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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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den hier in Bezug auf Z. 20 vorliegenden Fragen nicht möglicher Weise zwei Instanzen genügen dürften, will ich dahin gestellt sein lassen. Jedenfalls möchte ich aber glau ben, daß die Cognition in der höhern Instanz in Bezug auf die Errichtung gewerblicher Anlagen, wie sie 23 aufstellt, Gegenstand der Provinzialregierung und nicht der Centralstelle des Landes sei. Der Herr Bürgermeister Koch hat in seinem Separatantrage gewünscht, daß die Entschei dung mit Ucbergehung der Kreisdirectionen in zweiter und letzter Instanz direct vom Ministerium gefallt werde. Welche Uebelstände für die Geschäftsbehandlung daraus entstehen würden, hat bereits soeben der Herr Commissar dargelegt. Der Werth des Sondergutachtens des Herrn Bürgermeisters Koch liegt aber eigentlich, wenn ich nicht irre, mehr darin, daß er dabei einen Angriff gegen das fernere Bestehen der Kreisdirectionen beabsichtigt. Ob diese Frage so indirect mit hier hineinzuschieben sei in die vorlie gende Verhandlung, möchte ich bezweifeln. Ich glaube, daß die Frage, ob in Verwaltungssachen künftig zwei In stanzen oder drei, wie es jetzt ist, bestehen sollen, im Zusam menhänge geprüft werden muß und daß in Bezug auf eine einzelne gewerbliche Frage eine Ausnahme nicht festgestellt werden darf. Ob wir überhaupt zur Aushebung der Kreis directionen einmal kommen, muß ich bezweifeln. Täuschen wir uns nicht darüber, meine Herren, wir werden, glaube ich, nie dazu gelangen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil das Land zu groß ist für eine einzige Centralstelle für die innern Angelegenheiten als alleinige höchste Necurs- instanz. Hierzu kommt, daß die Bevölkerung des Landes immer mehr steigt, daß die Verkehrsverhältnisse immer mehr sich ausdehnen, daß die Geschäfte immer mehr sich ver mehren. Wollen wir sie vermindern, so müssen wir vor Allem die viele Gesetzmacherci vermeiden; daraus entstehen vornehmlich die Geschäfte. Hal man aber einmal die Ge schäfte geschaffen, nun, so müssen auch Behörden belassen werden, die die Geschäfte besorgen sollen. Vor allen Dingen aber würde freilich cs zu bedeutender Geschäfts erleichterung dienen, wenn den Kreisdirectionen wirklich diejenige Stelle angewiesen würde in unserm Behörden organismus, die ihnen ursprünglich bei der Organisation von 1835 zugedacht worden ist, nämlich als wirkliche Pro vinzialregierungsbehörden. Jetzt sind sie freilich lediglich Zwischeninstanzen fast ohne alle Selbständigkeit geworden. Vicepräsident v. Friesen: Ich kann natürlich nicht gegen den Majoritätsantrag sprechen, denn ich gehöre zur Majorität und es kommt noch hinzu, daß der Antrag der Majorität in der Zweiten Kammer einstimmig angenommen worden ist, cs also wohl schwer sein dürste, den Beschluß wieder zu beseitigen. Die Sache ist wohl entschieden; in- deß kann ich diese Gelegenheit nicht vorüber gehen lassen, ohne zu erklären, daß ich im Herzen mit dem Herrn Bür germeister Koch vollkommen einverstanden bin. Wenn es uns gelänge, wenn es ginge, daß die Zwischenbehörden be seitigt würden und wir uns in Verwaltungssachen mit zwei Instanzen begnügten, so würde ich im Herzen froh darüber sein. Die Schuld liegt aber, wie ich schon mehr mals gesagt habe, nicht allein an der Regierung, sie liegt auch an uns; wir können uns einmal von den drei Instan zen nicht trennen, wir und das Publikum können uns nicht davon losmachen; wir hängen gar zu sehr an den drei Instanzen und an den vielen Rekursen und an den zehntägigen Fristen. Ein kleiner Beweis liegt darin: Der Gesetzentwurf war einfacher; er sagte: 'die Obrigkeit hat alle Umstände zu prüfen, die Gründe zrr untersuchen, die Vortheile und Nachthcile, hat darüber zu entscheiden und kann die Genehmigung versagen. Wir beruhigten uns aber nicht dabei, wir setzten noch hinzu: „Gegen diese Versagung steht dem Ansuchenden bin nen zehn Tagen Recurs an die Kreisdirection zu. Gegen die Entschließung des letzteren kann binnen gleicher Frist Recurs an das Ministerium des Innern eingewendet wer den, bei dessen Entscheidung es bewendet." Hierdurch haben wir also dem Ansuchenden noch mehr zu Gefallen gethan, als die Staatsregierung gethan hat. Die ^taatsregierung überläßt es ihm, den Weg selbst zu finden; wir haben ihm den Weg nochmals recht deutlich gezeigt zu der zweiten und zu der dritten Instanz. Ich bin ganz einverstanden, es ist einmal jetzt so und ich bin weit entfernt, gegen die Majorität zu sprechen; aber ich muß doch bet dieser Gelegenheit zu erkennen geben, daß ich von Herzen wünsche, wir kämen einmal dazu, daß wir uns in Verwaltungssachen bei zwei Instanzen beruhigen könnten. Das hilft aber Nichts, daß wir blos bei ein zelnen Gelegenheiten anfangen zu bohren; soll ein Antrag der Art von Erfolg sein, so muß die Sache einmal im Zusammenhänge überlegt und im Ganzen ein herzhafter Entschluß gefaßt werden und ich bin überzeugt, es würde gehen. Bürgermeister vr. Koch: Wenn der Herr Präsident mir als Referenten der Minorität oder vielmehr als ein zigem Vertreter derselben am Schlüsse das Wort vergönnen will Präsident v. Schönfels: Zum Schlüsse der Diskus sion sind wir noch nicht gelangt. Bürgermeister vr. Koch: Dann verzichte ich vor der Hand auf das Wort. Kammerherr v. Erdmannsdorff: Ich knüpfe an die letzten Worte des Herrn Vicepräsidenten an und spreche die Befürchtung aus, daß allerdings, wenn wir in allen neuen Gesetzen, und darin muß ich dem Herrn Bür germeister Koch Recht gehen, immer, wieder den Kreis directionen mehr Geschäfte auferlegen, es nach und nach 122*
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