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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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antrage also, daß die vom Herrn Präsidenten vorgelesenen Worte eingeschaltet werden, wodurch erreicht wird, was ich angedeutet habe. , Präsident v. Schönfels: Die Kammer hat die Mo- tivirung des Antrages des Herrn Bürgermeisters Müller vernommen. Ich werde nun zur Unterstützungsfrage schrei ten. Der Antrag geht dahin, §. 43 Absatz 2 vor den Worten „eidlich verpflichtet" einzuschalten „nach der Formel der besonderen Verordnung vom 2. November 1837". Ich frage, ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Zahl reich unterstützt. Ich wende mich nun zum zweiten Anträge, zu dem des Herrn Rittner. Er lautet so: „Der Kirchenvorstand hat darüber zu wachen, daß nach Erledigung eines geistlichen Amtes dessen Wieder besetzung rechtzeitig erfolgt. Er hat, wenn die Desig nation durch den Collator oder die Bezeichnung dreier Bewerber von der Collaturbehörde erfolgt ist, binnen längstens acht Lagen nach Anhören der Gemeinde sich darüber zu erklären". Ich habe zu erwarten, ob der Antragsteller denselben motiviren will? Rittergutsbesitzer Rittner: Ich bitte ums Wort! Aus dem vorgelesenen Anträge, meine Herren, haben Sie ver nommen, daß auch die Bestimmung dieses Paragraphen nicht in allen Details mit meiner Ansicht übereinstimmt und ich werde jetzt meine Ansicht hierüber mir erlauben, im Einzelnen vorzutragen. Ich gehe von der Ansicht aus, daß die Besetzung einer Pfarrstelle für die Gemeinde ein höchst wichtiges Ereigniß ist. Ja ich glaube, behaupten zu können, es ist das wichtigste äußere Lebensereigniß, das überhaupt in eine Kirchengemeinde eintreten kann. Es haben sich für diese Ansicht wenigstens mittelbar mannig fache Stimmen auch schon in unserer Kammer vernehmen lassen. Es ist wiederholt betont worden, daß ein guter Geistlicher das Hauptmoment sei für eine gedeihliche Ent wickelung des kirchlichen Lebens in einer Gemeinde. Ich trete dem sehr gern bei; ich glaube auch, daß alle denk baren Formen für das Aeußere nicht genügen werden, um die Einwirkung eines guten Geistlichen auf das Innere des Menschen zu ersetzen. Es knüpft sich nun an diese Er- kenntniß der Wichtigkeit der fraglichen Angelegenheit ganz natürlich sofort der Wunsch, daß den Gemeinden bei dieser Besetzung eine wirkliche Betheiligung zugestanden oder an gewiesen werden möchte. Ich behaupte auch, daß das eigentliche Gesammtergebniß, das laut der Motiven unserer Vorlage durch die Vorlage angestrebt und erreicht werden soll, in seiner Totalität nur vollständig erreicht wer den kann, wenn man wirklich den Gemeinden auch in dieser Beziehung etwas mehr zugestände, als sie bisher hatten. Mit diesem Wunsche komme ich nun zunächst zu den Privatcollaturen, zu dem Patronatrechte, unter wel chem man im gewöhnlichen Leben,im Lande eben nur die Pfarrstellen versteht, welche von den einzelnen Kirchen» Patronen zu besetzen sind. Ich stoße hier sofort auf zwei große" Schwierigkeiten, die mir entgegentreten, um meinen Wunsch zur Geltung zu bringen. Einmal wird beinahe fortwährend das Privatpatronatrccht als privatrechtlichen Ursprunges bezeichnet und ich vermag nicht das Gegen- theil zu beweisen; anderntheils finde ich mich persönlich gerade in dieser Beziehung in einer eigenthümlichen Stellung in Ihrer Mitte, weil ich, wenn ich nicht ganz irre, wohl der Einzige unter Ihnen bin, der kein Collatur- recht auszuüben hat, weder persönlich, noch daß ich Mit glied einer Collaturbehörde wäre. Von diesem Standpunkte aus muß ich gestehen, würde es mir nicht möglich sein, hier gegen solches Privatrecht, das Sie zu haben behaupten, an- zukämpfen. Ich bin zu sehr von der Richtigkeit des Satzes durchdrungen, daß der Gesetzgeber, so lange es irgend mög lich ist, Privatrechte in ihrer vollkommenen Totalität scho nen muß; ich'werde also, wie ich schon neulich erwähnt habe, gegen diese Privatpatronatsverhältnisse nicht ankäm- pfen; ich freue mich, daß unsere Deputation wenigstens den kleinen Zusatz angenommen hat, den die Deputation der jenseitigen Kammer vorschlägt und den ich auch in die Fassung meines Paragraphen ausgenommen habe, daß man den Gemeinden auch einige Zeit läßt, nachdem man ihnen den Geistlichen designirt hat, sich über denselben zu erklären. Dieser Zusatz ist von der Deputation angenommen worden; es steht zu hoffen, daß auch die Kammer ihn annehmen werde. Ich wiederhole also, daß ich gegen das Privat- patronatsrecht Nichts beantragen werde und will mir noch eine einzige, allgemeine Bemerkung hierüber erlauben und überlasse den geehrten Herren selbst, etwaige Anwendungen davon zu machen. Es will mir doch scheinen, als ob nicht gerade in allen Fällen zu behaupten wäre, daß dieses Pa» tronatsrecht wirklich privatrechtlichen Ursprungs sei. Ich glaube, daß es in vielen Fällen wohl nur auf den histori schen Ursprung reducirt werden könne. Ist dies der Fall, dann drängt sich allerdings, meine Herren, sehr leicht die Betrachtung auf, daß es mit den historischen Rechten und mit ihrer Festhaltung ein sehr kitzliches Ding ist. Wir haben in den letzten Jahrzehnten sehr mannigfache, historische Rechte fallen sehen. Wir können anfangen bei dem großen histo rischen Reichspostrechte des Fürstenhauses Thurn und Taxis und herabgehen bis zur unbedeutenden Tranksteuerfreiheit der Rittergüter im Königreich Sachsen; wir haben sie alle fallen sehen und im Augenblicke stehen wir im Begriff, eine historische Einrichtuyg verschwinden zu machen, welche Jahr hunderte lang nicht nur als Grundlage der Sitte und Bil düng in bürgerlichen Zuständen bestanden hat, sondern auch als Grundlage, auf welcher die größten, alten deutschen Städte mächtig und berühmt geworden sind. Auch dies historische Einrichtung lassen wir fallen. Warum? Weil wir glauben, etwas Besseres an die Stelle setzen zu müssen.
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