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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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chen und aufheben, so muß man doch die Möglichkeit ha- den, sich mit gutem Willen und unter beiderseitigem Ein- verständniß wieder zu trennen. Ich finde, daß durch das Staatsdienergesetz die Staatsregierung zu sehr gebunden ist- Ich lege einen hohen Werth auf Unabhängigkeit und wünsche, daß jeder Mensch und Staatsdiener im höchsten Grade, so weit es möglich ist, unabhängig sei, aber das darf doch nicht so weit führen, daß der Vorgesetzte dadurch abängig werde und daß man Jemanden, der nicht brauch bar oder nur halb brauchbar ist, gar nicht wieder entfernen kann. Das Staatsdienergesetz von 1835 hat uns große Schwierigkeiten und Verlegenheiten zugezogen, nicht blos für die Vorgesetzten, sondern auch in Bezug auf die Pen sionslast. Daß das einmal in Erwägung genommen wer den muß, versteht sich von selbst und ich bin überzeugt, daß wenn die Staatsregierung die Erwägung vornimmt, die wir hier beantragen und die sie gewiß selbst schon als noth- wendkg angesehen hat, so wird dies zu weitergehenden Be trachtungen führen und in dieser Hoffnung und in diesem Sinne bin ich dem Anträge auch mit beigetreten. v. König: Gegen den Antrag, der von der geehrten Deputation vorgeschlagen worden ist, aufzutreten, habe ich durchaus keine Veranlassung; er geht, wie gesagt, nur da hin, die Regierung um sorgfältige Erwägung zu bitten, und einer solchen ist der Gegenstand ganz gewiß werth, wenn man erwägt, wie die Pensionslast sich immer drohen der für unser Budget gestaltet, und wie bei derselben ge rade die geringer besoldeten Stellen das größte Gewicht in die Wagschale legen. Wie dem Anträge nachzukommen und in welcher Ausdehnung er auszuführen sein werde, darüber gestatte ich mir im Augenblick eben so wenig ein bestimmtes Urtheil auszusprechen, als es von Sekten eines geehrten Redners vor mir geschehen ist. Noch weiter aber zu gehen und sämmtliche Staatsdiener, wie angcdeutet wurde, auf Kündigung zu stellen, dafür könnte ich mich wenigstens in keinem Falle erklären, um so weniger, als nach der Verfaffungsurkunde selbst namentlich die völlige Unabhängigkeit des Richterstandes ausgesprochen ist und diese bei einer solchen Maßregel wohl äußerst gefährdet sein dürfte. Indessen begnüge ich mich mit dieser kurzen An deutung, da keine Veranlassung vorliegt, auf diesen Gegen stand noch näher einzugehen. Staatsminister Behr: Die Regierung hat sich dem Anträge auch in der andern Kammer in keiner Weise ent gegengestellt aus dem einfachen Grunde, weil der Gegen stand allerdings von der Art ist, daß er einer nochmaligen und sorgfältigen Erwägung bedarf. Es wird diese also äuch in jedem Falle stattflnden und deren Ergebniß später den hohen Kammern mitgetheilt werden. Welches Resultat diese Erwägung geben werde, darüber ist wohl im Augen blicke die Zeit noch nicht, sich auszusprechen, nur so viel er laube ich mir, zu bemerken, daß für die Vergangenheit schon wegen der bewahrten sächsischen Gerechtigkeit nicht davon die Rede sein kann, etwas zu schmälern von Dem, was bereits auf Berechtigung beruht und zugestanden ist. Andererseits erfordert dieselbe Gerechtigkeit, daß in allen Mi nisterien eine gewisse Gleichheit bestehe und in dem einen Ministerium nicht so, in dem andern anders verfahren werde. Ob man bei diesemAnlasse auch auf eineRevision des Staats dienergesetzes zurückkommen werde, darüber vermag ich im Augenblicke nicht zu urtheilen; es ist dies nicht unwahr scheinlich, theils infolge dieses Gegenstandes, theils infolge der neuen Organisation, aber ich bin nicht in der Lage, darüber schon jetzt eine bestimmte Erklärung abgeben zu können. Präsident v. Schönfels: Ich schließe nunmehr die Debatte und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent v. Watzdorf: Von keinem der geehrte« Sprecher ist gegen den Antrag, wie er von der Deputation zur Annahme empfohlen wird, etwas Wesentliches gesagt worden, derselbe hält sich auch so im Allgemeinen, er empfiehlt einen Gegenstand der Regierung zur Erwägung, der jedenfalls der Beachtung werth ist und auch in einzelnen Kategorien von Beamten diese Beachtung schon gefunden hat; es kann also jedenfalls nur nützlich sein, diesem Gegen stände eine weitere Erwägung zu widmen, und in Bezug auf die Ausführung und die Specialitäten wird durch den Antrag in keiner Weise vorgegriffen. Aus diesem Grunde kann wohl die geehrte Kammer demselben unbedenklich bei stimmen. Präsident v- Schön fels: Der Antrag befindet sich Seite 168 des Berichts; er lautet: „Die Staatsregie rung wolle in sorgfältigste Erwägung ziehen, ob nicht die Pensionsberechtigung in ähnlichen Kategorien stehender Unterbeamten sämmtlkcher Ministerien für die Zukunft zur Minderung der Pensionslast angemessen zu beschränken sei und das Ergebniß der nächsten Standeversammlung vorlege n." Die Deputation rathet an, diesem Anträge beizustimmen, gleichwie es in der zweiten Kammer geschehen ist, und ich frage, ob die Kammer sich mit dem An- trageihrer Deputation einzuverftehen gedenkt? — Einstimmig Ja. Referent v. Watzdorf: Uebergehend Uutt zu Pos. 36., das Finanzministerium nebst unmittelbaren Depcndenzen betreffend, so ist Folgendes zu bemerken: Nach dem neu vorgelegten Specialetat beläuft sich das ganze Bedürfniß dieser aus 14 Uttterabtheilungen gebilde ten Position auf 156,142 Lhlr. etatmäßig und 6,887 - tranfitoris ch 163,629 Lhlr. SuMme, während die letzte Bewilligung 62*
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