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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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tation wirklich dahin gegangen ist, wie Seitens des Herrn Bürgermeisters Hennig angenommen wurde, daß den Su perintendenten ein förmliches Expeditionsbüreau aus Staats mitteln beschafft werden soll. Ist blos das Erstere gemeint, so halte ich es nur für billig, weil jedenfalls die Vergütung, welche gegenwärtig den Superintendenten als Aequivalent für den Expeditionsaufwand gewahrt wird, im Laufe der Zeit unzulänglich geworden ist und eine Erhöhung der Summe in den meisten Fallen angemessen sein wird. Ist dagegen das Zweite gemeint, würde ein förmliches Expeditions büreau vom Staate beschafft, so fürchte ich, würde das angestellre Personal sehr bald auch die Staatsdienereigen schaft beanspruchen und halte ich in diesem Falle allerdings die von Herrn Hennig geäußerten Bedenken nicht unbe gründet. Ferner möchte ich mir eine Belehrung erbitten in Bezug auf die factischen Verhältnisse, die dem Vorschläge sub 4 zu Grunde liegen. Darnach scheint man es als etwas Neues aufzüstellen, daß das Kirchenregiment die Person des Superintendenten zu wählen habe. Es ist mir unbekannt, ob gegenwärtig Stadtgemeinden einen rechtlichen Anspruch darauf haben, daß das Amt der Su perintendenten mit einer gewissen Pfarrstelle verbunden sei oder ob die Befugniß, welche die Deputation dem Kir- chenregimente vindicirt, demselben nur deshalb abgegan gen ist, weil ihm die Mittel zur ausreichenden Do- tirung der einzelnen Superintendentenstellen gefehlt haben und es dadurch genöthigt worden ist, sie mit den betreffen den Pfarrämtern zu verbinden. Ich ersuche daher den Herrn Referenten um Aufklärung. König!. Commissar vr. Hübel: Ich kann vielleicht diese Frage am besten beantworten. Die Superintendenten ämter bleiben zwar in der Regel bei den Pfarrstellen, mit welchen sie seit lange verbunden waren; aber eine Verbind lichkeit des Kirchenregiments, diese Verbindung fortbestehen zu lassen, ist nicht vorhanden; es könnte das Kirchenregi ment auch andern Geistlichen die Superintendentur auf tragen; dasselbe hat jedoch immer an dieselben Pfarrstellen sich gehalten, weil sie für die betreffenden Bezirke der Lage nach die geeignetsten waren. Dagegen haben die Stadträthe, welche solche Pfarrstellen besetzen, sich gewöhn lich vor einer definitiven Wahl ins Einvernehmen mit dem Kirchenregimente gesetzt, um versichert zu sein, daß dieses dem von ihnen gewählten Pfarrer auch das Superintenden tenamt übertrage. Referent Vicepräsident -v. Friesen: Ich soll beant worten, welche faktische Verhältnisse unserem Gutachten zu Grunde gelegen hätten im Bezug auf den vierten Antrag; das verstehe ich nicht recht. Wir haben unser Gutachten dahin gestellt, daß das Kirchenregiment bei der Wahl des Superintendenten nicht unbedingt an den bisherigen Sitz des Ephoralamtes oder das bisherige Pfarramt, mit wel chem die Superintendentur verbunden war, gebunden sein solle, wie solches mehr oder weniger auch schon bisher der Fall gewesen sei. Das ist der Deputation nämlich bekannt daß das Kirchenregiment sich schon bisher nicht immer un bedingt an die bestehende Verbindung des Superintendenten amtes mit dem Pfarramte gebunden hat, weil es sonst den geeigneten Mann nicht immer gefunden hätte; wir erkennen, daß das Kirchenregiment dabei vollkommen Recht hat, wün schen auch, daß die Gebundenheit künftig nicht stattsinden solle; aber es können locale Verhältnisse Gründe darbieten, weshalb die Wahl nicht anders getroffen werden kann. Ich kann freilich nicht darauf antworten, was das Kirchen regiment in jedem einzelnen Falle zu thun gedenken wird, denn die Ernennung der Superintendenten hängt von ihm ab; wir haben,in unserem Gutachten nur Vorschläge ge macht, um womöglich die Sache zu erleichtern. Präsident v. Schönfels: Die unbeantwortet geblie bene Frage bezog sich auf Punkt 3. Referent v. Friesen: Darauf werde ich antworten beim Schluffe, wo überhaupt auf die Rede des Herrn Bürgermeisters Hennig Etwas zu erwidern sein wird. Oberhofprediger vr. Liebner: Die geehrte Deputa tion hat unter 2 und 3, vorausgesetzt nämlich, daß ihr Vorschlag überhaupt Annahme findet, den Superintenden ten eine zweifache Unterstützung zugedacht und zwar nach der Seite des Pfarramtes und nach der Gefchäftsseite hin. Ich meines Orts muß, eben angenommen, daß das Depu« tatkonsgutachten überhaupt zur Wirklichkeit kommt, dafür im Interesse des Superintendentenamtes im höchsten Grade dankbar sein. Es hat das eine große Bedeutung. Der Herr Regierungscommissar hat eben ein goldnes Wort ge sprochen, das unter allen Umständen wahr bleibt. „ES kommt auf eine Einrichtung an, welche den Superinten denten Raum und Zeitgiebt, sich mit den innersten An gelegenheiten der Kirche zu beschäftigen". Da thut sich', ich möchte fast im guten Sinne sagen, ein wahrer Abgrund von Inhalt auf. Ja, diese inneren Ange legenheiten sind so tief, groß und wichtig, daß man wirklich für sie Raum und Zeit den Superintendenten schaffen muß, damit sie sich in Zukunft in diese Tiefen recht versenken können. Die schmerzhafteste Klage unserer Superintendenten ist die, nicht nur, daß sie sich dem Pfarr amte nicht genug hingeben, sondern vorzugsweise, daß sie sich nicht genug ihrem Theologenamte widmen können, daß sie viel zu sehr anderweit in Beschlag genommen sind, um sich an den Quellen der theologischen Arbeit und Er- kenntniß immer neu zu erfrischen. Ich muß da allerdings pro äomo und ex äomö einiges verrathen. Es geht über haupt gar nicht, weder mit dem Kirchenregimente, noch mit dem Pfarramte, noch mit dem Superintendentenamte, ohne daß man sich immer wieder in die theologischen Gründe
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