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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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(Nr. 495.) Bericht derselben Deputation über einen ge heimen Gegenstand. Präsident v. Haase: Endlich habe ich noch anzuzeigen, daß unter Nr. 495 ein Bericht der zweiten Deputation über einen Gegenstand vorliegt, welcher morgen in geheimer Sitzung vorgetragen und nach Befinden berathen werden wird. Soviel, was die Nummern anlangt, welche zur Zeit zur Hanptregistrande eingegangen sind. Abg. Oehmichen (aus Choren): Der Gegenstand der heutigen Berathung giebt mir Veranlassung, einen Antrag in die Kammer zu bringen, den ich früher schon einführen wollte. Es wird.gewiß allen denjenigen Kammermitglie dern, die zu Hause Arbeit haben und die auch nicht gern un- nöthiger Weise Mittel aus Staatskassen verwendet wissen wollen, daran gelegen sein, ihre Zeit sticht unnütz in Dresden zu versitzen, gleichwohl ist es nach §. 152 der provisorischen Landtagsordnung, jetzt kaum anders, möglich. Gewöhnlich müssen nach der Wahl der Deputationen Vie Deputationen längere Zeit haben, um ihre Arbeiten und Berichte in die Kammer zu bringen, dadurch verfliegen, wie uns bekannt ist, gewöhnlich viele Wochen und es vergeht eine Zeit, die wir zu Hause in unsern Geschäften mehr oder weniger nützlich ver bringest könnten und wodurch auch zugleich der Staatscasse eine Kostenersparniß erwachsen muß. Das hat mich veran laßt, folgenden Antrag an die Kammer zu bringen und ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Der Antrag lautet so: „die Kammer wolle beschließen, an die hohe Staatsregierung den Antrag zu stellen: dieselbe wolle Z. 152 der provisorischen Landtagsordnung dahin vervollkommnen, daß nach erfolgtem Zusammentritte sowohl ordentlicher als außerordentlicher Landtage sofort nach stattgefundener Wahl der Deputationen auch eine theilweise Vertagung der übrigen Kammermit- glieder stattfinden kann." Da jetzt eine Kammervertagung nur im Ganzen stattfinden kann, so würde, wie die Sache jetzt steht, nicht das erreicht werden, was ich vor Augen habe; ich glaube aber auch, der Antrag würde geeignet sein, die hohe Staatsregierung zuveranlassen, mit den Dekreten und Gesetz entwürfen, die sie an die Kammer zu bringen beabsichtigt, um so schneller hervorzutreten, die Deputationen werden Zeit ha ben, die Vorlagen gründlicher zu prüfen, und wir werden nicht unnützer Weise unsere Zeit hier vergeuden. Präsident!). Haase: Der Antrag, den der Abg. Oeh michen gestellt hat, lautet so: „Die hohe Staatsregierungwolle §.152 der provisorischen Landtagsordnung dahin vervollkomm nen, daß nach erfolgtem Zusammentritte sowohl ordentlicher als außerordentlicher Landtage sofort nach stattgefundener Wahl der Deputationen auch eine theilwei se Vertagung der übrigen Kammermitglieder stattsinden kann." Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht vollständig. Präsident V. Haase: Dieser Antrag dürfte nicht dazu geeignet sein, jetztsofortdebattirt zu werden; ich schlage daher vor, diesen Antrag an die dritte Deputation zur Berichterstat tung abzugeben. Sind Sie damit einverstanden ? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Haase: Soeben ist mir noch ein Schrei ben zugegangen, worin das Generalcomits für die Leitung der Khierschau, welche vom 25. bis 27.. Mai hier abge halten werden soll, die Kammer zur Lheilnahme,ein- latzet. Abdrücke des dazu gehörigen Programms liegen in der Canzlei und werden den geehrten Mitgliedern zu gestellt werden. Referent Abg. Georgi: Am 31, vorigen Monats hat die Finanzdeputation der geehrten Kammer einen vorläufigen Bericht über das allerhöchste Decret, den Rechenschaftsbericht betreffend, erstattet, und die Kammer hat hierauf Beschluß gefaßt, Ich bitte um Erlaubniß, der geehrten Kammerden kurzen schriftlichen Bericht nochmals vorlestnzu dürfen, weil ich der Ansicht bin, daß hierdurch die ganze Angelegenheit am besten in das Gedächtniß der Kammer zurückgerufen wird. Dieser vorläufige Bericht lautet folgenbermaaßen) (Der Vortrag desselben erfolgt, s. M. II. K., Nr. 41, S. 922 bis 923. Während dessen tritt Staatsminister Behr ein.) Bei der hierüber sofort in der Kammer stattgefundenen Berathung sind die von der Deputation gestellten Anträge einstimmig von der Kammer angenommen worden und es hat lediglich die Kammer noch auf den Antrag des Herrn Vor standes des Finanzdepärtements beschlossen, die Regierung zu ermächtigen, bei Erlassung des neuen Dekrets auf die jetzt vorhandenen Druckexemplare des Berichts Bezug zu nehmen. Letzteres geschah, um die Kosten des wiederholten Druckes zu ersparen. Es ist nun diese Angelegenheit an die erste Kam mer hinüber gegangen und die Finanzdeputation der ersten Kammer hatsich in Majorität und Minorität hierbei getrennt. Während die Majorität ihrer Kammer in .einer der letzten Sitzungen vor dem Feste angeratben hatte, den Vorschlägen und Beschlüssen dieser Kammer beizutreten, war die Minori tät der jenseitigen Finanzdeputation anderer Meinung und rieth der ersten Kammer an, sich den Beschlüssen der zweiten Kammer nicht anzuschließen, vielmehr die Berathung und Beschlußfassung über den Rechenschaftsbericht noch bei dem gegenwärtigen Landtage zu beantragen. Die erste Kammer hat mit einer Majorität von drei Stimmen dem Gutachten der Minorität beigestimmt und hat demnach unsereVorschläge abgelehnt. Das Protokoll hierüber ist erst nach dem Schlüsse der Sitzungen vor dem Feste an die Finanzdeputation dieser Kammer gelangt, cs konnte demnach vor dem Feste nicht noch Beschluß darüber gefaßt werden. Es ist aber unsere Sorge gewesen, unmittelbar nach dem Feste die Angelegenheit in weitere Erwägung zu ziehen und wenn ich erst heute von der Deputation beauftragt bin, der geehrten Kammer Bericht darüber zu erstatten, so hat dies seinen Grund darin,, daß wir das Erscheinen der Mittheilungen abwartcten, welche aus führlicher noch, als es imProtocoll geschehen ist/ die Gründe
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