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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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füllt. Die Mitglieder der Ständeversammlung sind be kannt mit den darin enthaltenen Bestimmungen und wenn auch neue Mitglieder in die Kammer eintreten, die sich erst Lamit bekannt machen müssen, so wird ihnen doch das da durch erleichtert, daß die älteren Mitglieder der Kammer die Landtagsordnung im Kopfe haben und auch alles das ken nen, was sich im Laufe der Zeit als practisches Bedürfniß erwiesen hat und was durch die Praxis abgeändert worden äst. Es kommt dazu, daß für die nächste Zukunft der Stände- Dersammlung sehr wichtige Vorlagen zugehen werden, wie wir aus dem Decrete wegen Ernennung von Zwischendepu tationen ersehen haben, das uns bekannt gemacht worden ist. Es wird also nicht blos für den künftig einzuberufenden außerordentlichen Landtag, sondern vielleicht auch für den nächsten ordentlichen Landtag ein sehr reichlicher Stoff für -ie Verhandlungen da sein, und aus diesem Grunde würde ich der Kammer nicht anrathen können, so*unbedingt dem Wunsche beizupflichten, daß in nächster Zukunft eine neue Vorlage in Bezug auf die Geschäftsordnung für die Land tage gemacht werde. Im Materiellen, wiederhole ich, pflichte ich dem Abg. Georgi recht gern bei, daß sich nicht nur hier und da Lücken und Mängel in unserer Landtagsordnung befinden, sondern, daß auch die Entwürfe, die sowohl im Jahre 1845 berathen worden sind, als auch später, gewiß ein reichhaltiges Material zu Verbesserungen enthalten. Ich will nur noch die einzige Bemerkung anschließen, daß die Geschäftsordnung vom Jahre 1849 freilich für ganz andere Verhältnisse berechnet war und daß das darin enthaltene Material nach der nunmehr wieder vollständig hergeftellten Verfassung, die wir im Jahre 1831 erhalten haben, doch eine sehr wesentliche Sichtung würde finden müssen. Abg. Georgi: Der Herr Referent schien materiell mit mir darin einverstanden zu sein, daß allerdings die gegenwär tige provisorische Landtagsordnung manche Mängel und Lücken enthalte und die Benutzung des Materials, welches für die Verbesserung derselben in den Landtagsacten liegt, in vieler Beziehung inderThat auch eine Verbesserung herbei führen könne. Er sprach sich nur dahin aus, daß weniger auf die Bestimmungen der Landagsordnung, als auf die Praxis ankomme und daß einem guten Lheile der Kammermitglieder diese hinreichend bekannt sei, so daß das Bedürfniß einer Er neuerung der Landtagsordnung weniger fühlbar sei. Es ist keineswegs meine Absicht gewesen bei dem Wunsche, den ich -ausgesprochen habe, die Regierung aufzufordern und zu ver anlassen, die gegenwärtige provisorische Landtagsordnung in allen Bestimmungen, die sich als zweckmäßig und praktisch herausgestellt haben, umzugestalten nur das habe ich ge wünscht, daß die Lücken und Mängel, die sich offenbar in der gegenwärtigen provisorischen Geschäftsordnung befinden, beseitigt werden, und das, glaube ich, müßte für die neuge wählten, wie für die alten Mitglieder nux ebenmäßig zum Ge winne gereichen. Was den Entwurf vom 27. October 1849 betrifft, so weiß ich recht gut, daß die gegenwärtigen Verhält nisse einige Abänderungen bedingen; es ist das aber nicht so weit greifend, daß man deshalb vor der ganzen Arbeit zurück zuschrecken brauchte: Ich habe selbst während eines ziemlich langen Landtags die Geschäfte der einen Kammer nach dem neuen Entwürfe geleitet und habe Gelegenheit gehabt, dabei die Vorzüge desselben gegen unsere jetzigen Bestimmungen kennen zu lernen; das war die Veranlassung, mich darüber auszusprechen. Indeß bin ich nicht so weit gegangen, durch den Ausspruch meines Wunsches die Kammer gegenwärtig zu einem Anträge zu veranlassen, und habe eben nur vor den ge genwärtigen Kammern und der Regierung meine Ansicht hier über aussprechen wollen. Staatsminister v. Friesen: Was zuerst die Bemer kung des Herrn Secretair Kasten anlangt, so möchte ich mich in demselben Sinne aussprechen, wie der Herr Referent. Es hat nämlich das Ministerium bei Entwerfung der neuen ß.161 die Landtagsordnung durchgegangen und es hat da allerdings geschienen, als ob nur die §. 12 eine solche sei, von der man sagen könne, sie stehe in Wiederspruch mit der neuen Fassung von 161. Indeß habe ich auch gegen die allgemeinereFassung, die der Herr Secretair zuletzt vorgeschlagen hat, nichts cinzuwenden. Es wäre wohl möglich, daß sich in der Landtagsordnung wirk lich noch etwas vorfände, was man beim Durchgehen über sehen hätte. Was den vom Abg. Georgi ausgesprochenen. Wunsch anlangt, so hat auch das Ministerium durchaus nicht verkannt, daß es sehr wünschenswerth sei, endlich einmal die Landtagsordnung aus dem Provisorium in ein Definitivum übergehen zu lassen. Es ist daher vor dem jetzigen Landtage zur Erwägung gekommen, ob man nicht den Entwurf einer neuen Landtagsordnung einbringen solle. Es ist dabei nicht blos Bedacht auf die unleugbaren Mangel, welche in der pro visorischen Landtagsordnung enthalten sind, genommen wor den, sondern man hat sich auch sagen müssen, daß es nicht eben sehr erwünscht sein kann, bei jedem Landtage Beschluß .über: die fernere Geltung der provisorischen Landtagsordnung zu fassen, sondern daß es besser sei, wenn dieses wichtige Gesetz endlich einmal definitiv festgestellt werde. Trotz alledem hat sich die Regierung nicht entschließen können, auf dem jetzigen Landtage eine solche Vorlage zu machen. Die Erfahrung hat gelehrt seit einer Reihe von Landtagen, daß die Discussionen über die Landtagsordnung zu den schwierigsten und zeitrau bendsten gehören. Es ist das eine Sache, an die man von kei ner Seite gern geht, und daraus erklärt sich auch, daß sich das Provisorium von einem Landtage zum andern fortgezogen hat. Es scheint nothwendig, daß, wenn man wieder auf ein. Definitivum der Landtagsordnung zurückkommt, dann lieber Zwischendeputationen benützt werden, um die Sache mit der Negierung zu regeln, so daß diese Verhandlungen nicht in den Landtag selbst hineinfallcn. Der vom Abg. Georgi ausgespro chene Wunsch wird in vieler Beziehung auch von mir getheilt und ich kann die Versicherung geben, daß die Regierung fort während die Sache in Erwägung zieht, daß es sich aber nicht mit Bestimmtheit sagen läßt, ob es möglich sein werde,
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