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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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rrholten; ferner g e m e i n e B e rg- und H ü tte n le u t e und die bei fiskalischen Gewerbsanstalten auf Lage- und Wochenlohn Arbeitenden, Gesellen, Fabrik arbeiter und sonstige Gewerbsgehülfen, die einen bleibenden Aufenthalt in einem Orte haben, und resp. Gesel len, die nicht auf der Wanderschaft begriffen sind, Alle wur den Communalgardisten, und ich ließ schon bei dem vorigen Landtage hierzu die Bemerkung vernehmen, es fehlte eigent lich, um das Maaß voll zu machen, noch der Zusatz, daß über haupt alle diejenigen,.denen es Vergnügen macht, wenn Un ruhen stattsindcn, auch dazu gehören. Es ist wahrhaftig nicht übertrieben und ich kann mich dieser Bemerkung auch bei diesem Landtage nicht enthalten. Ich wiederhole aber, ich bin weit entfernt, der damaligen Staatsregierung deswe gen, weil dicseKategorien in dem Gesetze Aufnahme gefunden haben, heute nachträglich einen Vorwurf machen zu wollen, aber es ist Lhatsache, es steht so geschrieben, wie ich Ihnen vorgetragen habe, in dem Gesetze vom 22. November 1848. Wenn Sie sich also ein Conglomerat von solchen Kategorien in einer Communalgarde denken, welche für Auf rechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung sorgen solle, so können Sie Ihre Verwunderung dieser Communalgarde nicht versagen, daß sie überhaupt das noch geleistet hat, was ge leistetworden ist. Diesen Rückblick, glaube ich, war ich meiner Behauptung schuldig, wenn ich die Voraussetzung damit ver band, das man insbesondere deswegen gegen das Institut so sehr eingenommen ist, weil man immer noch auf die Er fahrungen und Erinnerungen von 1848 und 1849 zurückfußt. Jetzt aber, meine Herren, befinden wir uns auf einem ganz andern Standpunkte; wir haben 1851 durch das neue Gesetz vom 14. Mai die Reihen der Communalgarde gesichtet, wir haben die Möglichkeit geschaffen, daß alle dort nicht hinge hörige Individuen ausgeschlossen bleiben, wir haben dafür gesorgt, daß möglichst nur zuverlässige Leute in den Reihen der Communalgarde Platz finden. Kaum ist nun die Or ganisation in dieser Weise geschehen, so haben wir, glaube ich, zunächst abzuwarten, ob wir einen Fehlgriff gethan haben oder nicht. Ich gebe zu, der geehrte Abg. v. Nostitz hat voll kommen Recht, wenn er behauptet, eine Communalgarde werde niemals in der Weise, wie es bei einer Militairmacht der Fall ist, im Stande sein, einen wirklich ausgebrochenen Aufruhr zu unterdrücken und die Helle Flamme der Empörung mit seinen Massen gänzlich zu ersticken. Das weiß ich; allein, meine Herren, ehe das Feuer in Hellen Flammen aufschlägt, glüht erst ein Fünklein, und dieses muß in Zeiten zerdrückt Werden, um dem Feuerbrande den Lebenskeim zu nehmen, und dazu glaube ich, meine Herren, ist jeder Zeit eine nur Mittelmäßig geleitete Communalgarde geeignet, zumal da wir üns der bewußten Errungenschaften, des freien Versamm- lungsrechts und der damit eng verbundenen Wühlereien, der Faßprediger, der Preßfrechheit und was wir mehr dergleichen in dieser Art besessen haben, entledigt und allen diesen Schmutz zum Hause hinausgekehrt haben. Will man deswegen, weil die Communalgarde Mangelhaftes geleistet hat/ sie gänzlich verurtheilen, so muß ich wiederholen, Alles inderWeltkommt auf Zeit, Umstande und Verhältnisse an. Erinnere ich Sie, meine Herren, an den Schandfleck der sächsischen Ge schichte, an den Brand von Waldenburg, so werden Sie mir gestehen, dort konnte das Militair auch nichts aus richten, oder vielmehr, es hat dort nichts aüsgerichtet, warum? wissen wir Alle, weil gewisse Umstande gewaltsam hindernd entgegen traten; deshalb aber wird das nie einen Grund für die Behauptung darbieten, daß das Militair zur Unterdrückung einer Empörung unbrauchbar wäre. Endlich erlaube ich mir nur noch in Bezug auf den Vergleich, den man zwischen unserm Staate und England hat ziehen wollen, die Bemerkung, die vielgerühmte Ruhe in England ist, wie bekannt, eine überschätzte, die Bewohner Englands leben durchaus nicht in der ungestörten Ruhe, wie man uns immer glauben machen will. Abg. Gruner: Der Herr Vicepräsident hat aus Eini gem, was ich über die Leipziger Communalgarde gesagt habe, Folgerungen gezogen, die nicht in meinen Worten haben liegen sollen. Wahrscheinlich habe ich mich, um Details zu vermei den, zu allgemein ausgedrückt. Da es nun hier gewisser maßen Pflicht für mich ist, die Leipziger Communalgarde in dem richtigen Lichte betrachten zu lassen, so muß ich nun auf einige solche Details eingehen, damit die Kammer beurtheilen kann, ob eben der Zufall dabei gespielh hat, wie der Herr Vice präsident anführt. Wir hatten damals in Leipzig diePleißen- burg zu besetzen, wo königliche Kaffen und auch Waffen lagen, wir hatten das Steueramtsgebäude und hatten die Post zu schützen, alle reichlich mit königlichen Cassen angefüllt, da durch war das ganze vierte und die Hälfte des fünften Ba taillons an und für sich nicht disponibel. Ich habe auch nicht sagen wollen, daß gleich zu Anfang des Ausbruchs der eigent lichen Emeute am Sonntag Abend nur wenige Hundert Mann dagewesen wären, sondern im Gegentheil, trotzdem daß, wie ich schon erwähnt habe, die Communalgarde schon fünf Nächte unter den Waffen gestanden hatte, fand sie sich auch in der Nacht am Sonntag sehr zahlreich ein und beseitigte auch wesentliche Hindernisse in kurzer Zeit, wurde aber durch eine große Barikade am Ausgange der Grimmaischen Straße ausgehalten. Es traten da die Verhältnisse ein, die ich erwähnt habe, nämlich daß ein Lheil der Communalgarde theils aus Befürchtungen, theils aber auch aus wirklicher kör perlicher Erschöpfung und auch ein anderer Theil, den ich nicht näher zu bezeichnen brauche, aus andern Gründen sich zurückzog und dadurch sank die Masse der noch Versammelten oder wirklich noch im Dienste sich Befindenden allerdings auf nur einige Hundert, welche eben außer den Posten, die noth- wendig waren, um das Landeseigenthum zu schützen, dispo nibel waren. Das ist die Erklärung, die ich über diesen Punkt geben wollte. Noch habe ich aber in meiner frühern, Auft
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