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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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nnd 159 Bestimmungen enthüllen, welche auf die zeitherige Verwaltung Einfluß -haben würden. Ich würde daher Vor schlägen, daß dieser Paragraphe entwedek mit gedacht würde, oder daß, wenn sonst noch eine Bestimmung sich in der Provisorischen Landtagsordnung befände, die den neuen Be stimmungen entgegen wäre, darauf ebenfalls Rücksicht ge nommen würde. Um auch diese Bestimmungen zu treffen, würde ich Vorschlägen, den Schlußsatz so zu ändern: „inso weit die Bestimmungen der provisorischen Landtagsordnung mit dem Obigen in Widerspruch stehen, werden dieselben hiermit aufgehoben", dann glaube ich, würde gar kein Zweifel darüber stattsinden können. Ich stelle einen Antrag auf diese Abänderung. Präsident v, Haase: Secretair Kasten hat eine Ab änderung des Schlußsatzes der Paragraphe beantragt, welche so lautet: „Insoweit die Bestimmungen der provi sorischen Landtagsordnung mit dem Obigen in Widerspruch stehen, werden dieselben hiermit aufgehoben." Ich frage die Kammer, ob sie diesenAn trag unterstütze? — Geschieht hinreichend. Abg. Georgi: Ich finde die vorgeschlagene Abände rung der Landtagsordnung ganz praktisch und zweckmäßig und werde dafür stimmen; ich habe aber nicht unterlassen wollen, mein Bedauern darüber auszusprechen, daß unsere hohe Staatsregierung nicht einen Schritt weiter gegangen ist und den gegenwärtig versammelten Ständen einen Ent wurf zu einer neuen Landtagsordnung überhaupt vorgelegt hat. Ich verkenne gewiß nicht die vielen Borzüge, welche die provisorischeLandtagsordnung hat, deren wir uns gegenwär- rigbedienen; ebensowenighatman aber schon seiteinerNeihe von Landtagen verkennen können, daß in dieserprovisorischen Landtagsordnung doch manche Unklarheiten, manche Lü cken und auch manche unzweckmäßige Bestimmungen enthalten seien, und es ist zu wiederholten Malen schon der Versuch gemacht- worden, aus diesem provisorischen Zustande in einen definitiven, mit Berücksichtigung der Bedürfnisse, welche sich hcrausgestellt haben, überzuge hen. Diese Versuche sind aus verschiedenen Gründen bis jetzt gescheitert. Es findet sich aber in unseren Land- lagsaccen für eine neue Landtagsordnung ein höchst schätzenswerthes Material, namentlich ist der Entwurf einer Landtagsordnung, welcher mittelst allerhöchsten Decrets vom 27. Oktober 1849 unter Contrasignatur des gegenwärtigen Vorstandes des Ministeriums des Innern den damalig versammelten Kammern vorgelegt worden ist, eine sehr gute Arbeit, und ich glaube, wenn die hohe Staatsregkerung es unternähme, denselben denjenigen Abänderungen zu unter werfen, welche die veränderten Verhältnisse jetzt hier und da uothwendig machen, so würde, wenn eine definitive Ver einbarung mit den Kammern darüber stattfändc, dies ein we sentlicher Gewinn für unsereBerathungen sein. Ich unterlasse es jedoch, einen ausdrücklichen Antrag deshalb an die Kam- j mern zu bringen. Ich habe Mir nur nicht versagen können, diesen Wunsch gegen die Staatsregierung hier wenigstens auszusprechen. Referent Vicepräsident v. Criegern: Soviel zunächst die Bemerkung des Herrn Secretair Kasten anlangt, so kann ich ihm insofern nicht widersprechen, als allerdings in den von ihm erwähnten Paragraphen auch von §.161 dieNede ist. Ich habe aber doch nicht geglaubt, daß derJnhalt dieser Paragra phen gerade von der Artsei, daßeitteausdrücklicheAbänderung derselben nothwendig würde, vielmehr handelt es sich an den er wähnten Stellen nur um Verweisungen auf§. 161 und die ent sprechende Abänderung der dort getroffenen Bestimmungen tritt daher von selbst ein, wenn §. 161 abgeändert wird. Ich er wähne als Beispiel nur §. 18, wo vom Archivar die Rede ist, da heißt es: „Er schafft die Canzleibedürfnisse jeder Art für die Kammern an und bewahrt deren Bestände auf." Dabei ist auf§. 161 verwiesen, und diese Verweisung, sowie die Be stimmung selbst, wird auch künftig paffen. Denn in gewisser Beziehung wird der Archivar auch künftig mit Anschaffung und Aufbewahrung der Canzleibedürfnisse zu thun haben; nur in mancher Beziehung wird an seine Stelle einneuerBe- amter treten, das wird schon durch die Verweisung auf§. 161 ausgedrückt. Ganz ähnlich gestaltet es sich mit §. 19, wo es heißt: „Das Direktorium bestimmt dessen Gehalt, welcheram Schlussejeder Wocheausder Casse derKammerbezahltwird." Hier ist nur gesagt, daß der Gehalt aus der Casse der Kam mer bezahlt werde. Eine Casse der Kammer wird aber immer bleiben und es wird sich nur das ändern, daß die Auszahlung nicht durch den Secretair, sondern durch den neuen Beamten erfolgen wird. Für unbedingt nothwendkg halte ich es daher nicht, außer §.12 noch andereParagraphen aufzuheben. Ich ver kenne jedoch gar nicht, daß vielleicht die allgemeinere Fassung, die von Seiten des Herrn Secretairs vorgeschlagen worden ist, Vorzüge haben kann, und sie ist gewiß vollständig unbe denklich. Soviel nun ferner die Bemerkung des Abgeordneten Georgi anlangt, so werde ich unterlassen, tiefer auf das Ma terielle der Sache cinzugehen, da ein bestimmter Antrag zur Zeit nicht vorliegt, sondern nur ein Wunsch ausgesprochen worden ist, der gewiß in vieler Beziehung Beherzigung ver dient. Ich muß aber für meinen Eheil bekennen, daß ich glaube, es ist nicht an der Zeit, daß gegenwärtig von Seiten der Staatsreqicrung mit einem solchen neuen Entwürfe vor geschritten werde. Bei allen Geschäftsordnungen, die es be sonders mit Formen zu thun haben, kommt eigentlich vielwe niger auf den Inhalt derselben an, als darauf, daß sie wirklich so reckt in das Leben übergegangen sind, und daß alle Mitglie der, die sich darnach richten sollen, deren Bekanntschaft so vollständig erlangt haben, daß sie die darin enthaltenen Vor schriften leicht und ohne Schwierigkeit zu handhaben wissen; das ist ein großer Vorzug unserer gegenwärtigen Ver hältnisse; ich gebe sehr gern zu, daß die provisorische Lanv- tagsordnung hier und da Lücken haben kann, allein die Praxis hat diese Lücken so ziemlich glücklich ausge-
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