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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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hre Zustimmung gegeben hat, um deren Ausführung für die nächsten drei Jahre es sich handelt. Wie viel? nöthig sein würde, um die in Folge jener Beschlüsse eintretenden Aus gaben zu decken, kann gegenwärtig nicht genau übersehen werden, und die Negierung hat geglaubt, dieses mäßige Po stulat dazu in Ansatz bringen zu müssen, wobei sie aber aus drücklich erklärt, bei Verwendung der zu bewilligenden Summe sich innerhalb der Grenzen zu halten, welche mit jenen Beschlüssen im Einklänge stehen. Hiergegen ist von Seiten der Deputation nichts einzu wenden, sie macht nur darauf aufmerksam, daß diese postulirte Summe ein Berechnungsquantum ist, über deren Verwen dung der Nenschaftsbericht den nöthigcn Ausweis geben wird, und empfiehlt daher der Kammer: Pos. 26b. mit 500 Lhlr. transitorisch zur Bewilligung. Präsident v. Haase: Ich erwarte, ob Jemand über diese Position zu sprechen begehre. — Es sind bei Pos. 26 s. gefordert an Insgemein 5000 Lhaler etatmäßig, und 500 Lhaler transitorisch zu den im Berichte angegebenen Zwecken. Bewilligt die Kammer diese beiden Summen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Dann sind unter b. gefordert 500 Lhaler transitorisch fürAuswanderungszwecke. Die Kammer hat von der Deputation denRath erhalten, auch diese 500 Lhaler zu bewilligen. Bewilligt die Kammer solche? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Rittner: Pos. 27. Die Kunstakademie. Gefordert werden: 13,690 Thlr. etatmäßig, 1,310 transitorisch, 15,000 Lhlr. Summe. Dieses Postulat ist der letzten Bewilligung gleich, auch hat der Specialetat, wie er im vorigen Jahr der Kammer vor gelegt worden, Vergl. Mittheilungen der zweiten Kammer des Landtages 1850/51, Nr. 48, S. 996, sich nur unwesentlich dadurch geändert, daß die Gehalte für die drei Professoren der Bauschule anders vertheilt worden, wodurch im Normaletat 50 Lhlr. — Ngr. — Pf-, sowie daß durch hierbei in Weg fall gekommene Agiozuschläge beim transitorischen Etat 35 - 4 - - - 85 Lhlr. 4 Ngr. — Pf. in Summe zur Abminderung ge kommen sind, welche mit 83 - 17 - 5 - für die besondern wissenschaftli ¬ chen Vorträge — wodurch dieser Ansatz auf 290 Lhlr. erhöht wor den — und mit 1 - 16 - 5 - beim Dispositionsquantum in Zuschlag gekommen sind. In der neuesten Zeit hat die Staatsregierung nachfol genden Nachtrag zu dieser Position eingegeben: „Der am 23. Oct. 1832 als Professor bei der königl. Akademie der bildenden Künste angestellte Ernst Rietschel erhielt bisher als Vorstand des Ateliers für Bildhauerkunst, als.Lehrer in der obern Elaste und als Mitglied des akademischen Rathes eine Be soldung von zusammen 668 Lhlr. 1 Ngr. 7 Pf. (incl. 18 Thlr. 1 Ngr. 7 Pf. Agio), während meh rere später als Ateliervorstande angestellte Profes soren sofort in einen Gehalt von 800 Lhlr. ein traten. Nachdem nun im Sommer 1851 eine ehrenvolle Berufung zum Professor derBildhauerkunft bei der k. k. Kunstakademie zu Wien an den Professor Riet schel ergangen war, wobei demselben eine Besol dung von 2000 Gulden und bedeutende Aufträge inAusstcht gestellt wurden, erachtete sichdicStaats- regierung für verpflichtet, diesen ausgezeichneten Künstler, welcher als der bedeutendste Bildhauer Deutschlands nächst Rauch in Berlin anerkannt und von Letzterem selbst als der vorzüglichste Lehrer für diese Kunst bezeichnet wird, durch das Anerbie ten einer jährlichen Besoldung von lOOO THalern seinem Vaterlande Sachsen zu erhalten. -Dieser Gehalt von 1000Lhaler übersteigt zwar die im All gemeinen auf 800 Lhaler festgesetzte Besoldung der ersten Professoren, erscheint aber gewiß nicht zu hoch, wenn man die großen Vortheile erwägt, die Rietscheln in Wien in Aussicht gestellt waren und bedenkt, daß es darauf ankomme, diesen so bedeu tenden Künstler für Sachsen zu erhalten. Auch haben früher schon andere Professoren, wie z. B. Semper, einen Gehalt von 1000 Lhaler bezogen. Der beabsichtigteZwcck ist auch erreicht worden, denn Rietschel hat den Ruf nach Wien abgelehnt und sich fürdas Verbleiben in Dresden entschieden." Die Deputation fühlt wohl, daß sich bei ausschließlicher Berücksichtigung der ihr zunächst obliegenden Pflicht: für möglichste Schonung der Abgabenpflichtigen Sorge zu tra gen, sowohl den oben speciell angegebenen Ueberweisungen einer eingetretenen Ersparniß in den Gehalten von 85 Lhlr. 4 Ngr. an die verschiedenen Dispositionsfonds dieser Anstalt, als auch dieser nachträglich beanspruchten Gehaltserhöhung entgegentreten müßte; allein sie glaubte doch bei Fassung ihrer der Kammer zur Genehmigung vorzulegenden Be schlüsse, einigen andern ihr zwar minder nahe liegenden, aber dennoch im Allgemeinen gleich wichtigen Rücksichten, Einfluß gönnen zu müssen. Derartige Rücksichten glaubt sie dem Ge deihen derjenigen vaterländischen Anstalten widmen zu dür fen, welche weit über die Grenzen Deutschlands hinaus un- serm Vaterlande zum Ruhme und zur Ehre, einem großen Theile der Bevölkerung zur Freude und zur Quelle höherer Bildung gereichen und nebenbei nicht unwesentlichen Einfluß äußern auf das Gedeihen und Blühen manches bürgerlichen Nahrungszweiges. Eine dieser Anstalten ist nun unzweifel haft die Dresdner Kunstakademie, und die Deputation hofft mit der Kammer im Einklang zu stehen, wenn sie namentlich die Erhaltung eines Künstlers von so weit verbreitetem Rufe für diese Academie als hinreichendes Motiv erkennt, den Ge halt des Professors der Bildhauerkunst von 668 Thlr. auf 1000 Thlr. zu erhöhen. Gleichwohl will es ihr aber doch billig dünken, wenn die gleichzeitig gemachten Ersparnisse bei ganz analogen Ansätzen im Bedarf dieser Anstalt zunächst zu Deckung dieser Gehalts erhöhung verwendet werden, und sie rathet demnach nicht, die ersparten 85 Thlr. 4 Ngr. zu Vermehrung jener Dispo--
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