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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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Es würde nun noch der ganze Gesetzentwurf, wenn nicht die Kammer von Vorlesung desselben absehcn zu wollen beschließen sollte, vorzutragen sein. Präsident vr. Haase: Es dürfte unter den vorliegen den Umstanden am angemessensten sein, die Beilage in der Kanzlei eine kurze bestimmte Zeit lang auszulegen, wodurch jedem Mitgliede Gelegenheit gegeben würde, sie einzusehen. Nach Ablauf dieser Zeit würde die Schrift, wenn keine Erinnerung gegen die Beilage eingekommen ist, nebst letzter abgehen. Ich würde als Frist zu dieser Einsichtnahme den heutigen Nachmittag bestimmen. Ich wünsche von dem Herrn Referenten zu erfahren, ob derselbe hierin mit mir einverstanden sei. Referent Abg. v. Criegern: Wenn die Kammer von dem Vorlesen abgesehen wissen will, so bin ich einverstanden. Präsident vr. Haase: Mein Vorschlag geht dahin, zur Ersparniß der Zeit von dem Vorlesen der Beilage ab zusehen und die letztere hellte zur Einsicht der Kammermit- glieder in der Kanzlei auszulegen, damit Jeder sich davon unterrichten könne, ob diese Beilage den Beschlüssen der Kammer durchaus entspreche. Wenn die Kamnter diesen Vorschlag genehmigt, so wird vom Vorlesen der Beilage abgesehen, diese heute Nachmittag in der Kanzlei aüsgelegt und im Fall keine Erinnerung bis morgen früh eingeht, als von der Kammer genehmigt betrachtet; sie geht dann morgen mit der Schrift ab. Ist die Kammer mit diesem Vorschläge einverstanden? —. Einstimmig Ja. Genehmigt nun die Kammer die vorgetragene Schrift und eventuell, wenn keine Erinnerung dagegen bis Morgen erfolgt, auch deren Beilage? — Einstimmig Ja. Abg. Echarti: Ich bitte den Herrn Präsidenten, die geehrte Kammer zu fragen, ob ihr genehm sei, eine kurze ständische Schrift sich vortragen zu lassen? Präsident vr. Haase: Will die Kammer sich diese ständische Schrift vortragen lassen? — Ja. Abg. Echarti trägt die ständische Schrift, die Petition des Rittergutsbesitzers I. G- Dietze in Pomßen, wegen Anle gung der Ablösungscapitalien der geistlichen und Schullehne in Grund und Boden betreffend, vor. Präsident vr. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgetragcne stän ische Schrift nach Inhalt und Form? — Wird nach Inhalt und Form genehmigt. Wir würden nun übergehen auf den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, auf die Berathung des Berichts der zweiten Deputation über die Resultate des Vereinigrmgsverfahrens bei Idem Ausgabebudget, das Departement des Innern betreffend. Ich ersuche zuvörderst den Herrn Referenten, zunächst über das Vereinigungsverfahren in Beziehung auf das Departement des Innern uns Vortrag zu erstatten. . Referent Abg. Rittner: Der geehrten Kammer wird erinnerlich sein, daß nach der letzten Berathung in diesem Saale über das Budget des Ministeriums des Innern noch einige Differenzen geblieben sind zwischen den Beschlüssen beider Kammern. Es hat in Bezug auf diese Differenzen der Zandtagsordnung gemäß das Vereinigungsverfahren in beiden Deputationen beider Kammern stattgefunden, und ich habe die Pflicht, Ihnen über die Resultate dieses Ver einigungsverfahrens gegenwärtig' Mittheilung zu machen. Die erste der Differenzen, die ich Ihnen vorzutragen habe, besteht bei Pos. 19, die Bedürfnisse des Ministeriums des Innern betreffend, und es handelt sich speciell um eine per sönliche Gehaltszulage auf den transitorischen Etat für den zweiten Rath und Vorstand der Abtheilung für Preß- und Polizeisachen an 200 Lhaler. Ihre Deputation hatte Ihnen wiederholt angerathen, diese '200 Khaler nicht zu bewilligen. Gleichwohl ist sie jetzt bei.'dem Vereinigungs verfahren zu dem entgegengesetzten Beschlüsse .gekommen, und hat der Kammer anzurathen, diese 200 Lhaler nach träglich und in Uebereinstimmung mit der ersten Kammer zu bewilligen. Der Grund hierzu war eigentlich ein sehr einfacher. Nachdem man im Vereinigungsverfahren wieder holt dabei stehen geblieben war, diese 200 Thaler nicht zu bewilligen und im Laufe der Verhandlungen nur die an dern noch in Zweifel stehenden Gehaltzulagen zu bewilligen, sich bereit erklärt hatte, so stellte sich bei den Schlußver handlungen heraus, daß diese Gehaltserhöhung von 200 Thalern beinahe die einzige im ganzen Budget war, welche von der Kammer nicht bewilligt werden sollte, und es war unvermeidlich, daß die Bemerkung eines geehrten Mitglieds der Versammlung, welche dahinging, daß bei fernerer Ver weigerung es leicht den Anschein einer Persönlichkeit ge winnen könnte, den man aber in Betreff der hier fraglichen Person zu vermeiden wünschte, ich sage, es war unvermeid lich, daß diese Bemerkung großen Einfluß auf die endliche Bewilligung haben mußte. Fügen wir noch hinzu, daß die Zulage nur auf den transitorischen.Etat und nur als persönliche Zulage von der Staatsregierung postulirt ist, so glaubte hierin die Deputation eine Veranlassung zu fin den, von ihrem frühem Beschlüsse abgehen zu müssen, und der Kammer die nachträgliche Bewilligung der 200 Lhaler vorzuschlagen, jedoch mit der Bedingung, daß sie allerdings nur als persönliche Zulage anzusehen ist, womit auch der Herr königliche Commissar sich einverstanden erklärte. Es wird also jetzt der Kammer die Frage vorzulegen sein, ob sie diese von der Deputation vorgeschlagene persönliche Ge haltzulage von 200 Lhalern bewilligen wolle. Präsident vr. Haase: Ich erwarte, meine Herren, ob Jemand von Ihnen in dieser Beziehung das Wort begehre? 373*
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