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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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lich, daß der Inhaber des Wanderbuchs überhaupt noch auf so lange wandern kann, d. h. wenn er dem vierzigsten Jahre noch nicht so nahe steht, daß ihm noch ein Zeitraum von zehn Jahren zum Wandern gestattet, werden kann. Ich nehme unter diesen Umstanden auch den zu §. 21. unter II. von mir gestellten Antrag zurück. Regierungscommissar Kohlschütter: Ich habe nur zu bestätigen, daß es die Absicht der Regierung ist, bei der Ausführungsverordnung eine,Bestimmung in dem von dem Herrn Referenten angedeuteten Sinne wegen der Wander bücher zu treffen. Was den von dem Abg. Glöckner ausge sprochenen Wunsch anlangt, daß die Frist nicht zu kurz festge setzt werden möchte, so wird derselbe jedenfalls Berücksich tigung finden. Abg. Georgi: Ich hatte nur ums Wort gebeten, um hinsichtlich der Frist in den Wanderbüchern dem Wunsche des Abg. Glöckner mich anzuschließen. Ein dreijähriger Zeit raum, den der Herr Referent erwähnte, würde mir viel zu Furz erscheinen; es würde damit ein indirekter Zwang für den Wandernden ausgesprochen, nach dieserZeit heimzukehren, und ich glaube nicht, daß das für die gewerbliche Ausbildung derjenigen, die wandern, vorteilhaft sein würde. Referent Vicepräsident v. Criegern: Ich habe die dreijährige Frist nur beispielsweise erwähnt und lege darauf kein Gewicht, müßte aber doch der Staatsregierung zur Er wägung anheimgeben, ob auf der andern Seite nicht, gerade im Zusammenhänge hier mit den übrigen gesetzlichen Bestim mungen, ein zehnjähriger Zeitraum zu weit gegriffen wäre. Ich enthalte mich aber jeden speciellen Antrags, indem dieses Verhältniß am zweckmäßigsten Seiten der Staatsregierung zu erwägen sein wird und es sich überhaupt dabei um eine Maaßregel handelt, die im Verordnungswege getroffen wird und auch nach Befinden wieder abgeändert werden kann. Präsident v. Haase: Der Abg. Glöckner hat in Folge der Zusicherung der hohen Staatsregierung, daß die Wander bücher nur auf einen bestimmten Zeitraum ausgestellt werden sollen, seinen Antrag zurückgezogen, und ich frage: ob die Kammer dieses Zurückziehen genehmige? — Einstimmig Ja. Präsident». Haase: Es würde nun die Frage zu stel len sein: Nimmt die Kammer §. 21 so, wie sie vorliegt, unverändert an? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Meine Herren, wir haben, als wir das letzte Mal die Berathung über das vorliegende Gesetz anstellten, die Abstimmung über den Gesetzentwurf durch Namensaufruf ausgesetzt, weil zunächst in Betreff dieser bei den Paragraphen noch Beschluß zu fassen war; da dies nun geschehen ist, so frage ich die Kammer: ob dieselbe den vorliegenden Gesetzentwurf mit den dabei be schlossenen Zusätzen und Abänderungen an- rrehme? ' Mit Ja antworten: Vicepräsident v. Criegern, Secretair Kasten, - Scheibner, Abg. Döhler, - Herrmann a. Spittwitz, - v. Abendroth, - Haberkorn, - Thiersch, - Käferstein, - Kabitzsch, - Anton, - Müller a. Zschopau, - 0. Platzmann, « Heyn, - V. Wahle, - Uhlmann, - v. Jahn, - Götze, - Huth, - Roth, - Schmelzer, - Köhler, - Schulze, - Seiler, - Naundorf, - Elbel, - Glöckner, - Meinert, - Echarti, - Schramm, - V.Loth, - v.d. Planitz, Abg. Leitholdt, - Barthol, - Lincke, - v. Polenz, - v. Rex-Thielau, - Herrmann a. Auritz, - Lehmann, - Winkler, , Hilbert, - 0. Hertel/ - Rittner, - v. Nostitz-Drzewiecki, - Böhmer, - Kleeberg, - Hillmann, - , Mogk, , Emmrich, - Schubart, - Unger, - v. Baumann, - Däweritz, - Meyer, - Braun, - Oehmichen a. Kiebitz, - Francke, - Oehmichen a. Choren, - Gatzschmann, - Georgi, - v. Brescius, - Sachse, - Zimmermann, Präsident 0. Haase. Mit Nein antworten: Müller aus Taura und Riedel. Präsident v. Haase: Die Anwesenden haben bis auf 2 Stimmen bejahend für den Gesetzentwurfsich ausgesprochen. Wir gehen nun auf den Antrag des Abg. Rittner über. Referent Viceprasident v. Criegern: Der Gescheut- - wurf, einige Zusätze zum Heimathsgesetze vom 24. November 1834, ingleichen zum Erläuterungsgesetze vom 12. October 1840 betreffend, ist bereits von der Kammer mit einigen Ab änderungen und Zusätzen angenommen worden; es ward aber in dieser Beziehung nach erfolgter Annahme von Seiten des Abg. Rittner noch der unterstützte Antrag gestellt: „Bei Annahme des gegenwärtigen Gesetzes richtet die Ständeversammlung den Antrag an die hohe Staatsregierung: dieselbe wolle eine Umarbeitung sämmtlicher gegenwärtig bestehender Gesetze und Verordnungen über Heimathsverhältnisse in ein Gesetz vornehmen, und solches der nächsten außer ordentlichen Ständeversammlung zur oa bloo-An nahme vorlegen." Die Gründe, welche den Abg. Rittner zu diesem Anträge bewogen haben, sind in der früheren Sitzung so umständ lich besprochen und es ist so allgemein anerkannt wor den, daß sie allerdings eine große Beachtung verdienen, daß
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