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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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ferenten vorgetragen worden und ich frage, ob die Kam mer demselben beistimmt?Einstimmig Ja. Referent Vicepräsident v. Friesen: Endlich sind 18) alle von dem Oberconsistorium an die in LvsnAs- lioig beauftragten Staatsminister zu erstattenden Borträge an das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts abzugeben und von diesem bei Ersteren in Vortrag zu bringen. Die Deputation sagt: Dagegen würde Punkt 18 unverändert bleiben. ' Schließlich wird, da es bei dieser verwickelten Ange legenheit nicht immer zu vermeiden ist, schon einmal Ge sagtes zu wiederholen, daran erinnert, daß es streng ge nommen wohl nicht ganz richtig sein dürfte, wenn im Eingänge des §. 86 gesagt wird, daß die Vertretung und Wahrnehmung der kirchengesellschaftlichen Rechte der evan gelisch-lutherischen Kirche von dem Ministerium des Cultus auf das Oberconsistorium übergehe, oa an dieser Vertretung und Wahrnehmung der kirchlichen Rechte das Ministerium -es Cultus immerfort seinen verfassungsmäßigen Antheil behält und der Minister des Cultus in seiner schon oft be sprochenen doppelten Eigenschaft -ie Rechte und Interessen -er Kirche, namentlich auch in der Ständeversammlung da, tvo es auf Gefttzgebungs- und Bewilligungsfragen ankommt (§. 86, 5 a und 17), zu vertreten haben wird. Indessen hat es, da die Bestimmungen hierüber feststehen, nicht nöthig geschienen, hierunter noch weitere Zusätze zu bean tragen, und wird daher angerathen, §. 86 mit den in Vor stehendem vorgetragenen Abänderungen zu genehmigen. Es wird beantragt, §. 18 unverändert anzunehmen und ich erlaube mir am Schluffe noch zu bemerken, daß, wenn wir beantragt haben, §. 86 mit den beantragten Ab änderungen zu genehmigen, wohl noch ein Vorbehalt nöthig sein möchte, nämlich der Vorbehalt wegen der noch zu beschließenden Fragen, über welche noch Bericht zu er statten ist. Präsident v. Schönsels: Die Kammer hat vernom men, daß die Deputation bei Punkt 18 den Antrag stellt, denselben unverändert anzunehmen und ich frage, ob die Kammer hierin ihrer Deputation bei stimmt? — Einstimmig Ja. Ich würde nun zur Abstimmung über den ganzen H. 86 übergehen und bemerke dabei, was auch schon vom Herrn Referenten erwähnt worden ist, daß natürlicher Weise die Abstimmung sich nur auf diejenigen Punkte er strecken kann, über welche Beschluß gefaßt worden ist und daß namentlich die Punkte 12, 13 und 14 davon auszu schließen sind. Kammerherr v. Erdmannsdorff: Wäre es dem Herrn Präsidenten nicht gefällig, die Abstimmung über den gan zen Paragraphen auszusetzen, bis man übersieht, ob die Vorschläge der Staatsregierung Annahme gefunden? Ich würde mich zum Beispiel in der Lage befinden, wenn die gestern gefaßten Beschlüsse pure stehen blieben ohne den Zusatz der Staatsregierung und ohne ein Amendement, welches ich zu diesem Zusatze bereits im Sinne habe; ich sage, ich würde dann genöthigt sein, gegen die ganze Vor lage zu stimmen. Ich würde also, jetzt in Verlegenheit sein, ob ich für oder gegen den Paragraphen stimmen sollte? Ich glaube, es wäre unbedenklich, die ganze Abstim mung über den Paragraphen auszusetzen. Präsident v. Schönfels: Ich werde dem entsprechen, so daß die Hauptabstimmung dann stattfindet, wenn über sämmtliche einzelne Punkte Beschluß gefaßt ist. Wir wür den nun in dem Falle sein, zu §. 87 übergehen zu können. Referent Vicepräsident v. Friesen: 6, Von den in Lvsngelivis beauftragten Staatsministern. §.87. Den in Lvsngeliois beauftragten Staatsministern kommt kraft der von Sr. Majestät dem Könige ihnen übertragenen landesherrlichen Kirchengewalt zu: 1) die Anstellung und Entlassung der Mitglieder des Oberconsistoriums, der geistlichen Räthe der Bezirks- consistorien zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Budissin, der Superintendenten und der Geistlichen an der evangelischen Hofkirche. Die Bestallungsdecrete für? die Mitglieder des Oberconsistoriums und die geistlichen Räthe der Bezirksconsistorien werden im Namen Sr. Majestät des Königs ausgefertigt, von Allerhöchstdemselben vollzogen und von dem Minister des Cultus con- trasignirt, die Ausfertigung der übrigen erfolgt im Namen der „von Sr. Königlichen Majestät in Lvangoliois beauftragten Staatsminister" unter der Vollziehung ihres Vorsitzenden und des Ministers des Cultus; Die Deputation sagt in ihrem Berichte: Bei §.87 1) hat die" Deputation zu Punkt 1 Nichts zu erinnern und nur zu bemerken, daß die Professoren an der Universi tät zu Leipzig, deren Anstellung und Entlassung nach dem Regulativ vom 12. November 1837 von den Ministern in Lvangelivis abhängt, unten bei dem Punkte m er wähnt sind. Präsident v. Schönsels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über den soeben voxgetragenen Theil des Berichts zu Z. 87 das Wort ergreift? Es scheint dies nicht der Fall und so frage ich, ob die Kammer nach dem Anträge ihrer Deputation dem ersten Punkte des §.87 bei stimmt? — Einstimmig Ja. Referent Vicepräsident v. Friesen: 2) die Berufung der Landessynode durch das Mi nisterium des Cultus und öffentlichen Unterrichts;
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