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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Freude aussprechenkann überdieStimmen,die ich imAllgemei- ncn in der Kammer vernommen habe. Ich habe nicht nöthig, die Gründe, warum die Revision der Verfaffungsurkunde in dem angedeutetenSinne mir nothwendig, warum sie mir j etz t noth- wendig scheint, nochmals ausführlich zu beleuchten, nachdem ich mich darüber schon in der ersten Kammer verbreitet habe und auch von der geehrten Deputation dir Gründe voll ständig zusammengestellt worden sind, die dafür sprechen. Darauf erlaube ich mir aber noch aufmerksam zu machen, daß ich es allerdings geradezu für gefährlich halten würde, wenn der Beschluß, der in der ersten Kammer gefaßt worden ist, durch die Zustimmung dieser Kammer zu einem ständischen Beschlüsse würde; ich sage gefährlich, und zwar deswegen, weil dieser Beschluß eigentlich weder Ja noch Nein auf die Regierungsvorlage sagt, sondern blos die Antwort aufschiebt. Der Beschluß heißt: „zur Zeit die Revision der Verfassungs urkunde abzu-lehnem" Es würde mir allerdings in hohem Grade bedenklich erscheinen, wenn man-den ungewissen künf tigen Verhältnissen mit einem solchen aufschiebenden Be schlüsse entgegengehen wollte, denn jedcrpolitische Sturm, der über die Fluren Sachsens dahinbrauste, würde in Folge dieses Beschlusses eine Oeffnung in dem Gebäude unserer Ver fassung finden, die ihm Gelegenheit gäbe, dasselbe leichter und schneller umzustoßen; jedem politischen Agitator, der sich auf würfe und Abänderungen in unserer Verfaffungsurkunde ver langte, würden wir nur antworten können: Die Zeit ist noch nicht gekommen, wartet, bis die Ständeversammlung aus spricht, daß die rechte Zeit gekommen ist. Besser ist es, be stimmt und klar zu sagen: „nein, das Alte ist gut und wir wollen es behalten;" wenn man es aber nicht dafür hält, so möge man sofort bestimmen, was man an dessen Stelle setzen will, aber nicht dadurch, daß man dieRsvistou nur „zur Zeit" ablehnt, stillschweigend zugeben, daß Mängel vorhanden sind, ohne doch diesen Mängeln abzuhelfen. Ich kann nicht genug davor warnen, einen solchen blos aufschiebenden Beschluß zu fassen. Regierung undStände würden in großeVerlegenheit kommen, künftig unter-andern Verhältnissen weiter gehenden Anträgen aufAbänderung derVerfaffungsurkunde entgegen zutreten, wenn nicht die Frage jetzt bestimmt entschieden wird, ob man die Verfassung ändern oder an dem Alten unabänder lich festhaltcn will. Die Kammer möge sich für das Eine oder für das Andere entschließen,, aber sie möge sich bestimmt und klar aussprechen , sie möge nicht die Sache blos aufschieben und uns schutzlos jeder Bewegung der Zeit preisgeben. Ich wiederhole, meine Herren, daß ich mich freue, daß diegeehrte Kammer auf die Revision der Verfassungsurkunde eingehen will, ohne dgß ich jedoch damit ausgesprochen haben will, was aus dieser Revision hervorgehen wird. Sie können aber über zeugt sein, daß die Regierung jederzeit gern dieHandzu einer Vereinigung bieten wird, auch mit den meisten der von der ge ehrten Deputation vorgeschlagenen Abänderungen sich ein verstehen und auch sehr gern darauf cingehm wird, wenn aus demSchooße der Kammer noch andere Vorschläge kommen, die nach ihrer Ansicht zweckmäßig und heilsam für das Wohl des Vaterlandes sind; denn die Regierung hat keineswegs die Prätention, zu behaupten, daß ihreVorschlägeunverbesserlich seien und nicht durch die Verhandlungen in der Kammer zu einer Modisication derselben gelangt werden könne. Abg. Sachße: Ich habe das Wort ergriffen zuerst zur Widerlegung einer Aeußerung -der Herrn Berichterstatters, zur Rechtfertigung von meiner Seite, und dann, indem ich mir Vorbehalten habe, in dem Falle, daß Jemand für dis Ablehnung des Gesetzentwurfs, sei es auch nur auf Zeit, sich ausspräche, zur Widerlegung zu reden. Ich würde den ersten Gegenstand gern mit Stillschweigen übergehen, wenn nicht so leicht daraus eine Vermuthung gezogen werden könnte, als ob der Landtag von 1848 mit unserer Verfassungsurkunde und mit der Unzufriedenheit mit derselben, von der ich denn doch die Uebrrzeugung -in Bezug auf mehrere Punkte habe, in gar keinem Zusammenhangs stände. Die erste Bewegung von 1848 hat ihren Grund offenbar in der Unzufriedenheit mit der Verfaffungsurkunde gehabt, und auf dem Landtage 1849 hat der Gang der Verhandlungen gezeigt, daß man mit dem Wahlgesetze und anderen wesentlichen Zlheilen der Ver fassung, die auch abgeändert worden sind, nicht einverstanden war. Die erste Kammer selbst vermochte dvm Andrange nicht zu widerstehen und gab sich selbst auf, sie br-achtess nicht ein mal so weit, nur einen Theil von ihren Rechten zu retten, und jetzt geht sie auf das andere Extrem über, und damit komme ich zugleich auf das, was Herr Abg. v. Zezschwitz behauptet hat, — sie will gar nichts thun, will es ganz beim Alten lassen. Wenn der Abg. v. Zezschwitz äußerte, daß das Glück Sachsens in der Verfaffungsurkunde seinen Grund seither gehabt habe, so mag er doch dessen eingedenk sein, daß dieses Glück in dem langen Frieden und in dem Aufschwünge der Gewerbe seinen Grund hatte, daß aber vuch beides vor der Verfassung von 4831 in Sachsen stattfand, daß der Wohl stand ebenfalls große Fortschritte gemacht hatte. Ich verkenne keineswegs dm wohlthätigenEinflußderVerfaffungsurkunde, z. B. in Beziehung auf Bewilligungen zu Bikdungsanstaktsn und sonst, ich meine aber, daß diese auch ohne döe Verfas- fungsurkunde entstanden wären, ohne deshalb dieVorzügltch« keit derselben zu läugnen, indem ich einer Repräsentativver- faffung den Vorzug ertheile. Es wurde mir ungehalten, ich hätte bei meiner Bezugnahme auf eine aristokratische Republik es vorzüglich auf die «erste Kammer abgesehen ge habt; daran habe ich aber nicht gedacht, sondern habe lediglich das Beispiel angeführt, um zu.zeigen, wie schädlich es ist, zu lange an dem Bestehenden 'festzuhalten. Daraus leite ich auch die Revolution in Oesterreich ab, welches ebenfalls keine Reprasentativverfaffung haben wollte. Dasselbe gilt vom nördlichen Nachbarstaat, und so könnte ich mehr Beispiele anführen, wie gut eS ist, wenn man sich den Andeutungen, der ZeitperhAtisisse nicht widersetzt. Ich bin überzeugt, ,im Hintergründe von Manchem, welcher die Beibehaltung der
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