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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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2. Zu §. 3 soll dem Satze unter 4 folgende Fassung: 6) die Behandlung der eigenen Thiere (§. 1 a), sowie die Verrichtung der in §. 1b gedachten Gebrauchs operationen an denselben durch die eigenen Beamten und Dienstlcute, vorausgesetzt, daß im ersteren Falle die Krankheit nicht eine solche ist, deren Behand lung ihres ansteckenden und seuchenartigen (Erleb. Im Gesetze dafür der Ausdruck: „an steckenden oder seuchenartigen.") Charakters wegen nach Gesetz oder Verordnung unter Leitung und Beaufsichtigung eines geprüften und legitimirten Thierarztes erfolgen muß; gegeben, sowie unter e noch die Bestimmung beigefügt werden: ,,e) wenn und so lange ein geprüfter Lhierarzt nicht zu erlangen ist." 3. Zu §. 4 wird nach den Worten: „vor der Commission für das Veterinärwesen" die Einschaltung: „oder der etwa künftig an deren Stelle tretenden Behörde" für räthlich erachtet. 4. Zu §. 6 wird zwischen den Worten: „die Anerkennung" und „als Thierarzt", die Einschaltung der Worte: „und Legitimation" gewünscht. . 'S. > . Bei Z. 10 wird nach den Worten: „vor der Commission für das Veterinärwesen" in Parenthese: „(4)" als Einschaltung empfohlen. 6. Au 8. 13 wird am Schluffe der Zusatz beantragt: „entgegengesetzten Falls hat der Thierarzt, wenn er anwesend getroffen wird, gegen den Hülfesuchenden die Ablehnung sofort zu erklären." 7. Zu 16 wird der Wegfall der Worte: > „bei deren Verlust" gewünscht. 8. Zu 8-17 soll statt des Wortes: „Obrigkeit" gesagt werden: „Verwaltungsbehörde des Wohnortes." 9. Zu §. 18 wird für den letzten Abschnitt folgende Fassung als ange messener empfohlen: „Bei wiederholt vorkommcnden, mit Strafe belegten Pflichtwidrigkeiten kann Verlust des Rechtes zur Praxis und Cassation des thierarztlichen Legitimationsscheines verfügt werden (8- 19, Abs. 2)." 10. Zu 8- 20. Beschluß, daß 8- 20 folgendermaaßen lauten möge: „Denjenigen Personen, welche sich, ohne gelernte und geprüfte Lhierärzte zu sein, durch die Ausübung der Lhierheilkunde (8- 1) ihren Unterhalt verschafft und sich ' damit bereits vor dem 1. Januar 1858 beschäftigt haben, bleibt Uachgelassen, dieses Gewerbe in den 88- 23 und 24 (statt 88- 27 und 28) angegebenen Grenzen festzu setzen. Sie haben jedoch beizubringen. Jede Obrig ¬ keit hat durch eine in das Amtsblatt ihres Verwaltungs bezirks zweimal einzurückende Bekanntmachung —-- auf merksam zu machen." 11. Zu §. 21 wird die Ausscheidung der Worte: „auf obige Dauer von 3 Jahren ausdrücklich zu beschränkenden"; sowie der gänzliche Wegfall der 88- 22, 23 und 24 bean tragt. 12. -- Zu §. 25 wird Umänderung der ersten Zeile: „Die Prüfung verleiht Demjenigen, welcher darin bestanden hat, weder u. s. w." in die Worte: „Der Licenzschein verleiht seinem Inhaber u. s. w.", sowie gänzlicher Wegfall der Worte: „in der Eigenschaft als geprüfte Praktikanten" aus der dritten und vierten Zeile unter Aenderung des Crtats von §. 27 m 23", rngleichen gänzlicher Wegfall des §. 26 beantragt. 13. Zu 8- 27 wird die Ausscheidung der Worte: „ingleichen der thierärztlichen Praktikanten (88- 25, 26)" beantragt. 14. bu H 29 Die Ausscheidung der Worte: „und der thierärztlichen Praktikanten", sowie des in der letzten und vorletzten Zeile befindlichen Satzes: „Beziehendlich des Legitimationszeugnisses (§. 26)" beantragt. (Lanht.-Acten I. Abth. 2. Bd., S. 683 flg.) XI. (Ständische Schrift yonr 14. Juli 1858 über die Pe tition der erzgebirgischen Kreisstände, Kreiscassenansprüche an den Fiscus, sowie Vorlegung der hierauf bezüglichen Acten betreffend.) Mittelst derselben sind folgende Anträge gestellt worden: 1. Sr. Majestät Staatsregierung wolle.die Forderungen der erzgebirgischen Kreisstände und die diesem gegenüber stehenden Ansprüche des Staatssiscus auf kommissarischem Wege in nochmalige Bergleichsverhandlungen ziehen und dabei gegen die Kreisstände die Rücksichten der Billigkeit
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