person nur wenig sagen, aber gestatten Sie mir wenigstens darauf hinzuweisen, daß auf dem Land tage von 1837 das Materielle dieser Frage vielfach erörtert worden ist. Die Mehrheit der Deputation der damaligen ersten Kammer hat sich eben sowohl, wie die gesammte Deputation der zweiten Kammer in dem Sinne ausgespro chen, den ich so eben bezeichnet habe und auch von 68 Mit gliedern der zweiten Kammer haben, so ich nicht irre, 63 oder 64 dasselbe gethan, so daß also blos 2 oder 3 Stim men gegen meine Ansicht damals in der zweiten Kammer vorhanden gewesen sind. In der ersten Kammer stand die Sache so, daß 18 Stimmen sich in dem gegentheiligen, 15 in dem von mir angedeuteten Sinne erklärt haben. Die hohe Staatsregierung hat damals ebenfalls dieselbe Ansicht kund gethan, welche ich meinerseits für die richtige halte, Sie hat dies durch den damaligen Minister der Justiz den Ständen gegenüber erklären lassen, einen Mann, der in Bezug auf Gcsetzeskenntniß — darin stimmen wir Alle überein, meine Herren, — einen hohen Standpunkt einnkmmt, nicht blos im In- sondern auch im Auslande. Bin ich also darüber nicht in Zweifel, daß §. 92 der Ver fassungsurkunde auch für die speciellen Theile eines Ge setzentwurfs gilt, so gerathe ich freilich in eine eigenthüm- liche Lage, wenn ich mich für den Vorschlag der Deputa tion erklären soll. Ich habe eben keinen Zweifel über jenen Passus, deshalb könnte ich auch keine Veranlassung haben, jenem Anträge beizustimmen. Freilich ist aber auf Das einige Rücksicht zu nehmen, was der Herr Präsident soeben zu erkennen gegeben hat: man muß auch andern Ansichten und selbst den entgegen gesetzten Ansichten,, so weit sie auf gewissen Gründen beruhen, nicht schroff entgegentreten. -Würde ich daher, von diesem Standpunkte aus betrachtet, mich nicht als Gegner des Deputationsvorschlages zu er kennen geben, so muß ich doch bemerken, daß mir gegen den Antrag des Herrn v. Zehmen, so wie gegen den Vor schlag unsrer geehrten Deputation in der Form, wie sie Uns vorliegen, auch verschiedene formelle Bedenken beige hen. Ich bin mir nämlich nicht ganz klar über den Sinn 59
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