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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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wer die Stäatsregierung ersuchen, in geeignet erscheinen der Weise auf eine gemeinsame Gewerbegesetzgebung in den deutschen Bundesstaaten hinzuwirken. - Die Deputation wendet sich nun zu dem Standpunkt, von welchem aus der vorliegende Gesetzentwurf bearbeitet worden ist und zu den darin enthaltenen wichtigsten Sätzen von principieller Bedeutung. In ersterer Beziehung hat die Deputation weiter oben bereits angedeutet, daß jener Standpunkt im Allgemeinen der der Gewerbefreiheit ist, mit den wenigen Beschränkungen, welche votti öffentlichen Interesse geboten werden. Unter Gewerbefreiheit ist die rechtliche Befugniß zu freier Wahl, Ausübung und Wech sel des Gewerbes und der gewerblichen Arbeit zu verstehen, und es könnte nun hier der Ort sein, eine theoretische, ge schichtliche und nationalöconomische Abhandlung über Ge werbefreiheit niederzulegen. Die Deputation glaubt aber, es liege dies nicht in ihrer Aufgabe. Eine ganz reichhal tige Literatur hierüber steht allen Denen zu Gebote, welche den Wunsch oder das Bedürfniß fühlen sollten, sich über dieses wichtige Thema weiter zu unterrichten, und sie wer den dort viel bessere und gründlichere Belehrung finden, als die Deputation zu gewähren vermöchte. — Auch scheint noch wenig damit erreicht zu sein, wenn man, vom Stand punkte der Wissenschaft aus, die Nichtigkeit, den Werth und Nutzen der Gewerbefreiheit im Allgemeinen darthut; absolut richtig ist ja doch nur, was auch nach Zelt und Verhältnissen richtig ist, und es kann, namentlich in volks- wirthschaftlichen Dingen, grundfalsch sein, was unter andern Verhältnissen und zu anderer Zeit unumstößlich wahr und richtig ist. Es wird also für den hier vorliegenden Zweck immer vor Allem darauf ankommen, ob die Gewerbefreiheit, wie sie der Gesetzentwurf versteht, in ihrer Anwendung aus Sachsetz und zu gegenwärtiger Zeit empfohlen werden kann und hierüber hat die Deputation im Allgemeinen zunächst sich auszusprechen. Die in dem Gesetzentwürfe enthaltenen wichtigsten Sätze von principieller Bedeutung sind folgende: 1) Es soll künftig — mit einigen wenigen unbedeuten den Ausnahmen — Jedermann, ohne Unterschied des Geschlechts, jedes Gewerbe betreiben können, ohne einen Lehr- oder Bildungsgang nachgewiesen oder einen Befähigungsnachweis geliefert zu haben. 2) Die zeitherigen verschiedenen sachlichen Ausschließungs und Verbietungsrechle sollen aufgehoben werden, in gewissen Fällen unter Gewährung einer entsprechen den Entschädigung. 3) Ebenso die zeitherigen räumlichen Verbietungsrechte: . — die Wahl des Orts für Betreibung seines Ge werbes soll Jedermann frei gegeben, der zeitherige Unterschied von Stadt und Land für den Gewerbe betrieb aufgehoben werden. 4) Corporative Verbände von Gewerbsgenossen sollen gefördert, aber nicht gesetzlich erzwungen werden. Die zeitherigen Innungen können fortbestehen und behalten ihre Autonomie, aber ihre Statuten dürfen nichts enthalten, was die in diesem Gesetze den Gewerbtreibenden gewährten Rechte und Freiheiten beschränkt. Der selbstständige Gewerbebetrieb ist von dem Zutritt zu einer Innung nicht abhängig. Zul. Die Deputation bekennt, daß sie nicht ohne Zögern und nicht ohnv vorher in verschiedenen Richtungen die Mög lichkeit und Rathlichkeit einiger Bürgschaft gegen die wohl zu besorgenden Nachtheile