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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Kirchenvorstcher hereingehen könnte in die Schulen und seine Ansichten über den Religionsunterricht aussprechen, sondern daß ausdrücklich gesagt worden ist, daß der Pfarrer ihn zu begleiten habe; daß, wie ich schon vorhin mir zu sagen erlaubte, der Pfarrer die Spitze und wenn ich so sagen soll, die Seele auch dieser Beaufsichtigungsweise sein und bleiben soll. Ich glaube, daß dadurch das Beden» ken, das der Herr Sprecher hatte, hinlänglich beseitigt sein dürste. Freiherr v. Welck: Ich will gern anerkennen, daß das so sein sollte; aber es fehlt auch nicht in neuerer Zeit an Beweisen, wie weit die Arroganz und Anmaaßung von Gemeindemitgliedern in der Beurtheilung der Wirksamkeit ihrer Geistlichen gehen. Wenn derartige Urtheile und An sichten in dem Kirchenvorstande gegen Geistliche in Bezug auf den Religionsunterricht, der in den Schulen ertheilt wird, geltend gemacht werden, so kann ich nicht glauben, daß dies zu etwas Gutem führen könne. Lediglich von diesem Standpunkte aus schien mir die ausdrückliche Er wähnung des Religionsunterrichts in dieser Fassung nicht wünschenswerth. Superintendent vr. Lechler: Ich wollte nur aus sprechen, ich könnte das Bedenken des Herrn v. Welck durchaus nicht theilen; denn ich meine, eher könnten um gekehrt die Worte wegbleiben „wie.der Gesammtunterricht"; denn das könnte eher zu Taktlosigkeiten führen, zu einer Einmischung in das Gebiet, welches eigentlich und speciell dem Schulvorstande zugehört, wahrend der Kirchenvorstand und "alle seine einzelnen Mitglieder nach dem ersten, Satze, worüber die Deputation einverstanden ist, auf das kirchliche Interesse an der christlichen Erziehung der Ju gend beschränkt sind. Wenn etwas in der Schule vor die Cognition des Kirchenvorstandes gehört, so ist es der Re ligionsunterricht, während das bei anderen Fächern zweifel haft oder nur mittelbarer Weise der Fall ist und eher Überschreitungen möglich sind, wenn die Worte „wie der Gesammtunterricht" stehen bleiben. Ich könnte also den Wunsch nicht unterstützen, den „Religionsunterricht" weg zulassen ; dieser scheint ganz im Wirkungskreise des Kirchen vorstandes zu liegen. Kammerherr v. Erdmannsdorff: Die Sache ist wirklich nicht so wichtig, daß man den Gleichmuth verlie ren würde, wenn die Majorität zur Minorität würde. Nur noch eine praktische Bemerkung will ich machen. Es zieht Sachen, die gemeinsamer Natur sind, daher vor das Forum des Kkrchenvorstandes gehören müssen, z. B. der Gesang der Schulkinder, weil er auf den Kirchengesang Einfluß hat; dann die Katechismusexamina. Das sind zwei Sachen, die wohl aus der Schule in die Kirche hin über leiten. Referent Freiherr v. Friesen: Ich erwähne, die Ka techismusexamina sind in der Regel in der Kirche. Oberhofprediger Vr. Li ebn er: Ich könnte zunächst Herrn Freiherrn v. Welck nicht beistimmen, aber auch nicht Herrn Vr. Lechler, sondern ich müßte sagen, daß mir gerade die Vereinigung von diesen beiden Momenten, „der ge jammte Unterricht, insbesondere aber der Religionsunterricht" als das richtige erscheint. Der Kirchenvorstand ist eben Kir chenvorstand und soll als solcher den ganzen Unterricht in Obacht nehmen. In dem Unterrichte außer dem Religions unterricht kann auch Religion oder Irreligion sein; das darf man von der Theilnahme des Kirchenvorstandes Nicht ausschließen. Und was den Religionsunterricht betrifft, so möchte ich die Besorgnisse, daß der Pastor dabei in große Verlegenheit kommen könne, nicht theilen. Sollte ihm hier etwas Besonderes begegnen, nun so muß man dem Pastor auch nicht alle Mühe ersparen wollen. Es ist das vielleicht eine Gelegenheit, gewisse Vorurtheile, Einseitigkeiten, manche landläufige, populäre Einbildungen vom Unterricht des Lehrers zu berichtigen und den Lehrer in Schutz zu neh men; die bekommt er auf diese Weise zu hören und wenn er der richtige Mann ist, wie er das sein soll, so wird er das rechte, wahre Wort darüber sagen. In dieser Beziehung sehe ich ein Bedenken wirklich nicht. Bürgermeister Hennig: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident v. Schönfels: Die Kammer hat vernom men den Antrag des Herrn Bürgermeisters Hennig und ich habe zu erwarten, ob derselbe seinen Antrag noch näher be gründen will? Bürgermeister Hennig: Ich glaube, er motivirt sich von selbst. Präsident v. Schö nfels: Ich frage, ob derselbe unttr. stützt wird? — Zahlreich. Es würde nun für oder gegen diesen Antrag zu sprechm sein. Da Niemand sich erhebt, um für oder gegen den Antrag zu sprechen, so frage ich, ob die Kammer diesen Antrag des Herrn Bürgermeisters Hennig, der auf Schluß der Debatte geht, annehmcn will? — Einstimmig Ha. Die Debatte ist demnach geschlossen und es würde nun der Herr Referent der Minorität das Schlußwort haben. (Derselbe verzichtet.) Und nun der Herr Referent der Majorität. (Derselbe verzichtet gleichfalls.) Ich kann daher zur Abstimmung übergehen. Bezüglich des Z. 45 besteht folgende Differenz: Die Majorität trägt darauf an, den Paragraph unverändert anzunehmen; die Minorität hingegen will aus dem Paragraphen entfernt wissen den zweiten Absatz, der mit den Worten anfängt: „Die Kirchenvorsteher sollen daher nicht nur u. s. w. - angehalten werden". Ich werde zuvörderst die Frage auf
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