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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-23
- Titel
- Generalinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 bewilligte Unterstützung aus der Staatscasse und deren Vertheilung unter die Calamitofen betreffend.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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daß nach Beendigung der geheimen öffentliche Sitzung statt findet, für welche ich folgende Gegenstände auf die Lages ordnung bringe: 1) den Bericht der ersten Deputation über die Verordnung, die Publication des bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend; 2) anderweiten mündlichen Bericht der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die kostenfreie Ver mittelung streitiger Civilansprüche betreffend; 3) mündlichen Vortrag über das Vereinigungsverfahren, a) wegen des bürgerlichen Gesetzbuchs, b) wegen der Abänderung des Heimathgesetzes, o) wegen des neuen Wahlgesetzes, ä) wegen des Gehalts für einen Präsidenten des Landesconsistoriums, e) wegen der Petition der DeMschkatholiken, k) wegen der Petition, die Abänderung einigerZParagraphen der Armen ordnung betreffend; 4) mündlichen Bericht der vierten De putation über die Beschwerde des Apothekers Beyer in Chem nitz. Die heutige Sitzung ist aufgehoben. (Ende derselben 1 Uhr 25 Minuten.) Berichtigung. L.M. II. K. S. 3317, Sp. 1, Z. 26 v. o- muß es heißen: „erkennen", statt „verkennen". Generalinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 bewilligte Unterstützung aus der Staatskasse und deren Vertheilung unter die Calamitosen betreffend. Unterstützungen aus der Staatscasse infolge der durch 1. Die Calamitosen sind auf GrUnd der von den betref fenden Unterbehörden über die Unterstützungsbedürstigkeit derselben abgegebenen, von den Amtshauptmannschaften und beziehendlich den Kreisdircctionen revidirten Gutachten in vier Claffcn verthcilt worden, als: Elaste 1 dringend Bedürftige, Elaste II sehr Bedürftige, Elaste HI weniger, aber doch immer noch Bedürftige, Elaste IV der Unterstützung nicht Bedürftige. 2. Unterstützung aus der Staatscasse wird nur insoweit gewährt, als nicht der Bedrängniß der einzelnen Calami- toscn in zulänglicher Weise bereits durch Privalunterftützung Abhülfe geschehen ist. Die Staatsunterstützung wird, soweit es sich um die Feststellung des bezüglichen Geldbedarfes für den Bereich jeder einzelnen Unterbehörde handelt, innerhalb der Elaste I nach Höhe von 60 Procent, Elaste II nach Höhe von 40 Procent, Elaste III nach Höhe von 20 Procent des Gcsammtbetrages der von den einzelnen Calamitosen den Schädenwürderungstabellen zufolge erlittenen Schäden, — daher ohne Unterscheidung der Objecte, an welchen die Schaden verursacht worden sind, — berechnet. 3. Bei der unter Nr. 2 gedachten Berechnung werden alle diejenigen Calamiiosen, deren Schaden den Würde- u. K. (g. Abonnement.) die Hochfluth im Sommer 1858 verursachten Schäden, rungstabcllen zufolge einen Gesammtbetrag von 20 Lhlrn. nicht erreicht, außer Berücksichtigung gelassen. 4. Bei dieser Berechnung kommen die Beträge der, ein zelnen Calamitosen bereits zugcflossenen, Staats- und Pri vatunterstützungen dergestalt in Anrechnung, daß nur die jenige Summe zur Vertheilung angewiesen werden wird, welche nach Abzug der den einzelnen berücksichtigungsfähigen Calamitosen bereits gewährten Unterstützungen von dem Gcsammtbetrage der nach den Classenprocentsätzen (Nr. 2) sich berechnenden Summe übrig bleibt. Hierbei werden, was die Privatunterstützungen betrifft, lediglich die in baarem Gelde gewährten berücksichtigt. 5. Insoweit einzelnen Calamitosen, deren Schaden einen Gesammcbetrag von 20 Lhlrn. nicht erreicht und die auS diesem Grunde, wenn schon sie an und für sich in eine von den drei ersten Classen gehörig, bei der Berechnung des Bedarfes (Nr. 2 und 3) nicht mit berücksichtigt worden sind, Unterstützung aus der Staatscasse zugcflossen sein sollte, so hat cs hierbei dergestalt zu bewenden, daß von einer Wiedereinziehung der beregten Unterstützung abzu sehen ist. Der Gesammtbetrag der dicsfallsigen Unterstützungen aus der Staatscasse ist als eine über die nach Nr. 2, 3 und 4 sich berechnende Bedarssumme gewährte Bewilligung anzusehen und zu behandeln. b'. 6
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