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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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bei nicht zu kurz gekommen. Mögen doch lieber Andere unsere Einrichtungen nachahmen und den Vorzug in kirch- lichen Dingen nach französischem Muster, „an der Spitze der Civilisation zu marschiren", will ich gern Anderen über lassen. Wird aber durch die Annahme des Entwurfes über die kirchliche Gemeindevertretung die Kirche wirklich vom Staate getrennt, dann ist auch das Grab für den kirch lichen Frieden in der Kirche und'zwischen der Kirche und dem Staate gegraben, wenn man auch in der zu idealen Auffassung und in der wohlmeinenden Absicht, welche den Bestimmungen des Entwurfes und den Anschauungen der Minorität zu Grunde liegt, dieses Grab jetzt mit Blumen überstreut; aber diese Blumen werden welken. Staatsminister v. Falkenstein: Diese ideale An schauung, die eben in den letzten Worten des Redners ganz gegen seine Angabe, daß er nur das Praktische hervor hebe im Gegensätze des Idealen, liegt, nöthigr mich aller dings zu der Bemerkung, daß die Regierung weder ihm auf diesen idealen Standpunkt folgen kann, aber ebenso wenig sich auf-den, welchen er den praktischen nennt, auf den gar zu dürren Standpunkt, der sich blos in den ganz gewöhnlichen Verwaltungsangelegenheiten in kirchlicher Be ziehung zu bestärken scheint. Von einem solchen Gesichtspunkte scheint nämlich Herr v. Zchmen ausgegangcn, wenn er sagt: Unsere Vertretung in der Kirche sei schon vorhanden; es sei nicht nöthig, daß etwas Neues geschaffen werde; wir hätten das gesehen bei der Kirchenvifitation, wo die Ver treter der Gemeinde selbst von der Regierung als die be zeichnet worden wären, die die Kirche vertreten und das hätten wir auch gesehen bei dem Nachtrag zum Parochial- gesetz, welches geradezu die politischen Vertreter als Kirchen vertreter einsetzt. In der letzten Beziehung ist er wohl einigermaaßen im Irrthum; denn es handelt sich dort blos um die Vertretung in Parochialangelegenhciten, aber nicht um die Vertretung der Kirche in dem Sinne, wie der Ent wurf sie angedeutet, hat und wie bereits in der Kammer wiederholt ausgesprochen worden ist. Was aber die Kirchen visitation betrifft, so wird er sich noch erinnern, daß wir uns keineswegs dabei beruhigt haben, blos die politische Vertretung herbeizuziehen, sondern daß die Visitationsord- nung ausdrücklich die Bestimmung enthält, daß die sämmt- lichen Hausväter in der Gemeinde zugezogen werden möchten und ich kann erklären, daß diese Bestimmung in den Gemeinden und zwar in den meisten Gemeinden, sehr viel Beifall gefunden hat und daß auf den Dörfern ins besondere die Zahl der anwesenden Hausväter gerade in der Regel eine sehr bedeutende gewesen ist. Aber auch in.den Städten, wo sich die politischen Vertreter sehr wenig, viel leicht auch gar nicht betheiligt haben, waren die Hausväter in großer Anzahl anwesend und sind mit Freuden den Be sprechungen, den Ermahnungen und Bitten der Geistlichen gefolgt, die dabei ausgesprochen wurden. Wenn ferner bemerkt wurde von dem geehrten Abgeordneten, daß es sich hier um das Natürliche und das Praktische handele und daß ihm als praktisch erscheinen müsse, daß die Vertreter der Gemeinde nach seiner Ansicht, da man die Kirche und den Staat nicht trennen wolle und könne, auch Vertreter der Kirchengemeinde wären, so folgt aus dieser Annahme wenigstens etwas ganz Anderes, als im Bericht der Ma jorität gefolgert ist, daß wir nämlich dann überhaupt gar keine Wahl brauchen, sondern die Stadtverordneten und die Gemeindevertreter auf dem Lande als Kirchenvertreter gebrauchen werden, während der Bericht der Deputation doch die ganze Wahl der Vertreter wieder Anderen, näm lich den politischen Vertretern überlassen will. Hier ist, scheint mir, keine Consequenz! Gegen das, was der Herr Referent vorhin erwähnte, wenn er sagte: „cs handele sich hier um die Geburt eines Kirchenvorstandes, also um den wichtigsten Moment"! bemerke ich Folgendes: Allerdings! da scheint es eben das Rechte, daß man darauf halte, so lange irgend möglich, daß eine Geburt natürlich vor sich gehe und nicht künstlich erfolge. Das Natur gemäße ist eben, was der Entwurf vorschlägt. Das Ge künstelte ist, wenn auch in der besten Absicht und nach reiflicher Erwägung Seiten der geehrten Majorität vorge schlagen worden. Ich möchte aber wünschen, daß wir bei dem Naturgemäßen stehen blieben. Bürgermeister vr. Koch.- Vor allen Dingen „habe ich die .Consequenz hoch zu achten, welche Herr v. Zehmen in dem, was er uns vortrug, festgehalten hat. Er will nach der Motivirung seines Separatvotums Nichts,, als die jetzt bestehende Kirchcnverfassung; konsequenter Weise mußte er also auch gegen die neue Schöpfung der Kirchcnvorstände sein. Wenn wir daher im Princip durchaus von einan der abweichen, so wird es auch völlig überflüssig sein, wenn ich auf Das, was er zu Bekämpfung der von mir ausge sprochenen Ideen vorgebracht hat, näher einginge; denn wir Beide können uns in dieser Frage doch nicht vereini gen. Nur das Einzige möchte ich betonen, daß, wenn er sagte: „ich scheine mich bezüglich meiner Anträge zu §§-27 und 30 mit der Majorität der Deputation im Einklänge zu befinden", er in Bezug auf das „scheinen" vollkommen Recht hat; aber die Wahrheit hat er nicht getroffen. Ich muß daher, um nicht mißverstanden zu werden, den Grund gedanken, wie ich ihn in Z. 26 niedergelegt finde, und wie ich ihn rein erhalten wissen will, noch einmal hervorheben. Derselbe ist: die Kirche soll sich aus sich selbst constituiren! Mit dieser Erläuterung glaube ich auch das getroffen zu haben, was mein College und Freund Müller vorhin be rührte. Wenn mir nun weiter eingehalten worden ist, daß mein Antrag zu §tz. 27 und 30 viel zu allgemein sei, so kann ich das allerdings nicht in Abrede stellen; denn er
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