fände. Der Deputationsantrag, um den es sich handelt, befindet sich auf S. 82 des Berichts und geht dahin: „Den ersten Theil des Schlußantrags der Petition, welcher dahin gerichtet ist: „die erste Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kammer an die hohe Staatsregierung das Gesuch richten, den Ständen noch am gegenwärtigen Land tage wegen authentischer Interpretation des §. 92 der Verfassungsurkunde kn Bezug auf die Frage, ob solcher nur bei ganzen Gesetzentwürfen oder auch bei einzelnen Theilen derselben in Anwendung zu bringen sei, eine Vorlage gelangen zu lassen," zu dem ihrigen zu machen, wogegen das weitere Anver langen der Petition in gedachtem Schlußantrage, welches dahin geht: „eventuell, wenn über die Auslegung des §. 92 der Verfassungsurkunde eine Uebereinkunft zwischen Re gierung und Ständen nicht erzielt werden sollte, ge dachte Frage, nach Maßgabe des §. 153 der Verfas sungsurkunde, dem Staatsgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen", als ein solches, welches als eventuell und auf der Erle digung des ersten Theils des Antrags beruhend zu be trachten ist, erst dann als Gegenstand einer Beschluß fassung sich darstellt, wenn zu einer authentischen Inter pretation des ß. 92 der Verfassungsurkunde nicht zu gelangen sein sollte." Es iss dieser Antrag ein Product der dritten Deputa tion und bei dieser Gelegenheit schreibt die Landtagsord nung vor, daß durch Namensaufruf abgestimmt werden muß. Ich werde daher dieser Vorschrift Genüge leisten und frage: ob die Kammer dem Anträge ihrer Deputation beizustimmen gemeint sei? Bei Namensaufruf antworten mit Ja: Secretär v. Egidy, v. Nostitz und Jänckendorf, Graf Hohenthal, Graf Einsiedel-Reibersdorf, Bischof Forwerk, Graf Schönburg, v. Posern, v. Metzsch, Graf Riesch, v. Schönberg-Purschenstein, v. Lüttichau, v. Beschwitz, Graf Einsiedel-Wolkenburg, Oberbürgermeister Pfoten hauer, v. Watzdorf, v. Zehmen, v. Erdmannsdorf, v. Carlowitz, v. Arnim, v. Heynitz-Heynitz, Präsident v. Schönfels, mit Nein: Secretär Wimmer, Bürgermeister Starke, v. König, Bürgermeister Müller, vr. Luch, v. Römer, Bürgermeister Clauß, Bürgermeister Hennig, Bürgermeister Koch, Bürgermeister Gottschaid, Präsident v. Schönfels: Der Antrag der Deputa tion ist mit 21 gegen 10 Stimmen angenommen, woraus folgt, daß der v. Nostitz'sche Antrag nicht mehr zur Abstimmung gelangen kann. — Es war dies der letzte Gegenstand der heutigen Tagesordnung, und ich hätte nur noch die Pflicht anzuzeigen, wie sich in Bezug auf die nächste Sitzung zu verhalten sein wird, da ich aber nicht in der Lage bin, etwas Genaueres angeben zu können, so werde ich Sie zur nächsten Sitzung durch Karten eknladen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung kurz vor Uhr.) MK der Redaktion provisorisch beauftragt. Ed. Gottwald. — Druck von B. G. Teubner. Letzte Absendung zur Poss: den 3. Mai 1855.