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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Der Hauptbericht sagt: Zu §. 112 haben sich in der Deputation verschiedene Meinungen gel tend gemacht. Wahrend sich die Majorität (v. Schönfels, Freiherr v. Friesen, vr. Koch, v. Zehmen und Hennig) für unveränderte Beibehaltung des Paragraphen erklärt, wonach die Kosten der Handels- und Gewerbekammer von sämmtlichen stimmberechtigten Handels- und Gewerbtrei- benden aufzubringen sind, steht die Ansicht der Minorität (Oberbürgermeister Pfotenhauer und Referent) mit der An sicht der jenseitigen Deputation im Einklänge- Diese geht dahin, daß in Uebercinstimmung mit der Beihülfe, welche den landwirthschaftlichen Kreisvereinen und dem Landes- culturrathe zu Theil wird, die Staatscasse wenigstens theil- rveise auch die Kosten für die Handels- und Gewerbekam mern übernehme. Die Minorität findet es gleich den sämmtlichen Mitgliedern der Deputation der Zweiten Kam mer unbillig, daß die Gewerbtreibenden zu den erwähnten Kosten der Landwirthschaft beitragen, dagegen die letztere von jeder Beitragspflicht zu den Kosten der ersteren befreit sein soll und schlägt.daher zu Ausgleichung der beider seitigen Verhältnisse und zugleich davon ausgehend, daß die Gemeinden der Orte, wo die Handels- und Gewerbe kammern ihren Sitz haben, recht füglich die benörhigten Lokalitäten sammt Zubehör beschaffen können, die Ableh nung des,§. 112 und die Annahme folgender Fassung vor: „Die Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern fungiren unentgeldlich. Auswärtige Mitglieder haben in Gemäßheit von den Kammern selbst zu entwerfender Re gulative eine Entschädigung für ihren Neiseaufwand bei Einberufungen zu beanspruchen. Diese Entschädigung ist, falls die Einberufung auf Verlangen des Ministeriums des Innern oder der Negierungsbchorde erfolgt (§. 114), aus der Staatscasse zu gewähren. Ebenso sind aus letzterer die Secretärgehalte einschließlich des Kanzleiauf wandes zu vergüten. Für ein angemessenes Local, sowie für Heizung und Beleuchtung haben ohne Anspruch auf Vergütung die Gemeindeverwaltungen der Orte zu sorgen, an welchen der Sitz der Handels- und Gewerbekammern sich be findet. In welcher Weise der übrige Aufwand für letztere durch den Handels- und Gewerbestand des betreffenden Bezirks aufzubringen ist, bestimmen die Regulative der Handels- und Gewerbekammern. Diese Regulative be dürfen der Genehmigung des Ministeriums des Innern." Die Majorität dagegen, welche jede neue Uebernahme von dergleichen Kosten von der Staatscasse fernhaltcn will und den Schluß von dem bezüglich der Landwirthschaft bereits Bestehenden auf das hinsichtlich des Handels und der Gewerbe neu Einzurichtende als nothwendige Consequenz nicht anerkennt, rathet die Ablehnung des Minoritatsvorschlages und die unveränderte Beibehaltung des §. 112 nach dem Ent würfe an. Der Herr königliche Commissar hat seine Erklärung dahin abgegeben, daß, wenn der Vorschlag der jenseitigen Deputation und der diesseitigen Minorität von beiden Kam mern angenommen werden sollte, die Staatsregrerung sich dagegen nicht erklären werde. Im Nachbtrichte heißt eS: §. 112 hat die Zweite Kammer einstimmig nach der auch von der diesseitigen Minorität (Oberbürgermeister Pfotenhauer und Referent) vorgeschlagenen Fassung angenommen. Die Majorität der unterzeichneten Deputation bleibt jedoch bei ihrem im Hauptberichte niedergelegten Votum stehen und beantragt die Annahme von §. 112 nach dem Entwurf, während die Minorität den Beitritt zum jenseitigen Beschlüsse, welcher mit dem Minoritätsvorum Seite 65 des Hauptberichts har- monirt, empfiehlt. Präsident v. Schönfels: Es würde nun über §. 112 zu sprechen sein. Rittergutsbesitzer Rittner: Ich habe die Absicht, mich für die Minorität unserer Deputation zu verwenden. Wenn ich auch der im Bericht niedergelegten Ansicht der Majorität nicht entschieden entgegentrcten will, daß es keine nothwendige Consequenz sei, in Bezugnahme auf die der Landwirthschaft in ähnlicher Weise gewährten Gelder auch hier die Vermittelung des Staates «intretey zu lassen, so glaube ich doch, sind es Gründe der Billigkeit, die hier sehr laut sprechen und es würde namentlich mir und wohl allen den Herren in diesem Saale, die an der Vertretung der 'Landwirthschaft mehr oder weniger Theil nehmen, ge wiß nicht gut anstehen, wenn wir hier die Gründe der Billigkeit so weit aus den-Augen setzen wollten, daß wir das, was für die Landwirthschaft seit Zähren vom Staate gewährt wird, nicht in analoger Beziehung andern Ele menten 'der Volkswirthschaft auch gewährten. Es ist ge wiß Wit voller Zuversicht zu erwarten, daß diese Einrich tung, die wir ins Leben einführen, gleich segensreich für ihren Teschäftskreis sein wird, wie das Landwirthschafts- vereinswesen für die Landwirthschaft in unserm Vaterlande gewesen ist und ich muß aus diesem Grunde mich bei der hohen Kammer verwenden, daß sie dem Minoritätsgutach- ten unserer Deputation in diesem Paragraphen beitritt. Bürgermeister vr. Ko ch: Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat sich, um einer Consequenz zu begeg nen, für Annahme des Minoritätsgutachtens ausgesprochen. Ich glaube denselben richtig verstanden zu haben, wenn er in der Annahme des Majoritätsgutachtens die Gefahr erblickt, daß rückwartsgreifend auch die Positionen für die landwirthschaftlichen Vereine, den Landesculturrath könn ten gestrichen werden. Das ist nicht die Absicht, meine Herren, welche der Majoritätsantrag in sich trägt; wohl aber glaubt die Majorität, darauf aufmerksam machen zu sollen, daß, wenn wir den Minoritätsantrag annehmen und derselbe zum Gesetz erhoben wird, daraus sich ganz andere Consequenzen folgern. Die Majorität hat geglaubt, es sei nunmehr an der Zeit, daß überall die speciellen In-
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