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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Herrschaft darauf Bedacht genommen, daß ihr die Grund stücken überlassen werden, die zunächst an dem Walde liegen. Die Beschwerden, die von der Gemeinde Neudorf erhoben werden, datiren schon von älterer Zeit. Obgleich mir meine Geschäfte nicht erlauben, mich dem Vergnügen der Jagd in großer Ausdehnung hinzugeben, habe ich daher doch den Jagden in Neschwitz absichtlich ein paar Mal beigewohnt. Ich glaube mich hierbei genau zu entsinnen, daß das eine Mal im Ganzen 6 Rehe gesehen und 2 geschossen, das andere Mal aber 3 geschossen worden sind. Ich habe ferner im Laufe des vorigen Sommers Beobachtungen über das aus die Neudorfer Fluren austretende Rehwild an stellen lassen. Hierbei ist die von dem Abg. Fahnauer an gegebene Anzahl Rehe gesehen worden. Von diesen Rehen haben aber das eine Mal, glaube ich, 10, das andere Mal 8, in jedem Falle bei weitem die größere Hälfte, auf dem Territorium der Gutsherrschaft gestanden. Nun trifft es sich aber, daß der Wortführer der Jagdgenossenschaft zu Neudorf gleichzeitig diese Fluren der Gutsherrschaft gepachtet hat und hierbei contractlich die Bedingung eingegangen ist, daß er sich über Wildschäden nicht beschweren und dafür keinerlei Entschädigung oder Remiß beanspruchen kann. Ich will gern glauben, daß diese Bedingung jetzt dem Pachter unbequem ist; es liegt aber außer meiner Macht, ihn vor den.Folgen eines Privatcontractes zu schützen, den er selbst eingegangen ist. Das ist der Sachverhalt, freilich ein etwas anderer, als ihn der Abg. FähnaUer dargestellt hat. Abg. v. Schönberg: Auch ich bin der Deputation sehr dankbar für die Art und Weise, wie sie den Bericht abgcfaßt hat; obwohl ich ihr nicht in allen Punkten bei stimmen kann, so ist dies doch größtentheils der Fall. Ueber die Wildschäden, welche in der Kammer erwähnt worden sind, habe ich zmbemerken, daß in den Gegenden, wo wirk liche Wildschäden von Hochwild vorkommen, in der Regel die Verpachtungen der- Jagden jetzt so geschehen, daß der Jagdpachter die Verpflichtung übernimmt, die Wildschäden mit zu vergüten. Es ist sehr richtig, wo Flurschützen an gestellt sind, da kann von Wildschädenvergütung nicht die Rede sein. Dies ist für mich einer der vielen Gründe, daß ich nicht dafür sein würde, wenn die Anstellung von Flur schützen, die ich eigentlichlganz beseitigt zu sehen wünschte, so leicht gemacht würde, wie es ein Theil der Deputation wünscht. Die Verpachtung ist meiner Ansicht nach immer das Vortheilhaftere und Richtigere. In Bezug auf den ersten Theil dessen, was der Abg. Göhler äußerte, habe ich zu entgegnen, daß das Gesetz nur bestimmt, daß unter sechs Jahren keine Verpachtung sein soll; auf längere Zeit kann eine stattfinden und mir ist in meiner Gegend wenig stens einige Male der Fall vorgekommen, daß Verpachtungen auf längere Zeit abgeschlossen worden sind. Sehr würde ich aber wünschen, daß in dem neuen Jagdgesetz der Pas sus ausgenommen würde, den der Abg. Göhler erwähnte, nämlich daß die Jagdpachtgelder zur Deckung der Ent schädigung der Wildschäden zuerst mit zu verwenden wären, wo wirklich durch Hochwild Schaden entstanden ist; denn eine Ungerechtigkeit bleibt es, daß Felder, welche von Wild schaden getroffen werden, für welchen keine Entschädigung gezahlt wird, keine höhere Pachtsumme erhalten, als die, welche weniger darunter leiden. Es ist von einigen Ge meinden der Antrag gestellt worden, daß nach diesem Maaß- stabe die Vertheilung der Jagdpachtgclder erfolgen.solle. Es ist mir auch bekannt, daß von Seiten der Gerichts ämter nicht auf diesen Antrag eingegangen worden ist, son dern daß die Vertheilung der Jagdpachtgelder ganz einfach nach den Steuereinheiten erfolgt. Wenn dieser Vorschlag des Abg. Göhler später mit angenommen würde, so würde ich sehr damit einverstanden sein. Der Herr Abg. Ziesler ist sehr entrüstet darüber, daß den Herren Lehrern und Geistlichen die Ausantwortung von Jagdkarten versagt wird. In seiner Gegend kann eine solche Entrüstung bestehen, aber bei uns, kann ich wohl sagen, ist man mit dieser Dis- ciplinarverordnung sehr zufrieden gewesen; denn weiter, als eine Disciplinarverordnung ist sie nicht. Ich muß bekennen, daß der Beruf der Geistlichen und Lehrer ein anderer ist, als ganze Tage lang auf die Jagd zu gehen. Die Lehrer haben ein so wichtiges Amt, daß sie einer solchen Zer streuung sich nicht hingeben können. Es ist von der geehr ten Deputation hier unter II gesagt: „daß bei der Ver pachtung im Wege des Meistgebotes davon abzusehen sei, daß die Verpachtung mit Genehmigung der Ortspolizei vor genommen werde".' Ich glaube, der Hauptgrund, weshalb die geehrte Deputation diesen Antrag gestellt hat, ist der, um der Jagdgenossenschaft die durch die Verpachtung er wachsenden Kosten zu ersparen. Ich muß allerdings be stätigen, die Kosten sind nicht unbedeutend, welche die Jagd genossenschaften oder, wie es auch häufig geschieht, die Pächter zu bezahlen haben und ich weiß nicht, ob die Kam mer es unterstützen würde, wenn man einen Antrag stellte, dahingehend, daß, falls die hohe Staatsregierung sich nicht damit einverstanden erklärte, daß die Gemeindebehörde die Jagdverpachtung mit vornehme, wenigstens von" der Orts polizeibehörde die Verpachtung kostenfrei besorgt würde. Dadurch glaube ich, würde das Bedenken, welches die geehrte Deputation hat, zum großen Theil beseitigt werden und je nach der Mittheilung des Herrn Referenten werde ich mir einen besonderen Antrag in diesem Sinne Vorbe halten. Abg. Jacob: Mit dem Deputationsgutachten bin ich im Allgemeinen einverstanden bis auf den Paragraph, wo die Deputation die Steuerbeamten mit als Gensdatmerie herbeiziehen will. Das kann mir durchaus nicht gefallen; denn wenn z. B. ein. Grundbesitzer auf die Jagd ginge und zu seinem Thore herauskäme, so begegnen ihm die Gensdarmen und fragen ihn nach der Jagdkarte, dann kommt ein Untercontroleur und es kann auch treffen, daß
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