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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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nommen, auf den Berathungsgegenstand, worüber die Depu tation ihre Sitzung längst geschlossen und schon seit Tagen -in der Kammer vorträgt. Es ist also für den Referenten und die Deputation in der Thas keine Kleinigkeit, Ein gaben dieser Art noch genau zu prüfen und zu erwägen. Was indeß möglich ist, soll geschehen; nur war aufmerksam darauf zu machen, daß es für alle Theile besser sei, das in Zeiten einzureichen, was man einreichen will.' Es war dies die letzte Nummer der Registrande. Herr Kammerherr v. Miltitz ist unwohl und wird in der heutigen, vielleicht auch in der nächsten Sitzung nicht erscheinen. Etwas Weiteres habe ich nicht mirzutheilen; wir können uns daher zur Tagesordnung wenden und zwar zur Fortsetzung der Berathung des Berichts über das Gewerbegesetz. Ich ersuche den Herrn Bürgermeister Müller als Referenten, den Rednerstuhl zu betreten und uns den Bortrag zu geben. Referent Bürgermeister Müller: 16. Gewerbebetrieb von Ausländern. (S. L.M. II. K. S. 175.) Die Motiven zu §. 16 und gleichzeitig zu ß. 17 s. L.M'. II. K. S. 175 und 176. Der Hauptbericht sagt: . - . Zu Z. 16 wird die Genehmigung der Ueberschrift und des ersten Satzes, dagegen aus Anlaß eines gleichen Beschlusses Sek ten der jenseitigen Deputation die Streichung des zweiten Satzes beantragt, nicht etwa um deswillen, um sich gegen die Abschließung von Freizügigkeitsverträqen auszusprechen, sondern um den Ständen die Mitentschließung dabei zu wahren. Im Nachbericht heißt eS: Zu §. 16 sind die diesseitigen Deputationsvorschläge, den ersten Satz anzunehmen, den zweiten Satz aber abzulehnen, in der zwei ten Kammer zum Beschluß erhoben und außerdem der vom Abgeordneten vr. Braun eingebrachte Antrag einstimmig angenommen worden: „die Staatsregierung zu ersuchen, in geeignet er scheinender Weise auf eine gemeinsame Freizügigkeitsgesetz- gebung in den deutschen Bundesstaaten hinzuwirken." Die unterzeichnete Deputation will zwar diesem An träge nicht entgegentreten, da sich auch der königliche Kom missar für den Fall, daß Absatz 2 des Entwurfs abgelehnt wird, für denselben verwendet hat; Landtagsmittheilungen, Zweite Kammer, Seite 181, sie setzt aber als selbstverständlich voraus, baß der allge meinen Freizügigkeit gemeinsame Bestimmungen über die Heimathsangehörigkeit vorausgehen oder wenigstens zugleich mit der gemeinsamen Freizügigkeitsgesetzgebung erscheinen müssen. Unter dieser Voraussetzung empfiehlt sie den Beitritt zum jenseitigen Beschlüsse über diesen Punkt. Bezüglich der in der Petition I, 9 beantragten Frei zügigkeit für die Juden ist darauf hinzuweisen, daß nach den gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Bestimmungen den inländischen Juden die Freizügigkeit innerhalb des Landes bereits zusteht, daß aber hinsichtlich der ausländischen Ju den die Gewerbeordnung nicht der Platz ist, wo die so wich tige Frage abgemacht und nur so nebenbei zur Erledigung gebracht werden kann. Die Deputation schlägt deshalb vor: diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Präsident v. Schönfels: Es würde nun über §. 16 das Wort zu ergreifen sein. Es scheint, als wenn Nie- mand von dem Worte Gebrauch machen wollte? — Herr Staatsminister v. Beust! Staatsminister v. Beust: Ich nehme gern Gelegen heit, in Bezug aussen Nachbericht zu §. 16 die Erklärung abzugeben, daß die Negierung sehr gern einem solchen An trag, wie er von Seiten beider Kammern in Aussicht steht, durch Anregung am Bunde Folge geben werde; ich will auch ferner nicht unerwähnt lassen, daß die Voraussetzung, welche die Deputation voranstellt bei dem Beitritte zum Beschlüsse der jenseitigen Kammer, nämlich in der Richtung, daß vorausgesetzt werden soll, daß einer allgemeinen Freizügig keit gemeinsame Bestimmungen über Heimathsangehörigkeit vorangehen oder wenigstens zugleich erscheinen müßten, daß diese Voraussetzung eine Bestätigung in der gegen wärtigen Sachlage findet. Es sei nämlich schon seit meh reren Jahren bei dem Bunde die Frage anhängig wegen einer gemeinsamen Regelung der Heimathsangehörigkeit in folge eines vorliegenden Antrags, der längere Zeit dadurch aufgehalten worden ist oder wenigstens seiner Erledigung nicht zugeführt werden konnte, weil von Sekten der öster reichischen Regierung keine Geneigtheit bestand, sich den Grundsätzen anzuschließen, welche unter einer großen An zahl deutscher Staaten im Gothaer Vertrage vom 15. Juli 1851 und in den Nachtragsbestimmungen von 1854 und 1858 festgestellt wurden. In neuerer Zeit sei jedoch von Seiten Oestereichs eine Erklärung abgegeben worden in dem Sinne, daß cs geneigt sei, einem Bundesbeschlusse beizu treten, welchem die, Bestimmungen des Gothaer Vertrags zu Grunde liegen würden und es sei somit Aussicht vor handen, daß die Grundlagen, welche die Deputation in Aussicht nimmt, zu Stande kommen werden; der Regie rung selbst aber müsse es nur erwünscht sein, wenn sie von Seiten der Kammern einen Impuls zur Anregung in dieser Sache empfangt. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort verlangt? — Wenn es nicht der Fall ist, so schließe ich die Debatte und ertheile dem Herrn Re ferenten, sofern er es begehrt, das Wort. (Es wird darauf verzichtet.)
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