Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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sie sich gerade für die Juden, in jenen Punkten aber gegen die Christen so ausspricht. Allein ich befürchte von der Verbrei tung der Juden bei der geringen Anzahl, in welcher sie sich im Lande befinden, etwas nicht. Ein Fortschreiten muß in dieser Hinsicht geschehen. Früher oder später wird die Auf nahme der Juden genehmigt werden müssen, wir würden sonst gegen die anderen Staaten zu sehr zurückbleiben. Ich werde mich daher für den Antrag der Deputation und für den Weg fall des Zusatzes erklären. Abg. Haberkorn: Ich habe nur meine Freude darüber anszusprechen, daß man sich vor Rückschritten so sehr fürchtet und sich vor solchen möglichst hüten will. Ich wünsche, daß dies immer eine Wahrheit bleiben möge, wundere mich aber, daß man, nachdem so Verschiedenes vorausgegangen ist, gerade bei diesem Punkte den Rückschritt für so gefährlich hält. Ich habe es der Kammer zu überlassen, was sie in dieser Ange legenheit beschließen will, muß aber bemerken, daß ich ein Recht der Städte, keinen Juden in ihrer Mitte aufzunehmen, nur insofern in Anspruch nehme, als nach den biszurPublica- lion der Grundrechte bestehenden gesetzlichen Vorschriften die jüdischen Glaubensgenossen rücksichtlich ihres Aufenthalts an die Städte Dresden und Leipzig gebunden waren, und nur dispensationsweise Ausnahmen hiervon gestattet werden konn ten; nach den faktischen Verhältnissen waren es aber nur sehr wenige Orte außer Dresden und Leipzig, wo sich Juden niedergelassen hatten. Ich bin deshalb auch von der Ansicht ausgegangen, daß die Juden selbst nicht viel Gewicht auf dieses Recht legen, sonst würden sie sich mehr verbreitet haben. Ich habe auch die von ihnen bis jetzt erworbenen Rechte nicht beeinträchtigen, sondern nur im Uebrigen den Zustand, wie er vor Publikation der Grundrechte rücksichtlich ihres beschrank ten Aufenthalts geregelt war, wieder aufleben lassen wollen, weil ich eine solche Maaßregel im Interesse der christlichen Gewerb- und Handeltreibenden für nothwendig halte. Das Recht des Ministeriums, Dispensationen, wozu es auch früher berechtigt war, fernerhin zu ertheilen, soll auch durch meinen Antrag nicht ausgeschlossen sein, es würde mithin durch An nahme meines Antrags keinerlei wesentliches Recht beein trächtigt werden. Abg. Meisel: Ich kann nur im Allgemeinen bedauern, wenn die Kammer jetzt von ihrem früheren Anträge abgehen will, und zwar besonders aus dem Grunde, weil man immer behauptet, es würde inhuman sein, bei dem Anträge stehen zu bleiben. Wenn von Humanität die Rede ist, so kann es nur im Allgemeinen der Fall sein; wenn man aber human gegen eine Classe und inhuman gegen Viele ist, wie der Abg. Haber korn nachgewicsen hat, so weiß ich nicht, ob die Humanität vorherrscht, denn es ist nicht zu verkennen, daß bei diesem Gegenstände ein großer ThcilderBevölkerung, welchervorhin bezeichnet wurde, interessirt ist, für den ich gewünscht hatte, daß ihm die Kammer seit dem Jahre 1834 mehr Humanität bewiesen hätte. II. K Staatsminister v. Friesen: Ich wollte nur noch zur Erläuterung und Beseitigung etwaiger Besorgnisse darauf aufmerksam machen, daß hinsichtlich der auswärtigen Juden nach der Regierungsvorlage alle früheren Bestimmungen in voller Kraft bleiben, daß also das Einwandern auswärtiger Juden nach Sachsen nur unter den früheren erschwerenden Bestimmungen Platz greifen kann. Nach dem Mandat von 1831 können überhaupt Ausländer und namentlich Gewerb- treibende in Sachsen nur ausgenommen werden, wenn sie sich bereits sechs Jahre im Lande, und an dem Orte, wo sie sich niederlassen wollen, wenigstens drei Jahre aufgehalten haben. Treten diese Bedingungen nicht ein, so können sie nur dann ausgenommen werden, wenn eine besondere Genehmigung des Stadtrathcs und der Stadtverordneten und eine Dispen sation der Kreisdirection dazutritt. Dieser Fall wird nun hier immer eintreten, da die ausländischen Juden nicht das Recht haben, sich längere Zeit an einem sächsischen Orte aus zuhalten. Man ist also hinlänglich gegen das Eindringen der ausländischen Juden gesichert. Wollte man aber unbedingt die vollständige Emancipation der inländischen Juden fortbe stehen lassen, und diese dennoch auf Dresden und Leipzig be schränken, so würde dies ein offenbarer Widerspruch sein. Hält man es für nachtheilig für die Interessen einzelner Orte, so sieht man nicht ein, warum Leipzig und Dresden diese Nachtheile allein haben sollen. Ist es aber nicht nachtheillg für diese Orte, so tritt der Widerspruch um so scharfer heraus; denn man würde, wenn man den Juden auf der einen Seite das Recht zugesteht, sich durch Gewerbsbetrieb eine Existenz zu gründen, dieses auf der andern Seite wieder erschweren, wenn man sie von allen andern Orten ausschließen und nur auf die beiden StädteDresden undLeipzig beschränken wollte. Man würde nach den Verhältnissen, welche sich inzwischen gebildet haben, auf große Schwierigkeiten bei der Ausführung stoßen. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter zu sprechen begehrt, so schließe ich die Debatte und überlasse dem Referen ten, ob er das Schlußwort ergreifen will. Referent Abg. Schäffer: In Betreff der Aeußerung des Abg. Sachße bemerke ich, daß es außer den dreizehn Städten, in welchen sich gegenwärtig Juden befinden, auch fünf Dörfer giebt, wo sich Juden aufhalten, und daß bis jetzt nicht der Wunsch rege geworden ist, es mögen die Juden von diesen Orten entfernt werden. Was nun aber das Ein dringen der fremden Juden betrifft, so erlaube ich mir hinzu zufügen, daß nach dem Gesetz vom Jahre 1838 ausländische Juden sich in Sachsen nur niedcrlaffen können, wenn sie die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinden, wo sie sich nieder lassen wollen, erhalten und das Ministerium seine Zustim mung giebt. Es kann aber das Ministenum durchaus nicht Dispensation ertheilen, sondern es hängt ausschließlich von der Entschließung der Gemeindevertreter ab, ob sie einen aus ländischen Juden in die Gemeinde aufnehmen wollen, und 41*
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