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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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abzusehen. Ich muß gestehen, daß ich mich dieser Meinung durchaus nicht anschließen kann, und freue mich, erklären zu können, daß ich in dieser Beziehung vollständig die Ansichten unserer Deputation theile. Bei dem reichhaltigen Berichte, der uns vorliegt, ist es eigentlich überflüssig, aus das Detail der Frage tinzugehen; allein dennoch ist die Sache so wichtig, daß auch der Einzelne trotz der vollkommenen Anerkennung des Berichtes sich noch bewogen fühlt, wenige Worte über die Gründe zu sagen, welche ihn mit der Deputation gehen lassen. Es ist zuvörderst die Frage, ob überhaupt eine Revision derVer- fassungsurkundeundspecielldessiebentenAbschnittesnothwen- dig wäre? Ich würde die Frage unter keiner Bedingung anders als mit Ja beantworten können. Was mich dazu bewegt, sind in Kürze folgende Gründe. Einmal glaube ich denn doch, daß die Nothwendigkeit einerNevision unseres früheren Wahl gesetzes, daß dieNothwendigkeit dieser Revision zum großen Theile nachgewiesen ist durch die sehr zahlreiche Erklärung der Vertreter der'Nittergutsbesitzer, welche im Jahre 1848 bei den Kammern ringereicht worden ist; die zahlreichen Unter schriften unter jener Ihnen Allen bekannten Petition bewei sen wohl, daß eine große Anzahl patriotisch gesinnter Männer schon im Jahre 1848 von der Nothwendigkeit einer theilwei- sen Revision unserer Verfassung und namentlich des Wahl gesetzes vollkommen überzeugt wär. Ich bin einer von Denen, die jene Petition unterschrieben haben, und muß gestehen, daß ich mich in dieser Beziehung vollständig noch auf demselben Standpunkte befinde, wie damals vor circa drei Jahren. Ei nen zweiten Grund, der mich bewegt, mit der Deputation zu gehen, finde ich in meiner Ueberzeugung, wenn ich mir die betreffenden Verhältnisse ruhig anschaue. Ich finde in unse ren hierher gehörigen Verhältnissen mit voller Ueberzeugung mehrere Punkte, die durchaus und nothwendig einerNevision und Abänderung bedürfen. Ich unterlasse es, diese Punkte anzugeben; ich beziehe mich in dieser Beziehung auf die uns Allen wohlbekannte Rede des Herrn Staatsministers des Innern, die derselbe in der ersten Kammer gehalten hat; ich finde die dort von ihm als einer Revision bedürftig angegebe nen Gegenstände vollkommen mit meiner Ueberzeugung über einstimmend und vermeide es, dieselben nochmals zu wieder holen, eben weil ich voraussetzen darf, daß sie Ihnen Allen bekannt sind. Einen dritten Grund finde ich auch darin, daß wir uns Alle bewußt sind, daß bei unserer Einberufung als einer der wichtigsten Gründe für dieselbe angegeben wurde, daß wir eine solche Revision vornehmen sollten, und ich muß gestehen, daß es mir sehr leid thun würde, wenn in dieser Beziehung gerade von diesem Gesichtspunkte aus viele andere Stimmen sich erheben sollten, die sich gegen die Vornahme der Revision und gegen das Eingehen auf diese Berathung aussprechen würden. ES kommt nun noch die Frage vor, ob der gegenwärtige Augenblick der richtige sei, die Sache vor zunehmen? Auch diese Frage habe ich mir ganz enschieden mit Ja beantworten müssen. Auch hier hat unsere Deputation ti. it. (L Abonnement) wieder die Gründe aus S. 564 u. fl. ihres Berichtes so reich haltig ausgeführt, daß nur sehr wenig in dieser Beziehung noch hinzugefügt werden kann. Als durchschlagend ist gewiß der Grund anzuerkennen, daß, wenn man einmal etwas für nothwendig erachtet hat, man dieses schon im Privatleben so schnell als möglich thun soll; noch viel wichtiger ist dies im öffentlichen Leben. Hat man einmal die Nothwendigkeit aner kannt, einen Schritt zu thun, eine Aenderung vorzunehmen, eine neue Einrichtung ins Leben zu rufen, so ist es gerade hier noch viel dringender, und weiser, setze ich hinzu, es möglichst baldzu thun, als im Privatleben. Die auf diesen Gegen stand bereits bisher verwendete Zeit ist gewiß auch sehr in Be rücksichtigung zu ziehen. Vergessen wir nicht, daß, wenn heute die Angelegenheit auf den nächsten Landtag verschoben wird, die darauf verwendete Zeit reinweg verloren ist. Jeden falls wird die Verhandlung auf jenem nächsten Landtage dann eben so weitläufig und reichhaltig geführt werden und wird eben so viel Zeit brauchen, wie auf diesem Landtage; während wir uns vom Anfänge bewußt sind, bei unserem Eintritt in diesen Saal uns vorgenommen zu haben, unsere Zeit vorzüg lich auf jenen Gegenstand zu verwenden. Ein dritter Grund, den auch die Deputation angezogen hat, ist die Zusammen setzung der Kammern. Auch diesem lege ich vollen Werth bei, auch noch speciell in der Beziehung, daßgerade in unserer Mitte sehr Viele sind, welche an der betreffenden Berathung von 1848 Theil genommen haben, die also in Berathung dieser Frage schon Erfahrung haben und denen die damaligen Be- rathungen in frischem und festem Andenken sind. Mein Freund, der soeben vor mir gesprochen hat, erwähnte, daß er namentlich den Satz des Berichtes, wo von starrem Fest halten die Rede ist, nicht billigen könne. Ich muß ihm doch dagegen einhalten, daß in diesem Theile des Berichtes dieser Ausdruck sich nicht auf unsere ganze Verfassungsurkunde be zieht, sondern eben nur auf einzelne Theile, und namentlich auf einzelne Punkte des Wahlgesetzes; ich erinnere beispiels weise an die Stellen, welche von den Vertretern der Stifter in der ersten Kammer eingenommen werden, welche doch wohl solche sind, die auf längere Zeit hinaus nur durch künstliche Mittel festgehalten und innebehalten werden können. Abg. Sachße: Ich trat heute in die Kammer in der Er wartung so manchen Widerspruchs gegen den Antrag der Deputation, auf die specielle Berathung der Gesetzvorlage einzugehen, es ist mir aber erfreulich, daß bis jetzt beide Red ner nur für den Antrag gesprochen haben. Im gleichen Sinne erkläre ich mich auch; ich bin ganz mit dem Anträge einver standen, obschon ich mich nicht durchgängig mit den Abände rungen der Deputation, jedoch nur in wenigen Punkten, ein verstehen werde. In der That muß man sich wundern, wie die Mehrheit der ersten Kammer den Antrag auf Ablehnung der Vorlage hat annehmen können. Ich erblicke darin ein gänzliches Verkennen der Zeit und der Verhältnisse. Es ist zwar immer darauf hingewiesen worden, wir seien in den 10
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