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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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suf eme Frage zu Achten. In Zeile 4 der im Hauptberichte Seite 40 vorgeschlagenen Fassung ist nach dem Worte „Nachtheil" noch das Citat „(§. 23)" einzuschalten. Ich frage, ob die Kammer mit dieser Einschaltung sich einverstehen will? Einstimmig Ja. Eben daselbst ist auch nach dem Worte „Unterneh mer" das Wörtchen „zwar" einzuschalken. Ich frage, ob die Kammer mit dieser Einschaltung sich ein versteht? — Einstimmig I a. Königs. Kommissar vr. Weinlig: Ich wollte blos nachher noch zur Beseitigung einer kleinen Differenz mit dem Protokoll der Zweiten Kammer eine Bemerkung machen. Präsident v. Schö nfels: Vielleicht, wenn wir mit der Abstimmung fertig sind. Es heißt ferner in dem Satze, der von der Zweiten Kammer angenommen ist: „eine solche", nämlich Entschädigung, während es nach der dies seitigen Redaclion heißt „ein solcher Anspruch auf Ent schädigung". Die Deputation empfiehlt nun, um eine Gleichmäßigkeit zu erzielen, den Beitritt zur jenseitigen Fassung und ich frage, ob die Kammer auf diesen Antrag eingehen will? — Einstimmig Ja. Ich hätte nun noch die Frage an die Kammer zu richten, ob sie §. 29 in dieser modificirten Weise und unter Beibehaltung der Ueberschrift, die im Entwürfe befindlich ist, anzunehmen gemeint ist? — Einstim- mig Ja. Es würde nun der Herr Regierungscommissar das Wort haben. König!. Commissar vr. Weinlig: Bei genauer Ver gleichung mit dem Protokolle der Zweiten Kammer finde ich, daß doch noch in zwei Worten eine kleine Differenz stehen geblieben ist, die materiell ganz gleichgültig erscheint; die sich aber vielleicht jetzt beseitigen läßt, um keinen Dif- serenzpunkt zur Entstehung zu bringen. Es hat nämlich die Zweite Kammer nach dem Protokolle beim zweiten slines auf Vorschlag der Deputation statt ber Worte: „auf welche hin die Genehmigung ertheilt worden ist", be schlossen zu setzen „auf deren Grundlage die Genehmi gung ertheilt worden ist" und im dritten alinea hat man nicht beschlossen, „die Entschädigung ist aus der Staats kasse zu gewähren", sondern „die Entschädigung ist vom Staate zu gewähren". So steht es wenigstens im ge druckten Protokolle. Es würde wohl zweckmäßig sein, wenn die geehrte Kammer in dieser Beziehung beschließen wollte, den Paragraphen anzunehmen in der Fassung, wie sie die Zweite Kammer beschlossen hat. Es kann darüber durch aus kein Zweifel fein, es ist genau die Fassung, wie sie im Protokoll der Zweiten Kammer steht. Präsident v. Schönfels: Ich möchte freilich darauf erwidern, ob es nicht zweckmäßiger sei, wenn die Zweite Kammer unserem Beschlüsse beiträte? Es dürfte viölelcht der Herr Regierungscommissar die Güte haben, diesen Vorschlag der jenseitigen Kammer vorzutragen; denn da die Abstimmung hier soeben erfolgt ist, würde eine noch malige'Abstimmung über dieselbe Sache nicht recht thunlich sein. Wenn der Herr Regierungscommissar sich damit ein versteht, würde demgemäß zu verfahren «sein. Referent Bürgermeister Müller: 8. 30. Rückwirkende Kraft. (S. L.M. II. K. S. 227.) Der Hauptbericht sagt: Zu §. 30 erregte die rückwirkende Kraft, welche eintreten soll, vielfache Bedenken, welche sich nur dann vermindern, einmal, wen», wie von der Deputation zu ß. 29 vorgeschlagen worden ist, die Entschädigung in einzelnen Fchllen aus Staatsmitteln gewährt wird und dann, wenn die Rückwirkung wenigstens nicht auf die nach §. 28 zu beurtheilenden Fälle sich erstreckt. Mit Rücksicht hierauf ist der Kammer zu empfehlen, §. 30 in folgender, zwischen dem Herrn königlichen Kom missar und den beiden Deputationen vereinbarten Weise anzunehmen: „Die in §. 27 ausgesprochenen rechtlichen Wirkun gen, sowie die Bestimmungen des §. 29 gelten auch für alle unter §. 20 fallende, bei Erlaß dieses Gesetzes be reits bestehende Staatsanstalten oder mit Genehmigung der zuständigen Behörde errichtete Privatanlagen." Hierzu sagt der Nach bericht: Zu Z. 30 ist erläuternd zu bemerken, daß Nach einer vom königlichen Commissar in der Zweiten Kammer auf Anfrage abgegebe nen Erklärung unter „Privatanlagen" auch die Gemein den zugchörenden Anlagen, z. B. Gasanstalten u. s. w., zu verstehen seien. Präsident v. Schönfels: Es würde die Discussion über ß. 30 zu eröffnen sein. — Herr Secretar v. Egidy! Secretär v. Egidy: Ich kann mir nicht versagen, meine Freude auszusprechen über die Bestimmungen, die in §. 30 sowohl nach ursprünglicher Fassung in der Vorlage, als nach der Umformung im Deputakionsberrchte beschlossen werden sollen. Es gereicht dies mir umsomehr zur Genug- thuung, als ich selbst stets gerne Gelegenheit genommen habe, den Ansichten oder Vorurtheilen, welche im Publikum verbreitet sind, als ob Seitens der Regierung gewerblichen Zwecken eine ganz besondere Begünstigung anderen Inter essen gegenüber zu Lheil werde, entgegenzutreten. Aller dings sind hier und da Sachen vorgekommen, die wohl zu jener Meinung Anlaß geben könnten, daß man gewerb lichen Beschäftigungen und Etablissements ohne Rücksicht auf jedes andere Interesse einen gewissen Vorschub leiste. Es scheint aber auch, als ob doch §- 32 mehr oder weniger
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