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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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11) den Vorschlag zur Besetzung geistlicher Stellen unter landesherrlichem Patronat oder solcher geistlicher Stellen, welche vermöge des Devolutionsrechtes von dem Kirchenregunent zu besetzen sind. Das Ober- consistorium hat zu jeder solchen geistlichen Stelle dem Ministerium des Cultus drei-Geistliche oder Candidaten des Predigtamtes vorzuschlagen. Wenn das Ministerium gegen alle Drei Bedenken hat, so wird es unter specieller Mittheilung dieser Bedenken das Oberconsiftorium zu dem Vorschläge von drei anderen Subjekten auffordern, sodann aber aus diesen seine Wahl treffen; . 12) die Annahme oder Verwerfung der von Privatcölla- toren bei den Superintendenten einzureichenden De signationen zu geistlichen Stellen; 13) die Anordnung der von den Designaten unter 11. und 12. abzulegenden Proben, sowie der Ordination ! der Geistlichen; 14) die Bestätigung der Geistlichen, die Entscheidung über Einwendungen der Gemeinden gegen einen designir- ten Geistlichen; 15) die Verfügung von Substitutionen und Emerktirun- gen der Geistlichen, sowie die Abordnung von Vi- caren und Hülfsgeistlichen; 16) die Aufsicht über die Superintendenten; 17) die Cognition in Disciplinarsachen gegen Geistliche und die gutachtliche Vortragserstattung darüber an das Ministerium des Cultus (Z. 86'Nr. 6); 18) die Ueberlaffung evangelisch-lutherischer Kjrchen zum Gottesdienste an andere Religionsgcsellschaften; die Genehmigung des Gebrauchs derselben für andere Handlungen, als die, welche zum Gottesdienste und zu den Erbauungsmitteln der evangelisch-lutherischen Kirche gehören. Referent Vicepräsident,v. Friesen: Die Motiven zu §. 84 sind schon in Verbindung mit dem ß. 83 vorge lesen worden. — Der Deputations bericht sagt: Bei S-84 würde zuvörderst 1) Punkt 2 unter Weglassung der Beschränkung auf die inneren Angelegenheiten durch die Worte in §. 86 . siid 5 zu vervdllständigen sein, daß gesagt würde: „Es hat daher kirchliche Gesetze bei den in Lvangsliois beauftragten Staatsministern zu beantragen , solche-vorzubereiten und auszufüh- ren und darauf bezügliche Verordnungen zu - erlassen". . , sä Punkt 9 2) wird unter Hinweisung auf §. 86,10 beantragt: s) daß das Obercynsistorium auch bei Anstellung der ordentlichen und außerordentlichen Profes soren der Philosophie im engeren Sinne mit , seinem Gutachten gehört werden möge; sowie mit Beziehung auf §. 86,13 b) daß die Wahl der Prüfungscvmmission für Lehrer an Elementar- und Bürgerschulen dem Dberconsistorium überlassen werden möge, da solches die Anstellungs- und Beförderungsprü fungen dieser Lehrer zu leiten bat, und bei 86,13 beantragt werden wird, dem Oberconsistorium die Leitung der Elementar- und Bürgerschulen eben falls zu übergeben. Demzufolge würde Seite 35 auf der letzten Zeile anstatt der Worte: „dem Mi nisterium des Cultus" zu setzen sein: „ihm". sä Punkt 1V. 3) Da bei §. 86,4 beantragt werden wird, dem Ober-- consistoriUm die Vorschläge zur Anstellung und Ent lassung der geistlichen Näthe'in den Bezirksconsisto- rien zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Budissin . und den Superintendenten zu übertragen, so wird es nothwendig werden, diese Bestimmung aus §. 86 hierher zu übertragen, und bittet die Deputation die Kammer, hierüber Beschluß zu fassen. sä Punkt 11 wird sich und zu §. 86,8 4) dahin gutachtlich ausgesprochen, daß in Fällen, wo geistliche Stellen vermöge Devolutionsrechts vom Kirchenregiment zu besetzen sind, dem Oberconflsto« rium nicht blos das Vorschlags-, sondern vielmehr das wirkliche Besetzungsrecht'zu übertragen sei, und wird auch hierüber um Beschluß der Kammer ge beten. Außer Vorstehenden hat die Deputation zu §. 84 Punkt 1 bis 18 zwar keine- Erinnerungen zu machen, doch möchte dieser Paragraph dem Haupt antrage in der Competenzfrage gemäß noch folgende Zusätze zü erhalten habe«: 5) Bestätigung von Statuten für Vereine zu Unter stützung von Geistlichen und Lehrern, deren Wittwen und Waisen, auf Vortrag der Bezirksconsistorien §.81,3; 6) aus §. 86,s werden, da der Gegenstand, sub s, die Vorbereitung von Gesetzen betreffend, schon oben bei Punkt 2 erwähnt worden ist, noch die Gegenstände 8ub b, o, ä, e, k und § in den §. 84 überzutragen s"n; 7) besonders wird auch jn Sachen derDisciplin über Geistliche und Lehrer dem Oberconsistorium die obere Aufsicht und die Entscheidung in oberster Instanz zuzugestehen sein. Es folgt dies schon Ms' dem - Rechte der KircheNvksttation und steht damit im ge nauesten Zusammenhang. Es dürfte daher auch der Inhalt des sechsten Punktes in Z. 86, welcher von her DiZciplinargewalt über Geistliche und Lehrer handelt, in den Z. 84 zu übertragen sein. Damit es jedoch in Fällen, wo es bis zur Entsetzung und Entlassung eines Geistlichen oder Lehrers kommen soll, in keiner Weise an dem nöthigen Rechtsschutz fehle, ist die Deputation des Dafürhaltens, daß die oberste und letzte Entscheidung in solchen Fällen den in Rvsngeliois beauftragten 'Staatsministern vorzü- behalten und Punkt 6 in Verbindung mit §. 84 suk 17 dem entsprechend zu fassen sei. 8) Punkt 7 in §. 86 dürfte ebenfalls in §. 84 zu ver setzen sein; > " 9) -wegen des Z. 86 sub 8 gedachten Devolutionsrechts : ist schon oben bei Punkt 11 das Wthige erwähnt worden; die Deputation glaubt aber, , daß auch die Ernennung von Vicaren und Hülfspredigern und die Wahl der dazu geeigneten Candidaten dem Ober- consistorium zu überlassen sei ; 100* '
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