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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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spricht, daß diese Praxis auch bei der bevorstehenden Wahl einer Zwischendeputation zu befolgen sein wird, wobei es sich von selbst versteht, daß zuerst die Mitglieder der Deputation und dann durch anderweite besondere Abstimmung die Stell vertreter zu wählen sind. Mit diesen Erläuterungen empfiehlt dieDeputation der Kammer, sowohl die Bestimmungen in der Regierungsvor lage unter 1 und 2 anzunehmen, als auch dem in der jenseiti gen Kammer beschlossenen Zusatze beizutreten. Hier habe ich nun aus dem Bericht der ersten Kammer Ihnen wenigstens den Antrag noch besonders zu erwähnen, der zu Vermeidung von Wiederholungen hier nicht wieder von Neuem abgedruckt worden ist und der in jenem Berichte so lautet: ,/Jede dieser Deputationen ist ermächtigt, wenn sie es zur Förderung der Geschäfte angemessen findet, sich durch die zwei zunächst an der Reihe stehenden Stellvertreter zu verstärken und deren Einberufung durch die Staatsregierung zu veranlassen." Dieser Zusatz soll sich an Punkt 2 der Vorlage an schließen. Präsident l). Haase: Ich erwarte, ob Jemand über den I. oder 2. Punkt der Beilage zu dem allerhöchsten Decrete das Wort begehre. Da dies nicht der Fall ist, so habe ich nach AnleitungdcsBerichtsdieFragezu stellen: ob die Kam mer die Ansicht, welche die Deputation bei diesem ersten und zweiten Punkte der gedach ten Beifuge ausgesprochen hat, zu der ihrigen mache, und zu gleicher Zeit auch mit dem von der ersten Kammer beschlossenen und von un serer Deputation gebilligten Zusatz zum zwei ten Punkte einverstanden sei? — Einstimmig Ja. , Referent Vicepräsident v. Criegern: 3. Die zu dem gegenwärtigen Landtage einberufenen stell vertretenden Abgeordneten können weder zu Mitgliedern der Deputation, noch zu Ersatzmännern derselben gewählt werden. Der Bericht sagt hierzu: Zu 3. Die hier in Betreff der stellvertretenden Abgeordneten vorgeschlagene Bestimmung erscheint sachgemäß und bezieht sich nach Ansicht ihrer Deputation nicht nur auf die zeitweilig einberufenen Stellvertreter, sondern auch auf diejenigen stellvertretenden Abgeordneten, welche wegen zur Zeit ausge setzter Neuwahlen in die Kammer eingetreten sind. Denn ihre Stellung gelangt ebenfalls zur Erledigung, wenn die fraglichen Wahlen vor Eintritt des bevorstehenden außer ordentlichen Landtages vorgenommen werden, weshalb auch hier dieselben Gründe Platz ergreifen, welche es überhaupt notwendig machen, bei der Wahl zu Zwischendcputationen von Berücksichtigung stellvertretender Kammermitglieder, so wünschenswerth auch solche in einzelnen Fällen an sich sein würde, abzusehen. Präsident 0. Haase: Ist die Kammer mit dem Inhalte des Punktes 3, sowie mit der dazu von der Deputation im Berichte ausgesproche nen Ansicht einverstanden? — Einstimmig Ja. Referent Viccprästdent v. Erie gern: 4. Sowohl den erwählten Mitgliedern der Deputation, als deren Ersatzmännern steht es frei, sofort nach erhaltener Be nachrichtigung von der auf sie gefallenen Wahl dieselbe abzu lehnen, ohne daß den Kammern eine Cognition über die etwaigen Behinderungsursachen zukommt. Hier bitte ich um die Erlaubniß, gleich aus dem Berichte der ersten Kammer denjenigen Antrag einzuschalten, welcher nach dem jenseitigen Beschlüsse an die Stelle des 4. Punktes treten soll. Punkt 4 ist nämlich in der ersten Kammer abge lehnt, und statt dessen Folgendes beschlossen worden: die zu Mitgliedern oder deren Ersatzmännern Er wählten können die Wahl nur wegen solcher Hin dernisse, welche die betreffende Kammer als zurei chend erkennt, ablehnen. Treten dergleichen Hin dernisse ein, während die Stände nicht versammelt sind, so entscheidet die Staatsrcgierung über die Zulässigkeit der Entschuldigungsgründc." Der Bericht Ihrer Deputation sagt hierzu: Zu 4. ist in der jenseitigen Kammer eine Abänderung beschlossen worden, die allerdings mit Rücksicht auf den großen Umfang und die wahrscheinliche Dauer der Geschäfte, denen sich die Zwischendeputation zu unterziehen haben wird, eine gewisse Harte zu enthalten scheint, bei reiflicher Ueberlegung aller cinschlagenden Verhältnisse mußte sich die Deputation aber doch davon überzeugen, daß die vorgeschlagenc Beschränkung des Rechts, die Wahl abzulehnen, nicht umgangen werden kann, wenn nicht das Zustandekommen der Zwischendeputa- tion auch in der zweiten Kammer wesentlich gefährdet wer den soll. Denn selbst abgesehen davon, daß hier und da zu große Bescheidenheit eine ablehnende Erklärung veranlassen könnte, würden auch verschiedenartige äußere Umstände, oder auch Familicnverhältnisse, nicht ohne Einfluß bleiben, wenn es sich darum handelt, durch einfaches „Nein" die Ueber- nahme eines so mühsamen, mit großer innerer Verantwort lichkeit verbundenen Geschäftes ablehnen zu können. Da gegen wird es Pflicht der Kammer sein, jeden erheblichen Ab lehnungsgrund mit möglichster Unbefangenheit genau zu prüfen und bei ihrem Urtheile, soweit es die Umstande erlau ben, Billigkeit vorherrschen zu lassen. Die Deputation empfiehlt daher auch hier Beitritt zum Beschlüsse der ersten Kammer. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand das Wort hierzu?— Die erste Kammer, meine Herren, hat beschlossen, diesen Punkt 4 abzulehnen und an dessen Stelle folgende Bestimmung zu setzen: „Die zu Mitgliedern oder deren Ersatzmännern Erwählten können die Wahl nur wegen solcher Hindernisse, welche die betreffende Kammer als zureichend erkennt, ablehnen. Treten dergleichen Hindernisse ein, während die Stande nicht versammelt sind, so entscheidet die Staatsregierung über die Zu-
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