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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-20
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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«darauf au, als darauf, daß ihnen Gelegenheit geboten wird, sich praktisch zu üben. Ach müßte daher dabei stehen bleiben, daß man dm Antrags so wje hier vor-gMlagen,. annehme. ,1- Präsident Haberkorn: Ach werde die erste Frage, auf den Deputationsantrag richten. Anlangend die Zusätze, so wefde ich zunächst den vr. Heynerschen Antrag zur Ab- stimmuttg bringen, da derselbe noch weites: geht, als der des Abg. Cichorius, welcher letztere daher erst nach Ablehnung jenes zur Abstimmung kommen würde. Die Deputation schlägt vor: „Die jenseits vorgeschlagene Bestimmung mit der vörgedachten redaktionellen Abänderung zu genehmigest." Tritt die Kammer diesem Vorschläge der Deputation bei?.— Einstimmig Ja. Der Abg. Ür. Heyner beantragt folgenden Zusatz: „in den Fällen aber, m welchen dis Vertheidigung für eine noth,wendige zu achten ist, nur dann, wenn der als Vertheidiger vom Angeklagten erwählte oder vom Gericht bestellte Advocat den Rechkscandidaten mit seiner Stellvertretung unter Zustimmung des Gerichts ustd des. Angeklagten beauftragt." Nimmt die Kammer denselben an? — Mit großer Majorität abgeworfen. Abg. Cichorius beantragt folgenden Zusatz : „In den Fällen,, in welchen die Aerthßidigung eine nothwendige ist, können Rechtscandldaten, wenn' der Angeschuldigte damit einverstanden ist, unter Assistenz eines Sachwalters als Vertheidiger zugelassen werden." Tritt die Kammer diesem Anträge bej?— Wird mit 37 Stimmen ab geleh nt. Wit gehen zü Prunkt 4 über. ' RWrent y. CriiS-gerw: ... ' 4. Die Novelle unter Nr. XXII hat in beiden Kammern Genehmigung erlangt. Wenn aber die Novelle unter XV! b Annahme findet, muß in dessen Verfolg im dritten Absätze anstatt: „einen Sachwalter-vorzulegen", gesagt werden: „einem Vertheidiger vorzulegkn", weil das Prädicat „Sachwalter", wenn auch Rechtscandi daten die Vertheidigung führen dürfen, zu eng erscheinen würde. Die erste Kammer hat.diese-rein redactioyelle Ab änderung beschlossen und die Deputation empfiehlt den Beitritt zu derselben. Präsident Haberkorn:, Beschließt,die Kammer den von der Deputation empfohlenen Beitritt zu der von der Ersten Kammer vorgenommenen redaktionellen Abänderung bei Novelle XXII? — Einstimmig Ja. Referent v. Criegernr 5. Zum zweittk Absätze der Novelle XXVI hat man jen-,j seits, uM möglichen Mißverständnissen vorzubeugen, den Zusatz beschlossen: „Statt der Zufertigung der,-Strafverfügung können dem Staatsanwalts auch die betreffenden Acten mitge- theilt werden," Der Zusatz erscheint völlig unbedenklich, weshalb die Deputation den Beitritt zgm Beschlüsse der Ersten Kammer empfiehlt. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand hierüber sprechen will, so frage ich: Tritt die Kammer bei Punkt 5 dem Beschluß der Ersten KümMcr bei? Einstimmig Ja. ' Referent v. Criegern: Anlangend die Petitionen, über welche mit. Bericht zu erstatten war, so hat die Erste Kammer beschlossen, den Nach dem diesseitigen Beschlüsse in Verfolg der Petition des Advocätenvereins zu Leipzig in die ständische Schrift aüf- zunehmenden Antrag: „die- Staatsregierung wolle mittelst Generalverord- nung dm Gerichtsämtern Anweisung erthe.ilen, in hierzu geeigneten Fällen von der, dem Einzelrichter durch die Strafproceßordn,Wg Art, 3.64 in Verbindung mit Art. 366 ertheilten Ermächtigung umfänglicheren Gebrauch zu machen, als bisher wahrzunehmen gewesen seh" abzulehnen, im klebrigen aber die Petition nicht zur „Er wägung," sondern blos zur „Kenntnißnahme" an die Staats regierung abzugeben. Die Deputation findet keinen Grund, die früheren Beschlüsse aufzugebcn, empssehlt vielmehr, bei denselben stehen zu bleiben und -den Beitritt zu dett abweichenden Beschlüssen der Ersten Kammer abzulehnen. Präsident Haberkorn: Wünscht Jemand hierüber zu sprechen? - ' ' '' Äb'g. Vr. Heyner: JchHabe der Hohen Staatsregke'-- rüng gegenüber einen Wunsch auszüsprechen, nälnlich den: für die Rechtscandidaten, welche bereits speciMinitt haben, ein besonderes' Prädikat, zu- bestimmen-. Diejenigen Ju risten«, welche ihr erstes- Examen- gewacht' häben, heißen RechtscündidateN-; diejenigen, dereMPro.beschriften approbikt sind, heißen- ebenfalls so. Es'wärb-daher besser, wenn man für Letztere eine besondere Bezeichnung bestimmte- wie z-B. in Bayern, wo, wenn ich nicht irre, diese--Letzteren Rechts praktikanten genannt werden: Präsident Habexkorn: Wenn.Niemand weiter das Wort begehrt, so., frage ich die Kammer, ob sie in Bezug auf die hä ex fraglichen Petitionen hei ihr-em früheren Beschlüsse beharren will.? — Einstim- mig.Ja. O Referent v. Cri egernD Hinsichtlich der in dem früheren Deputationsberichte S. 786 unter 2 erwähnten , die Presse betreffenden - Peti tion, weichen die- Beschlüsse beider. Kammern nur insoweit
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