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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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nicht wünschenswerth sein, daß in dieser Beziehung eine Fassungzu dem Paragraphen vorgeschlagen würde, weil aüßerdewdieAeußerung Nu» einen Platz int Protokoll finden und bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden könnte, waK doch'jedenfalls erwünscht sein Muß? Staatsminister v. Falkenstein: Ich würde, den Herrn Präsidenten bitten- daß eine besondere Fassung noch vMetzülten würde. . Präsident v. Schönfels: Diese Aeußerung wird vielleicht auf die Abstimmung einen günstigen Einfluß haben. Ich für meinePerson bin damitzufrieden. Ich werde nun zur Abstimmung übergehen. Es handelt sich, wie bekannt, um§. 23. Hinsichtlich dieses Paragraphen hat die Depu tation eine Abänderung vvrgeschlagen. Sie empfiehlt im Altgemeinen die Annahme des Paragraphen und will nur in der Zeile 3 die Worte „und die zur Wählbarkeit erforder lichen Eigenschaften besitzt" ausgeschieden wissen. Das wax die einzige vorgeschlagene Abänderung der Deputation. Anders die Kammer. Diese hat fünf Anträge gestellt, die ich nach und nach zur Abstimmung bringen werde. Die erste Frage werde ich auf den Paragraphen mit Vorbehalt des Deputationsvorfchlags und sämmtlicher eingebrachten Anträge'richten. Hinsichtlich des Vorschlags und der An träge werde ich chronologisch verfahren, wie diese eingegangen und wie sie sich einander anschließen. Ich frage die Kam mer, ob sie mit dem erwähnten Vorbehalt dem §. 23 nach Anrathen der Deputation Beifall schenkt? — Einstimmig Ja. Ich gehe nun zum Anträge der Deputation über. Dieser geht dahin, die bereits von mir erwähnten Worte „und die zur Wählbarkeit erforderlichen Eigenschaften besitzt", welche auf Zeile 3 sich befinden, in Wegfall zu bringen. Ich frage die Kammer, ob sie diesem Anträge beistimmt? — Einstimmig Ja. Ich gehe nun zum Anträge des Herrn Domherrn v. Watzdorf über. Derselbe wünscht eine Abänderung hinsichtlich des ersten und zweiten Satzes des tz. 23. Hin sichtlich des ersten Satzes will er denselben so gefaßt haben: „Der Kirchenpatron kann von der Verwaltung des Kirchenvorstandes jederzeit Kenntniß nehmen und es hat derselbe oder dessen gesetzliche Vertreter, wenn sie der evangelisch-lutherischen Confession zugethan sind, Sitz und Stimme im Kirchenvorstande. Auch kann sich der Patron im Kirchenvorstande durch einen Bevollmäch tigten vertreten lassen, welchem jedoch ein Stimmrecht nicht zustehet und eine Abschrift der über die Verhand lungen aufgenommenen Protokolle verlangen." Das ist die erste Abänderung, die Herr Domherr v. Watzdorf wünscht. Ich frage nun die Kammer, ob sie die von ihm beantragte Abänderung annehmen will? — Mit 32 gegen 4 Stimmen ist der Antrag abgelehnt. r K. (2. Abonnement.) Es würde nun.DE die Ahänderutig zum MejM Satze nicht zur Abstimmung zu bringen sein, ha sie, weif die erste abgelehnt ist, keinen Sinn mehr hätte. D,er, Her» Dom herr verzichtet wohl darauf? Domherr p. Wa tzdppf: Jaf Ich hatte, mich erhoben^ ehe der Herr Präsident dir:Fragstellungen vollständig kund gab. Da aber einmal der Antrag abgelehnt ist, hat es keine Bedeutung Mehr. M wollte damals nur bemerken, daß sich mein Antrag auch auf den dritten Satz Heß ersten Absatzes erstreckt, welcher, «ach meinem Antragewegzufallen hat. Ich hatte mir erlaubt,, den Antrag so zu überreichen. Präsident v. Schönfels.' Ich bin mir bewußt, den Antrag wörtlich und buchstäblich vorgetragen zu haben, so wie er mir vorliegt. Domherr v. Watzdorf: Es hat jetzt Nichts auf sich, da der Antrag abgelehnt ist, Präsident v. Schönfels: Ich hatte den Antrag in zwei Theile gespalten, da er sich auf den ersten und auf den zweiten Satz erstreckte. Ich habe dies nur in der Ueber- zeugung gethan, daß es zum Vorthekl des Herrn Antrag stellers gereichen würde. Da aber die Aenderung im ersten Satz abgelehnt wurde, so dürfte doch die zweite Abänderung nicht zur Abstimmung zu bringen sein und da der Herr Antragsteller sich damit einversteht, so würde dessen zweiter Antrag nun als erledigt anzusehen sein. Ich gehe nun über zu dem Anträge des Herrn v. Nostiz-Wallwitz und auch zugleich mit auf den Ergänzungsantrag des Herrn v. Erd mannsdorff. Herr v. Nostiz trägt darauf an, daß im ersten Satze des Paragraphen folgende Veränderung eintrete. Es soll hinter dem Worte „Lage" eingeschaltet werden: „auf seine Kosten", und hinter dem Worte „einzuladen" „oder ist derselbe abgehalten, der Versammlung beizuwohnen". Es würde der Satz nun folgendermaaßen lauten: „Gestattet die Dringlichkeit einer zu verhandelnden Angelegenheit nicht, den außerhalb der Parochie sich auf haltenden Kirchenpatron zu der Versammlung einzuladen, oder ist derselbe abgehalten, der Versammlung beizuwohnen, so ist demselben gleich am folgenden Tage auf seine Kosten eine Abschrift des Protokolls über die stattgefundene Ver handlung zuzusenden". - Ich frage die Kammer, ob sie diesem Anträge des Herrn v. Nostiz Beifall schenkt? — Mit 23 gegen 13 Stimmen hat der Antrag des Herrn v. Nostiz Beifall gefunden. Ich gehe nun über zu dem Anträge des Herrn Bürger meisters Koch. Derselbe wünscht, daß im dritten Absätze des §. 23 und zwar auf der zweiten Zeile desselben hinter dem Worte „Mitglieder" noch eingeschaltet werde: „mit gleichen Ehrenrechten", so daß der Satz folgendermaaßen lauten würde: „Stadträthe und andere Corporation«», welchen ein Patronatrecht zusteht, können durch eines ihrer Mitglieder 51
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