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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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ich die Ansichten, die von der Deputation ausgestellt wor den sind, und finde keine Veranlassung, ihren Anträgen entgegen zu treten. Was aber die vorhin gemachte Be merkung anlangt, daß es der Deputation wohl eigentlich obgelegen habe, die Frage naher zu erörtern, ob die Staats regierung bei Erlaß der Verordnung von 1852 und bei den spätern Verordnungen die Grenze der ertheilten Er mächtigung überschritten habe oder nicht, so ist es gerade sehr dankbar anzuerkennen, daß die Deputation sich zu dem Beschlüsse geeinigt hat, die Erörterung dieser Frage, soviel das Princip angeht, auf sich beruhen zu lassen. Es scheint mir einer der Fälle vorzuliegen, wo es gewiß nicht zweckmäßig sein würde, derartige Fragen auf die Spitze zu treiben. Die Ermächtigung, welche der Staats regierung im Jahre 1851 gegeben worden ist, war den Verhältnissen nach so ertheilt, daß sie eine gewisse Elasti- cität hatte; es-lag das in den Verhältnissen, die damals ob walteten. Davon scheint also nicht die Rede sein zu kön nen, daß die Regierung durch den Erlaß der spätern Ver ordnungen absichtlich hätte ständischen Rechten zu nahe treten wollen. Müssen wir aber die feste Ueberzeugung haben, daß eine solche Absicht der Regierung nicht vorhan den war, so kann es unmöglich im Interesse d°er Kammer und des Landes liegen, nachträglich darüber nachzuforschen, ob hier und da die feine Grenze, die am Ende wohl exi- stiren müßte, überschritten worden sei oder nicht. Ich bin daher der Deputation sehr dankbar, daß sie aus richtiger, praktischer Auffassung der Verhältnisse von dieser Erörte rung abgesehen hat. Das praktische Bedurfniß zu dieser Erörterung scheint auch nicht vorzuliegen. Ich habe die feste Hoffnung, daß später durch Vorlegung eines Jagd- polizeigesetzes alle einschlagende Fragen definitiv zur Er ledigung kommen werden. Für die Zwischenzeit wird es aber auch hoffentlich zu einer Vereinigung mit der Ersten Kammer kommen; zu den Befürchtungen, die in dieser Beziehung ausgesprochen worden sind, finde ich keinen Grund. Vorausgesetzt aber auch, daß über die einen oder die anderen Dctailbestimmungen eine solche Vereinigung mit der jenseitigen Kammer nicht zu erreichen sei, so wird, weil eben die Bestimmungen im Verordnungswege getrof fen worden sind, die Negierung auch im Rechte sein, noch mals nach den Verhältnissen und auf Grund der Ver handlungen beider Kammern zu erwägen, ob der eine oder der andere Punkt nicht im Verordnungswege zu ändern sei. Eine Nothwendigkeit der Erörterung dieser Frage liegt also nicht vor und es ist daher ganz zweckmäßig, daß die Deputation den Bericht in dieser Art gefaßt hat. Ich habe die Erklärung zu wiederholen, daß ich mit den Anträgen der Deputation stimmen werde, und hoffe, daß auch die noch obwaltenden Differenzen sich werden recht gut erledigen lassen. Königl. Commissar v. Kirchbach: Auf eine Aeuße- II. K. (L. Abonnement.) rung des geehrten Abg. May muß ich mir einige Worte zu antworten erlauben. Er hat unter Anderem anerkannt, daß die Regierung alles Mögliche gethan habe, um den Wildschäden, die von dem Wilde auf Staatswaldungen ausgehen, abzuhelfen, aber Seiten der Forstbeamten würde den Anordnungen nicht nachgegangen. Dieser allgemeinen Beschuldigung muß ich entschieden entgegentreten. Die Regierung wird zwar sehr dankbar sein, wenn ihr der ge ehrte Abgeordnete Fälle mittheilt, wo eine solche Nichtbe folgung stattgefunden hat; aber so lange dies nicht der Fall, ist anzunehmen, daß ihre Anordnungen von den Be amten befolgt werden. Im entgegengesetzten Falle wird die Regierung bei solchen Mittheilungen Mittel finden, ihren Anordnungen Gehorsam zu verschaffen. Abg. v. Nostiz-Wallwitz: Ich hatte nicht die Ab sicht, mich an der Debatte zu betheiligen. Was insonder heit die Beschwerde der Gemeinde Neudorf anlangt, so habe ich mich auch in der Deputation jeder Lheilnahme an der Berathung und Beschlußfassung enthalten, weil ich in einer gewissen Beziehung amtlich dabei betheiligt bin. Die Art und Weise aber, wie der Abg. Fahnauer sich über diesen Gegenstand verbreitet hat, veranlaßt mich doch zu einigen Bemerkungen. Der Abg. Fahnauer hat eine Schilderung entworfen, als wenn die Amlshauptmann- schaft Bautzen das Gesetz schnöde mißachtete und das Recht mit Füßen träte. Ich überlasse es der Beurthcilung der Kammer, ob sie nach meinen Aeußerungen und Abstim mungen anzunehmen hat, daß ich hinneige zu Willkür und ungesetzlichem Verfahren. Ich halte es aber für Pflicht, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Alle in gleicher Weise zur Ausführung zu bringen. Ich kann und werde daher auch einer Gutsherrschaft das Recht, was ihr das Gesetz zuspricht, nicht absprechen, selbst wenn ich mich dadurch dem Mißfallen des Abg. Fahnauer aussetzen sollte. In vorliegendem Falle hat die betreffende Gutsherrschaft auf Grund tz. 8 der Verordnung vom 13. Mai 1851 das Recht, zu verlangen, daß die Jagd in Neudorf ihr über lassen werde oder daß sie ruhen bleibe. Ich stelle nicht in Abrede, daß diese Bestimmung der Verordnung von 1851 in einzelnen Fällen zu Unzuträglichkeiten führen kann und Ihre Deputation, hat deshalb auch eine Modisication der selben beantragt. So lange sie aber besteht, halte ich mich auch verpflichtet, darnach zu handeln und ich kann hierbei meine Lhätigkeit nur darauf beschränken, Unzuträglichkeiten, die sie herbeiführt, soviel als möglich abzuschwachen. Ich fühle mich aber auch genöthigt, die glühenden Farben, mit denen der Abg. Fahnauer das Sachverhältm'ß geschildert hat, durch einige thatsächliche Bemerkungen ihres Glanzes zu berauben. In der Mitte einer großen Waldung liegt die Flur von Neudorf und daran grenzend die Feldflur der betreffenden Gutsherrschaft. Bei einer Zusammenlegung, die vor längerer Zeit stattgefunden hat, hat nun die Guts- 268
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