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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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mann fein, abet für die Kirche hat er kein Herz. Da ist es denn doch wahrlich gefährlich, wenn in einer solchen Hand die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten liegt. Ich bin durchdrungen davon, daß der Staat bei keinem Laien, sei er Staatsdiener oder nicht, darnach zu fragen berechtigt ist: wie stehst Du in deinem Inneren zu der Kirche? aber wer die allerheiligsten Sachen zu verwalten hat, da ist es nicht mehr als eine berechtigte Anforderung, wenn man sagt: bei dem muß darnach gefragt werden, wie stehst Du zur Kirche? Und wenn der allerbeste Regierungsrath dazu genommen wird, so tritt vielleicht der Fall ein, daß es ein gewandter Wann, ein tüchtiger Arbeiter ist, der aber für die Kirche ziemlich lau gesinnt ist, am Ende gar derselben ziemlich feindlich entgegen tritt. Dies waren die Gründe, die die Minorität bewogen haben, ein Separatvotum zu stellen. Ich möchte.der.geehrten Majorität noch einhalten: warum dringt sie denn bei dem Oberconsistorium so sehr darauf, daß die Geschäfte dem Ministerium entnommen und dem Oberconsistorium übergeben werden? Aus dem Grunde: geistliche Dinge wollen geistlich gerichtet sein! Nun, meine Herren, wenn schon das bedenklich erachtet wird, geistliche Dinge einem geistlichen Ministerium zu überlassen, wie viel bedenklicher muß es sein, geistliche Dinge einer ganz welt lichen Behörde zu überlassen? Das würde gerade so viel sein, als wenn die Geschäfte des Oberconsistoriums nicht dem Cultusministerium, sondern dem Ministerium des In nern übergeben würden. Staatsmknister vr. v. Falkenstein: Nur wenige Worte will ich mir auf die, wie ich anerkenne, sehr scharf sinnige Vertheidigung des Minoritätsgutachtens zu er widern erlauben und zwar erstlich in Beziehung auf die Motiven. Es hat nämlich der geehrte Sprecher insbe sondere hervorgehoben, das Ministerium habe selbst gesagt, es solle eine vollständige Consistorialverfassung wieder her- ^gestellt werden oder es solle die alte Consistorialverfassung erneuert werden. Ich muß hierzu bemerken, daß er recht sehr gut weiß, besser als ich es zu sagen vermag, daß man das nicht so wörtlich zu nehmen hat, wie es allen falls nach der Fassung von Unkundigen genommen werden könnte^ dies würde uns zu ganz eigenthümlichen Resul taten führen, wenn man z. B. die ganzen alten Ein richtungen, die vor der Errichtung der Kreisdirectionen in Consistorialsachen bestanden, wiederherstellen wollte. Denn dadurch würde freilich ein wesentlich Anderes zu Stande kommen, als wir insgesammt wünschen. Ich muß immer wieder bemerken, daß es nothwendig ist bei dieser .Kirchenordnung, das Ganze zufammenzuhalten und yicht einzelne Bestimmungen .herauszunehmen, sondern zu erwägen, daß das Eine mit dem Andern fest zusammen hängt und daß das Eine dem Andern gegenüber sich wie Gewicht und Gegengewicht verhält. Es ist aber auch in Beziehung ausi die weiteren Aeußerungen dem geehrten Herrn v. Erdmannsdorff Folgendes zu erwidern: Da. jdurch, daß wir die bei diesen Bezirksconsistorien anzustellen den Männer Consistorialräthe nennen und sie völlig isoliren von den weltlichen Angelegenheiten, werden sie nicht geist licher und auch nicht weltlicher, als sie eben sind; es kommt lediglich darauf an, daß man die rechten Leute dazu nimmt und wenn sie die rechten Leute sind, so werden sie auch durch die Beschäftigung mit weltlichen Angelegenheiten nicht weltlicher, sondern dadurch, daß sie zugleich mit geist lichen Dingen sich beschäftigen, mit Geistlichen gemeinschastr lich arbeiten, auch die weltlichen Dinge von einer geist. liehen Seite behandeln lernen. Und in dieser Beziehung halte ich diese Zusammensetzung gerade für außerordentlich zweckmäßig. Der geehrte Sprecher bemerkte noch: es wäre sehr natürlich, daß nach und nach dergleichen Arbeiten schablonenmäßig betrieben würden. Ich muß aber dem - auf das Allerbestimmteste widersprechen. Schablonenmäßig die Arbeiten zu betreiben, dürfte wohl kaum einer Kreis- direction oder überhaupt einer Behörde vorgeworfen werden können, ohne ihr in hohem Grade Unrecht zu thun. Ich weiß es aus eigner Erfahrung, da ich selbst an der Spitze einer solchen Behörde gestanden habe, daß bei der Kreis- direction als obern kirchlichen Behörde von schablonenmaßi- gem Behandeln in der Lhat nicht die Rede sein kann. Vielmehr muß ich das rühmend anerkennen, daß, je länger sie sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt haben, desto eifriger sind sie damit gewesen, und haben gezeigt, wie ernst dergleichen Dinge behandelt werden müssen. Superintendent vr. Lechler: Der Herr Staatsminister v. Falkenstein hat vorhin bemerkt, die Hauptabsicht bei die ser einigermaaßen modisicirten Einrichtung der Consistorien in den einzelnen Kreisen sei doch die gewesen, es sollten sich diese Behörden „nach Außen hin" als Bezirksconsistorien zeigen und darum ist ihnen der Name gegeben. Es sollen daher auch die einzelnen Räthe, wenn sie Schul-, Kirchen oder Stiftungssachen in ihren Sitzungen zu behandeln ha ben, durch den Namen erinnert werden, daß sie diese als Räthe des Bezirksconsistoriums, nicht als Beamte derKreis- direction behandeln. Nun, allerdings hat das Letztere bis her auch nicht gefehlt; denn ich weiß selbst nicht genau, wie und wie lange es zur Observanz geworden ist, daß in Er lassen der Kreisdirection in Stistungs-, Schul- oder der gleichen Sachen gewöhnlich der Ausdruck: „Consistorial- behörde" gebraucht wird; aber Th.atsache ist es. Also die Behörde hat sich das selbst gesagt. Der Name: „Bezirks- conflstorium" würde nun noch hinzukommen. Aber ich halte in der That weniger auf den Namen, als auf die Sache. Ich glaube, es ist wichtiger, daß diese Behörden innerlich sich als Consistorialbehörde fühlen, denn daß sie sich nach Außen hin mit einem solchen Titel darstellen. Ich komme jedoch immer wieder auf das zurück, was die Motiven Seite 71 sagen, daß diese Behörden mehr als zeither von
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