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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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neue Einrichtung der Verwaltungsbehörden ins Leben treten l könne. Was dagegen die Frage anlangt, welchen Einfluß der Aufwand für die neue Organisation auf die in Frage seienden Positionen 20 und 21 haben werde, so ist nach jetziger Sach lage dieselbe nicht befriedigend zu erledigen. Denn das Gesetz vom 23. November 1848 hat in H. 2 blos allgemein ausge sprochen, daß die Rechtspflege von der Verwaltung auch in der untern Instanz getrennt werden soll;, die näheren Be stimmungen über die künftige Einrichtung der Verwaltungs behörden aber in §. 5 besonderer gesetzlicher Verfügung Vor behalten. So lange daher über die Grundzüge dieser Organi sation eine Vereinbarung zwischen Regierung und Ständen nicht erfolgt ist, fehlt es an einem Maaßstabe, nach welchem der fragliche Kostenaufwand mit annähernder Sicherheit be messen werden könnte. Im Allgemeinen ist jedoch darauf hinzuweisen, daß der Grundsatz der Trennung der Justiz von der Verwaltung in der Unterinstanz einerseits, und die Auf hebung der Parrimonialgerichte andererseits, jedenfalls die Nothwendigkeit nach sich ziehen wird, Ausgaben auf den Etat des Ministeriums des Innern zu übernehmen, dic zeither ent weder — wie der Aufwand für die königlichen Untergerichte — dem Etat des Justizministeriums ausschließlich zur Last sielen, oder die — was von den Kosten der Patrim onialgerichts- verwaltung gilt — auf dem Staatsbudget überhaupt gar nicht zum Vorschein kamen. Wenn aber der künftige Aus gabeetat des Ministeriums des Innern jedenfalls eine höhere, als die gegenwärtige Ziffer Herausstellen muß, so würde diese Differenz doch nicht ihrem ganzen Belaufe nach als ein effek tiver Mehraufwand für das Staatsbudget betrachtet werden können. Denn abgesehen davon, daß es sich dabei zum Theil blos von der Ueberweisung eines der Sache nach schon' vor handenen Aufwandes von einer Etatposition auf die andere handelt, so ist auch zu berücksichtigen, daß mit der Trennung der Justiz von der Verwaltung künftig das gesammte, mit Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat sich voraussichtlich nicht unbeträchtlich erhöhende Sportelein kommen in Vcrwaltungssachen dem Etat des Ministeriums des Innern zuwachsen und von dem budgetmäßigen Voran schläge der Ausgaben für die Verwaltungsbehörden im Ressort des letzteren in Abzug zu stellen sein wird. Die Deputation hat diesen Auslassungen der Staats regierung nichts Wesentliches entgegenhalten können; sie glaubt vielmehr der ausgesprochenen Ansicht beitreten zu müssen, nach welcher beigegenwärtigerSachlagc über den zu künftig an die Stelle dieser beiden Positionen tretenden Be darf, so lange Negierung und Stände sich noch nicht über die Drganisativnsgesetze geeinigt haben, mit Zuverlässigkeit nichts zu veranschlagen ist; dagegen wohl, so lange diese Verwal tungsbehörden überhaupt noch bestehen, auchchie Bewilligung der Erfordernisse für dieselben nicht in Frage zu stellen sein möchte.' Es dürfte auch unter diesen Verhältnissen jedes nähere Eingehen auf den Wirkungskreis dieser Behörden und auf die Höhe der dafür ausgestellten Postulate als unzweck mäßig sich darstellen. Die Deputation ist aber der Meinung, daß je näher die Organisation derjenigen Behörden rückt, welche an die Stelle der gegenwärtigen Verwaltungsbehörden treten sollen, desto dringender es ist, inBetrachtdesmitderBehördenveränderung unvermeidlich verbundenen Penflonsaufwandcs bei etwa ein tretenden Vakanzen, dieselben nicht wieder definitiv, sondern nur provisorisch zu besetzen, und rathet daher der Kammer, folgenden Antrag an die hohe Staatsregierung zu richten: dieselbe wolle bei eintretenden Vakanzen in dem Personal der Kreisdirectionen und der Amtshaupt mannschaften die Stellen nicht mehr definitiv, son dern nur provisorisch besetzen, mit welchem Anträge auch der Herr Regierungscommissar im Allgemeinen sich einverstanden erklärt hat. Uebrigens kann die Deputation nicht umhin, diePos. 20 mit 70,158Thlr. mol.3858Thlr. transi torisch und Pos. 21 mit 30,705 Thlr. mol. 905 Thlr. transi torisch, der Kammer zur Bewilligung zu empfehlen. Präsident v. Haase: Es wird nun über beide Posi tionen zugleich zu sprechen sein, und ich ersuche diejenigen Herren, welche zu sprechen »Pünschen, sich anzumelden. — Es scheint nicht, als wenn Jemand das Wort begehre. Staatsminister v. Friesen: Ich habe zu dem Schluß antrage der geehrten Deputation auf Seite 68 des Berichts einige erläuternde Worte zu bemerken. Die Deputation' schlägt nämlich der geehrten Kammer vor, an die Regierung den Antrag zu richten: „Dieselbe wolle bei eintretenden Va kanzen in dem Personal der Kreisdirectionen und der Amts hauptmannschaften die Stellen nicht mehr definitiv, sondern nur provisorisch besetzen." Die Deputation hat sich dabei auf das Einverständniß des Regierungscommiffars im All gemeinen berufen. — Ich erlaube mir nun zur Erläuterung der Worte: „im Allgemeinen" der geehrten Kammer mitzu- theilen, in wie weit ich mich mit diesem Anträge einverstehen kann. Ich bin nämlich zwar auch der Ansicht, daß neue definitive Anstellungen vor Einführung der neuen Behörden organisation zu vermeiden sind, insoweit dadurch der künftigen Organisation vorgegriffen oder groster^Lasten auf die Staats kasse übernommen werden würden,als nothwendig ist; aber ich muß auf der andern Seite zugleich bemerken, daß die Willfahrung dieses Antrages in vielen Fällen ohne Unge rechtigkeit gegen die Staatsdiener gar nicht ausführbar und eben so oft auch im Interesse des Dienstes die sofortige defini tive Wiederbesetzung der Stelle unvermeidlich ist. Nur mit diesen beiden Beschränkungen, d. h., soweit es ohne Unge rechtigkeit gegen Personen und ohnedas Interesse des Dienstes zu verletzen, möglich ist, kann ich mich mit jenem Anträge einverstanden erklären und anders wird es die geehrte Depu tation hoffentlich auch nicht aufgefaßt haben. Referent Abg. Rittner: Ich glaube, auch im Namen der Deputation darauf erwidern zu können, daß sie aller dings nicht die Absicht hat, die Entschlüsse des Ministeriums des Innern vollständig damit abschnciden zu wollen, da, wo sie nöthig sind, auch in einzelnen Fällen fernerweit definitive Besetzungen eintreten zu lassen. Besonders hat in den Be- rathungen der Deputation der Vorstand des Ministeriums daraüf hingewiesen, daß in Bezug auf die Directorialstellen es unmöglich sein würde, sie eintretenden Falls nur provi-
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