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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Präsident v. Schön fels: Es würde nun die Dis- cussion über §. 46 zu eröffnen sein. Herr Secretär Wimmer hat das Wort. Secretär Bürgermeister Wimmer: Der erste Satz des Paragraphen enthält die Bestimmung, daß der Kirchen vorstand den Armenvorstehern mit Rath und That an die Hand gehen und die Hülfsbedürstigen, Kranken und Armen in der Gemeinde aufsuchen solle. Der zweite Absatz ist nach meiner Ansicht blos Ausführung dieser Bestimmung. Unsere Deputation schlägt vor, den ersten Absatz anzunehmen. Ich glaube aber, es ist aus den von unserer Deputation und von der Deputation der zweiten Kammer angegebenen Gründen richtiger, wenn auch der erste Absatz wegbleibt. Collisionen können, wenn die Besorgung der Armenver sorgung in die Hände der politischen Gemeinde und des Kirchenvorstandes gelangt ist, nicht ausbleiben, ja sie wür den sogar in den höheren Instanzen hervorgerufen werden, da solchenfalls hinsichtlich der Armenversorgung zwei ver schiedene Ministerien resortiren würden. Jetzt gehört diese Angelegenheit blos vor das Ministerium des Innern, später aber würde, wenn der Kirchenvorstand mit kompetent wäre, auch das Ministerium des Cultus hier als oberste Behörde mit anzusehen sein. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, den ersten Absatz, wie'auch die Deputation der Zweiten Kammer empfiehlt, wegzulaffen, so daß dann dieser ganze Paragraph in Wegfall kommt. Präsident v. Schön fels: Die Kammer hat den An trag des Herrn Secretär Wimmer vernommen. Er geht dahin, den §. 46 in Wegfall zu bringen. Ich frage, ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Zahlreich. Es würde nun die Discussion zugleich darüber mit stattft'nden können. Ich habe zu erwarten... Bürgermeister Hennig: Ich will nur erklären, daß ich dem Anträge des Herrn Secretär Wimmer beitrete. Auch ich bin der Meinung, daß nur zu leicht Collisionen eintreten werden, wenn zwischen dem Kirchenvorstande und der Armenversorgungsbehörde die Pflichten und Berechti gungen bezüglich der Armenpflege getheilt werden. Die Armenversorgung ist zeither sehr gut verwaltet worden; es ist Alles geschehen, was geschehen soll und geschehen kann. Rittergutsbesitzer v. Römer: Ich muß nur bemerken, baß bei H. 37 die Kammer bereits den Punkt 10 in diesem Paragraphen angenommen hat. Dort heißt es: „Mitwir kung bei der Armen- und Krankenpflege" gehört zu dem- Wirkungskreise des Kirchenvorstandes. Wenn jetzt §. 46 ausfällt, so wird der Zweck, daß sich der Kirchenvorstand gar nicht um die Armen- und Krankenpflege zu bekümmern haben soll, doch nicht erreicht; denn dort in §. 37 unter Punkt 10 ist schon die Mitwirkung des Kirchenvorstandes Lei der Armen- und Krankenpflege festgestellt. Bürgermeister Müller.- Ich bitte ums Wort! Indem ich mich dem gestellten Anträge anschließe, will ich nur be merken, daß ich auf Das, was der Abg. v. Romer er. wähnte, kein Gewicht legen kann. Der §. 37 ist ein rei ner Specisicationsparagraph. Wenn die einzelnen bezüg lichen Bestimmungen, auf die der§. 37 nur hinweist, nicht angenommen werden, so folgt daraus von selbst, daß jene Aufzählung ebenfalls fallen muß. Im Allgemeinen muß ich dem Wimmer'schen Anträge beitreten und zwar um deswillen, weil die Armenordnung gerade zu den neueren Gesetzen gehört, die sich vorzüglich bewährt haben. In einem Zeiträume von 20 Jahren hat sich die Armenord nung höchst glänzend bewährt; wenigstens in Bezug auf die Städte kann ich das versichern. Dies war auch der Grund, weshalb es selbst einer ganz geschickten Hand am vorigen Landtage nicht gelungen ist, Abänderungen in der Armenordnung durchbringen zu können. Warum wollen wir neben diese Organe, welche die Armenordnung bereits aufgestellt hat und welche sich vollständig bewährt haben, noch andere Organe stellen, welche die Sache ebenfalls in die Hand nehmen sollen? Es sind ja auch bei der Armen versorgungsbehörde in den Städten diejenigen Elemente in der Hauptsache vertreten, auf die es hier ankommen kann, d. h. die Geistlichen gehören zu der Armenversorgungsbe hörde. In den Städten wenigstens, die ich kenne, wird darauf ein ganz besonderes Gewicht gelegt, daß die Geist lichkeit bei dem Armenversorgungsamte mit thätig sei. Da mit nun Collisionen nicht weiter stattfinden, halte ich da für, es dabei bewenden zu lassen. Rittergutsbesitzer Rittner: Es dürfte vielleicht nicht ganz unpassend sein, daran zu erinnern, zu welch' großen Unzuträglichkeiten die Einmischung der Kirche in die Wohl- thätigkeitsanstalten in Belgien vor einigen Jahren geführt hat. Bin ich nun auch weit entfernt, Aehnliches von unserer lutherischen Kirche erwarten zu wollen, als ms dort von der katholischen Kirche ausgegangen ist, so kann ich doch nicht verhehlen, daß mir die dortigen Vorgänge als ein warnendes Beispiel vorschweben. Dies ist im Vereine mit Dem, was bisher bereits gesagt worden ist für den Wegfall des Paragraphen, Das, was mich bewegt, dem Antrag des Herrn Secretär Wimmer zuzustimmen. Freiherr v. Welck: Ich bitte ums Wort! Ich glaube, daß wir nicht die Verhältnisse ins Auge zu fassen haben, wie sie in Belgien sind oder sonst in irgend welchen Staa ten Europas, sondern wie sie bei uns vorliegen und da kann ich zugeben, daß es in den Städten vielleicht zu Collisionen führen und überflüssig erscheinen könnte, wenn sich der Kirchenvorstand auch speciell um die Armenpflege zu bekümmern hätte. Aber auf dem Lande kann ich das nicht so unbedingt zugeben und finde es ganz dem Sinne dieses Gesetzes und den Forderungen des kirchlichen Lebens
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