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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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nicht rnkhr aufrecht zu erhalten sind, wie nun einmal die Verkehrsverhaltnisse sich gestaltet haben; daß dabei selbst die bestehenden Innungen von Lag zu Lag in ihrem finan ziellen Wohlstände zurückgehen und daß daher der entschei dende Schritt zum Uebergang in die Gewerbefreiheit gethan werden müsse. Dies sind die Gründe gewesen, aus wel chen, wie ich glaube, auch die übrigen Herren in der Depu tation dem Gewerbegesetzentwurfe Beifall geschenkt haben; keineswegs aber haben sie darin eine Mißachtung gegen bestehende Rechte bekundet. Präsident v. Schönfels: Insofern Niemand weiter über diese Petitionen zu sprechen wünscht, so würde ich den Herrn Referenten auffordern, den Schluß des Berichtes vorzutragen, um dann meinerseits zur Abstimmung über gehen zu können. Referent Bürgermeister Müller: Im Hauptbe richt heißt der Schluß: Schlüßlich erachtet die unterzeichnete Deputation den Vorschlag für angemessen: die hohe Kammer wolle zr; dem vorgelegten Gewerbe gesetzentwürfe mit den beschlossenen Abänderungen, Mo- dificationen, Zusätzen und Anträgen ihre Zustimmung unter der Voraussetzung und Bedingung ertheilen, daß auch über die Gesetzvorlage, die Entschädigung für Weg fall gewisser Verbietungsrechte betreffend, eine Vereinba rung stattfinde und daß das Gesetz hierüber gleichzeitig mit dem Gewerbegesetz publicirt werde. Erwähnung dieses Punktes als Bedingung abzulehnen. Es wird daher auch hier der Beitritt zum Beschlüsse der Zweiten Kammer als angemessen empfohlen und mit dem Wunsche, daß das Werk gelingen möge, dieser Nachbcricht geschlossen. Präsident v. Schönfels: Ich würde nun zur Ab stimmung übergehen können. Zuvörderst würde ich die Frage richten auf den Hauptantrag der Deputation, wie er auf Seite 405 des Nachberichts zu finden ist. Dann würde ich hie Frage auf den Eingang des Gesetzes auf Seite 81 des Entwurfes richten und dann noch eine zweite Frage an die Kammer stellen in Betreff der verschiedenen Petitionen, welche eingegangen sind. Ich würde zuvörderst den Hauptantrag recapituliren und zur Abstimmung brin gen und zwar mittels Namensaufrufs. Er lautet: „Die Kammer wolle: b) in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer die Zustimmung zu dem Gesetzentwürfe mit den be schlossenen Abänderungen, Modificationen, Zusätzen und Anträgen unter der Voraussetzung und Bedin gung ertheilen, daß auch über die Gesetzvorlage, die Entschädigung für Wegfall gewisser Verbietungs rechte betreffend, ingleichen über eine zuge sicherte Gesetzvorlage zu Gleichstellung von Stadt und Land rücksichtlich Auf nahme undHeimathberechtigung eine Ver einbarung stattfinde und daß die betref fenden Gesetze gleichzeitig mit dem Gewer- begesetz.e in Kraft treten." Im Nachbericht heißt es: Die Kammer wolle: b) in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer die Zustimmung zu dem Gesetzentwürfe mit den be schlossenen Abänderungen, Modificationen, Zusätzen und Anträgen unter der Voraussetzung und Bedin gung ertheilen, daß auch über die Gesetzvorlage, die Entschädigung für Wegfall gewisser Verbietungs rechte betreffend, ingleichen über eine zuge sicherte Gesetzvorlage zu Gleichstellung von Stadt und ' Land rücksichtlich Auf nahme und Heimathberechtigung eineVer- einbarung stattfinde und daß die betref fenden Gesetze gleichzeitig mit dem Gewer begesetze in Kraft treten. . Der Vorschlag sub b harmonirt im Wesentlichen mit dem im diesseitigen Hauptberichte gestellten Schlußantrage und nur insofern enthält er mehr, als die Publikation des Gewerbegesetzes nicht blos vom gleichzeitigen Erscheinen des Entschadigungsge'setzes, sondern auch nach den mit gesperr ter Schrift gedruckten Worten von der gleichzeitigen Pub likation der nölhigen Abänderung des Heimathsgesetzes ab hängen soll. Dieses Letztere hat die unterzeichnete Deputation als feststehend betrachtet, da nach Seite 10 des Hauptberichts der königliche Commissar eine bestimmte Erklärung bereits abgegeben, die Regierung auch schon einen entsprechenden Gesetzentwurf an die Zweite Kammer gebracht hat; cs'liegt aber eben deshalb auch kein Grund vor, die ausdrückliche i. K. (3. Abonnement.) DLeL rst der Hauptantrag und ich frage, ob die Kammer auf Anrathen ihrer Deputation dem selben Beifall schenkt? Mit Ja antworten: Viceprästdent v. Friesen. Secretär v. Egidy. Secretär Wimmer. Domherr v. Watzdorf. Advocat v. Kdnneritz. H 'stach vr. Hänel. Graf Wilding v. Königsbrück. Bischof Forwerk. Graf v. Schönburg. Bürgermeister Löhr. Bürgermeister Clauß. Rittergutsbesitzer Rittner. Bürgermeister Gottschalk. Rittergutsbesitzer v. Römer. Kammerherr v. Watzdorf. Rittergutsbesitzer Kraft. Bürgermeister Hennig. Freiherr v. Bcschwitz. Kammcrherr v. Zchmen. Kammerherr v. Lüttichau. Rittergutsbesitzer v. Böhlau. Kamnierhcrr v.' Metzsch. Bürgermeister Müller. Freiherr v. Schönberg-Bibran. Kammerherr v. Miltitz. Freiherr v. Biedermann. Freiherr v. Rochow. Bürgermeister vr. Koch. Oberbürgermeister Pfotenhauev. Kammerherr v. Erdmannsdorff. Landesbestallter Hempel. Präsident v. Schdnfels. Mit Nein antworten: Graf zu Solms-Wildenfels. Graf v. Stolberg. Capitular v. Schröter. Klostervoigt v. Posern. Freiherr v. Welck. Präsident v. Schönfels: Mit 32 Stimmen gegen 5 hat der Antrag auf Annahme der Gesetzvorlage Bei fall gefunden. 139
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