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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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!974 zeichneten BaHMsr M eita^^ Dieft:-dch«sKadss«g^ffl,rLPid„dG Ho^WejeW ergersTheils'drS Berichtes be- genannten Hecker erlassen und ihm am 7. d. M. behändigt schlossen, an denselben die dritte LadÄng. unrtt Awdtvhurjg des in 18 des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 be- Berithtesvon Seite 369 -—37Z erfocht wäre. Ich würde also fragen, ob der Herr Präsident damit einverstanden ist, daß ich ginne? worden, er ist aber bis jetzt noch nicht erschienen. Das Dirrc- torium schlägtJhnen daher vor, denselben seiner Wählbarkeit für verlustig und seine Stelle für erledigt zu erklären, diese Erledigung aber dem Ministerium anzuzeigen. "Präsident v. Haase: Zunächst würde ich mich an den Herrn Staatsminister wenden, ob derselbe seine Einwilligung dazu gebe, daß die Vorlesung der Gesetzvorlage selbst unter bleibe? Präsident 0. Haase: Icherrvarte, obJemandin Bezug hierauf das Wort begehre. Es scheint dies nicht der Fall zu sein." Ist die Kammermit dem Anträge des Directoriums ein verstanden?— Die Kammer erklärt gegen 10 Stimmen ihr Einverständnis Staatsrnimster v. Friesen: Die Regierung ist damit einverstanden. Präsident 0. H aase: Ist die Kammer auch damit ein verstanden?*)Einstimmig'Ja. (Staatsminister v. Fr i'-efen tritt ein.) Präsident v. Haase: Wir kommen nun zum dritten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, auf den Voptsag und die Äerathung des zweiten Berichts der ersten Deputation, den siebenten und achten Abschnitt der revidirten Verfassungsurkunde und den Entwurf, das Wahlgesetz be treffend. Der Herr Vicepräsident, als Referent, wird die Güte haben, uns. diesen Bericht vorzutragen. Referent Viceprasident v. Criegern: Ich bitte ums Wort zu einer einleitenden Bemerkung. Ich finde es für nothwendig, über die Eintheilung des Berichtes, des zweifeü Berichtes Ihrer ersten Deputation, sowie über die dadurch be dingte Ordnung der Verhandlung ein paar Worte voraus zuschicken. Dieser Bericht schließt sich in historischer Be ziehung ganz eng an den ersten Bericht, der unterm 1^. Januar emgegangen und bereits berathen ist, zum Eheil findet auch materiell dasselbe statt, insofern er sich nämlich auf den Ab schnitt Vlll. bezieht. Soviel nun diesen Ehest des Berichtes angeht^ so wird außer dem Vortrage des Berichtes von der Regierungsvorlage etwas vorzutragen kaum möglich sein, west das Decret bereits bei dem ersten Berichte vorgetragen worden ist, im klebrigen aber auf den speciellen Inhalt der Vorlage nicht eingegangen werden soll. Ich werde also, wenn die Kammer und die Staatsregierung kein Bedenken dagegen haben, sofort mit dem Vortrage des Berichtes selbst bis zu dem Punkte, welcher sich mit dem Abschnitt VIll. beschäftigt, an zufangen haben. Hieran würden sich die weitern Verhand lungen anschließen, wobei ich im Voraus darauf aufmerksam zu machen mir erlaube, daß es nach dem vorliegenden Material nicht anders möglich sein wird, als daß eine doppelte allge meine Debatte stattsindet, 1. über die Frage: soll auf die Vor lage, soweit sie Abschnitt VH. derVerfassungsurktrndeunddas Wahlgesetz' betrifft, emgegangen werden oder nicht? und 2., wenn dies bejaht werden und der Antrag der Deputation auf Seite 569 den Beifall der Kammer erlangen sollte, so wird es angemessen erscheinen, über den materiellen Inhalt derGesetz- vorlage eine a-nderweite generelle Debatte anzuschließen, die zu beginnen haben würde, wenn Vie Verlesung des Ehestes deö Präsident v. Haase: Was nun die Ansicht des Herrn Referenten über den innezuhaltenden Gang der Debatte an langt, so bin ich ganz mit dieser Absicht einverstanden. Auch nach meiner Ansicht wütdesjW nur der Eheil des Berichts vörzutragen und'Gegenstand der Verhandlung sein, welcher bis Seite 561 geht und sich mit der Frage beschäftigt, ob die Kammer dem Beschlüsse der ersten Kammer beitrete, die Revision der Verfassungsürkunde' in.ihrem VIll. Anschnitte abzulehncn. . ' . ü - Referent Vizepräsident v.. Erregern: , Der; .Be-richt lautet: , , , ! .Die unterMchnrle Deputation Hut in dem über.das De- crettvpm 1d«Juli ,18.50 unterm 18^Januar dieses. Jqhres, er statteten ersten. Berichte die Gründe entwickelt, welche eine Trennung der Vortragserstattung in der fraglichen Bezie hung rathfänr ersiheitW liessen, und die geehrte Kammer hat denselben insofern Beifall geschenkt, als sie nicht nur auf ge sonderte Berathung jenes ersten Berichts eingegangen ist, sondern auch die Anträge der Deputation zum Kammerbe- schlusse erhoben hat. Nachdem nunmehr in Betreff der Ab schnitte VII. und VIII. des Gesetzentwurfs suk ^., sowie hin sichtlich des Entwurfs sub 6. zu einem Gesetze, die Wahl der L-an-dtagsabgcordneten betreffend, die VvrbeMhungen in der Deputation, beendigt worden sind, auch.dieserhalb die ver.?? faffungsmäßM Vernehmung mit dem königlichen Commissqr startgefunben hat, nimmkdie Deputation nichtAnstand, die noch' rückständige Berichtserstattung über diese Gegenstände zu bewirken. Anlangend den Gang der Verhandlungen in der ersten Kammer und die darauf jenseits gefaßten Beschlüsse- sd ist* unter Bezugnahme auf den Eingang des erwähnten ersten Berichts Per noch Folgendes beizufügen: Die betreffende außerordentliche Deputation der ersten- Kammer war hinsichtlich der jetzt fraglichen Gegenstände nicht allenthalben zu einem einstimmigen Beschlüsse gelangt. Wie nämlich die ganzeDeputation sich damit einverstanden erklärt! hatte, daß die Bestimmungen der Verfaffungsurkunde vom 4. September 1SS1 §§.S6,98) 102, WS) W4und 165, welche' *) DaS betreffende königliche Decket, sowie die zum VI1."Äb- schnitt gehörigen Motive der Regierungsvorlage re., s. b.-M-'U. E Nr. 4k S. 747 und Nr. 4S S. 774 flg., vergib auch L.-M. II. Kt - Rr.7ü S, LW7.
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