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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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tich in'Oldenburg. Ich sollte meinen, man müßte in Oldenburg die Nichtöffentlichkeit der rheinländischen und pestphälischen Synode gekannt haben und dennoch hat man 1852 beschlossen, die Synodalsitzungen öffentlich zu halten, ungefähr mit denselben Einschränkungen, die der Antrag steller in den Antrag ausgenommen hat, auf Antrag eines Mitgliedes oder Commissars die öffentliche.Sitzung in eine geheime zu verwandeln oder ungefähr so etwas. §. 77 der vldenburger Kirchenverfassung sagt: „Die Sitzungen der Synode sind öffentlich", das Princip steht hier ganz deut lich ausgesprochen. Herr Superintendent Lechler meinte, durch Veröffentlichung, durch den Druck der Verhandlungen würde das wohl in wünschenswerther Weise ersetzt werden, was der Antragsteller besonders beantragt hüt. Nun kann ich mir das nicht recht klar denken. Sollen die Werhand» lungen nur im Auszuge, sollen nur die Resultate gedruckt werden, so sind es eben keine öffentlichen Verhandlungen; soll aber die Presse selbständig davon Kenntniß nehmen, so müssen wieder Vertreter der Presse gegenwärtig sein und da sind es eben öffentliche Sitzungen. Was der Super intendent Lechler vorgeschlagen hat oder wenigstens andeu tete, daß die Oeffentlichkeit insofern beschrankt werden möchte, daß ein Jeder, der daran Lheil nimmt, sich als ein Ge wisser ausweise, meine Herren, das scheint mir an polizei liche Maaßregeln zu grenzen und davor müßte ich mich verwahren, daß man die Kirchcnsynoden mittelst polizei licher Maaßregeln, (denn auf so etwas würde cs doch herauskommen!) überwache. Ich habe noch ein kleines Bedenken in Bezug auf den, Paragraphen zu äußern, welches nicht mit dem gestellten Anträge in Verbindung steht. Es ist die Bestimmung, daß die Synode nur beschlußfähig sei, wenn drei Viertel der Mit glieder anwesend sind. Es ist nichts Principielles, aber ich glaube, meine Herren, die Befürchtung liegt nicht fern, daß durch diese Bestimmung die Synode dahin kommen kann, un fähig zum Beschluß sein zu müssen,, weil man es sich sehr gut denken kann, daß ein Viertheil der Personen durch mancherlei Zufälligkeiten gehindert sein kann, zu erscheinen. Ich möchte selbst an unseren Organismus in dieser Kam mer-erinnern, wo dergleichen Fälle ziemlich nahe liegen, weil eben keine Stellvertreter für die Herren in dieser Kam mer vorhanden sind; daß durch Krankheit und ähnliche Abhaltungen der Fall, wenn ich nicht irre, schon da war, daß die Kammer nicht beschlußfähig zusammentreken konnte und ich.sehe keinen Grund ein, warum bei der Synode nicht ganz derselbe Fall eintretey könne? Im Gegenteil werden dort noch-mehr Leute aus dem praktischen Lehen sitzen, als in dieser hohen Versammlung und je mehr .ein Mann dem Geschäftsleben angehört, desto mehr ist er dem unterworfen, durch Abhaltungen gezwungen zu sein, an den Sitzungen nicht Lheil nehmen zu können. Dieses Bedenken will ich nur aussprechen. Wird es von Niemandemiin der Kam mer getheilt, nun so habe ich genug gethan damit, daß ich es erwähnte; aber ganz unerwähnt wollte ich es nicht lassen. Kammerherr v. Erdmannsdorff: Meine Herten! Es ist wohl nicht zu leugnen, daß schon bei anderen Fra gen, wo es sich nicht um Kirchliches handelt, die Oeffent lichkeit offenbar ihre Lichtseiten, aber auch ihre Schatten seiten hat. In der vorliegenden Frage aber treten die Schattenseiten der Oeffentlichkeit so mächtig hervor, daß die Lichtseiten dagegen verschwinden. Man hat von Seiten der Vertheidiger des Antrags wiederholt Bezug ge nommen auf die Oeffentlichkeit der Gerichts- und Kammer verhandlungen. Herr Bürgermeister Koch, der auf die Oeffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen hinwies, meinte, es sei nachzuweisen, daß seit dieser Zeit die Verbrecher statistik sich viel günstiger herausstelle. Ich will zugeben, daß dem so sei; es beweist das aber nur, daß das Ab schreckende des Verbrechens mehr in das Volk gedrungen ist und dadurch die Verbrecherstatistik sich günstiger gestellt hat. Etwas Derartiges liegt bei den Verhandlungen der Synode nicht vor. Herr Bürgermeister Koch 'bezog sich sodann auch auf die Kammerverhandlungen. Meine Herren! Ich raume vollständig ein, daß unsere Kammerverhand lungen der Oeffentlichkeit nicht entbehren können; Sie werden mir aber auch darin nicht widersprechen können, daß selbst in den Kammerverhandlungen bei sehr vielen An gelegenheiten die Oeffentlichkeit ihre Schattenseiten hat. Eine große Lichtseite und wohl der Hauptgrund, warum die Oeffentlichkeit bei den Kammcrverhandlungen eingeführt ist, ist im Budget zu suchen, in der klaren und durch sichtigen Behandlung der Finanzvcrhältnisse deS Landes. Darin liegt wohl der Hauptgrund, warum man die Oeffent- lichkeit für die Kammerverhandlungen ungeordnet hat. Der Credit des Landes wird unendlich befestigt, wenn über die Finanzfragen öffentlich discutirt wird. Anders gestaltet es sich in der Synode, wo derartige Rücksichten nicht obwal ten; da kommen nur die Schattenseiten in Frage. Es wird Niemand, der es vorurtheilsfrei beurtheilt, mir wider sprechen, wenn ich sage, es habe Zeiten gegeben, wo gerade die Oeffentlichkeit der Verhandlungen die Klippe der Verhandlungen geworden ist. Ich erinnere an die Jahre 1848 und 1849. Wir haben in den verschiedensten Theilen des deutschen Vaterlandes Landtage gehabt, die heute noch ihren Namen tragen nach der Art und Weise, wie sich die Verhandlungen gestaltet haben. Ich getraue mir die Behauptung aufzustellen, dieselben Mitglieder und Kammern würden nicht bis zu dem Grade gekommen sein, wenn die Oeffentlichkeit nicht eingeführt gewesen wäre. Meine Herren, in solchen Zeiten, darin wird mir Niemand widersprechen, kommt eine Menge Leute in die Versamm lungen, dje eben für die Claque, für das ,Publikum auf der Galerie, die für die Zeitungen'sprechen. Wer steht uns dafür, daß so etwas nicht auch einmal in der Synode
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