einer so weiten Freigebung des Gewerbebetriebes genau erwogen und ' positive Vorschläge dazu im Einzelnen berathen zu haben, zu dem Entschlüsse, und zwar zu dem einstimmigen Entschlüsse gelangt ist, mit einer einzigen Modifikation der Kammer die Zustimmung zu dem wichtigen Gesetzesprincipe anzurathen. — Die Be denken, welche von einigen Seiten geltend gemacht wurden, sind in der Hauptsache social-politischer Natur. Man besorgte, daß eine so schrankenlose Freigebung des selbst ständigen Gewerbebetriebes den Andrang zu der gewerb lichen Lhätigkeit in einer unberechtigten und unverhältniß- mäßigen Weise vermehren, hierdurch in bestehende Verhält nisse und in andere Berufsrichtungen verletzend eingreifen und eine große Anzahl verunglückter Versuche Hervorrufen könne, die nicht blos dem Versuchenden selbst, sondern dem soliden Gewerbbetriebe und dem Gemeinwesen zu empfind lichem Nachtheile gereichen würden Hiernächst wurde die Besorgniß ausgesprochen, daß durch die mit jener Freige bung hervorgerufene ganz unbeschränkte Concurrenz, zugleich mit dem Eindringen vieler unbefahigter Personen in die gewerbliche Arbeit, leicht die Qualität und Solidität der Arbeit selbst zum Nachtheil der Consumenten leiden, anstatt eines Fortschrittes, vielmehr ein Rückgang in der technischen Leistungsfähigkeit im Allgemeinen eintreten könne. Dem ist jedoch entgegenzusetzen, daß die Erfahrung sowohl in den Ländern, wo jene Freiheit längst besteht, als auch bei uns selbst auf denjenigen gewerblichen Gebieten, die gesetzlich oder thatsächllch auch bei uns zeilher frei waren, die Verwirklichung dieser Besorgnisse nicht oder doch nicht in einer Weise bestätigen, daß man sich dadurch abgehalten finden könnte, einem Bedürfnisse nach allge meiner größerer Freigebung zu genügen, falls ein solches Bedürfniß anzuerkennen ist. — Es ist ferner hervorzuhcben, daß, wenn man einmal sich zü dem Schritte der Freige bung entschließt, dann kaum etwas Anderes übrig bieiben wird, als sie vollständig zu gewähren, weil theilweise Be schränkungen kaum oder doch nur sehr schwer durchzuführen sein und schließlich wenig nützen würden. Das Bedürfniß aber nach größerer Freigebung mußte die Deputation anerkennen, wie sie weiter oben bereits dar- gethan hat. Es handelt sich zunächst um die Aufhebung aller positiven Beschränkungen in der Zahl der sich einem bestimmten Gewerbe Zuwendenden (Innungen mit geschlos sener Zahl) und dann um die Befreiung von einem Bildungs und Befähigungsnachweis und der hierin indirect zeither bestandenen Schranken für den Gewerhebetrieb. — Daß es unzulässig ist, Beschränkungen in der Zahl beizubehalten, dürfte kaum eines Nachweises bedürfen, bei der Unmöglich keit die richtige Zahl zu finden und immer in Ueberein- stimmung mit den wechselnden Bedürfnissen zu halten, bei der Unthunlichkeit ferner in geschloffenen Zahlen denjenigen für die Consumenten doch so wichtigen Preisregulator her zustellen, den die Concurrenz gewährt, und endlich bei der Stagnation, welche in solchen sich sicher fühlenden, der Zahl, nach geschlossenen Gewerben rücksichtlich ihrer technischen Fortschritte leicht Platz zu ergreifen pflegt. Es liegt in der Beibehaltung dieser Beschränkung eine Ungerechtigkeit gegen Jedermann. Wichtiger und nicht so leicht zu beantworten ist die Frage über das Bedürfniß nach Aufhebung.der indirecten Beschränkung, welche zeither in der Beanspruchung eines 5*
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