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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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Referent Heinrich: Der Bericht der zweiten De putation der Zweiten Kammer über das königl.'Decret Nr. 101 lautet folgendermaßen: Inhalts der Beilage 1 zum allerhöchsten Deerete Nr. 101 fordert die königl. Staatsrcgierung die Summe voll 4500 Thlr. zum Zwecke der Erwerbung von 2225 Quadratellen Landes von dem, das Areal der Turn- lchrerbildungsanstält und insbesondere den zu dieser ge hörigen, hinter den Anstaltsgebäuden gelegenen Turn platz in dessen ganzer Länge begrenzenden, Neubert'schen Garten. Der Zweck des beabsichtigten, von der Negierung unter Vorbehalt ständischer Genehmigung abgeschlossenen Kaufvertrags ist der, den gegenwärtigen Turnplatz zu vergrößern und insbesondere Wurf- und Laufbahnen von ausreichender Größe herzustellen; einen Hauptgrund zum Abschlüsse des Kaufs aber hat der Umstand geboten, daß der Eigentümer des fraglichen Grundstücks die Absicht gehabt hat, sich desselben zu entäußern, und daß, wäre dies geschehen, der Turnlehrerbildungsanstalt vielleicht für alle Zeiten die Möglichkeit entzogen worden wäre, das ihr Zur Erfüllung ihrer Zwecke zu Gebote stehende, dazu nur eben ausreichende Areal zu vergrößern. Die Turnlehrerbildungsanstalt hat bekanntlich, wte auch ihre Frequenz und namentlich der Umstand beweist, daß sie vielfach aus dem Auslande besucht und benutzt wird, durch ihre Leistungen einen über die Grenzen des Königreichs Sachsen weit hinausgehenden Ruf erlangt. Für das engere Vaterland aber ist sie das Normalinstitut für die Turnerei geworden und als solches von größter Wichtigkeit. Ueberdies hat es die Anstalt infolge der Tüchtigkeit der Leitung, unter welcher sie steht, und der Vollständigkeit ihrer Lehrmittel verstanden, sich den turnerischen Bedürfnissen bieler höherer Lehranstalten und öffentlicher Schuten Dresdens dergestalt zu accom- modiren, daß in ihr gegenwärtig fast allstündlich Schü lern der verschiedensten Altersklassen Turnunterricht er- theilt und aus den von den Zöglingen, beziehentlich In stituten dafür entrichteten Aequivalentcn ein guter Theil der für das Institut aufzuwendenden Unkosten gedeckt wird, wie dies Alles aus dem dem Deputativnsberichte über das laufende Cultusministetralbudget beigefügten Specialctat der Turnlehrerbildungsanstalt des Näheren hervorgeht. Eine solche Anstalt bedarf vor allen Dingen ge nügenden Raumes, um sich ihren Zwecken entsprechend ausdehnen, den Schülern, welche oft in mehreren voll zähligen Klassen den Turnplatz beleben, die ganz unent behrliche Bewegungsfreiheit bieten, viele Üebungen gleich zeitig ohne gegenseitige Störung vornehmen lassen zu können. Es darf auch der Turnplatz eines solchen In stituts nicht blos zur Aufstellung der Apparate dienen, sondern er muß zugleich hinreichenden Raum zum Auf stellen und zum Verkehre der Schüler in turnfreien Mo menten (Spielplatz) enthalten. Vor Allem aber ist ihm außer genügender Länge eine angemessene Tiefe zu wünschen. Nun soll zwar keineswegs behauptet werden, baß der Turnplatz der hiesigen Turnlehrerbildungsanstalt an und für sich zu . klein sei. Er wird in seinem von Ge bäuden und Zugänglichkeiten nicht in Anspruch genom menen Raume etwas über 60,00 Quadratellen Fläche enthalten und zeigt eine sehr zweckmäßige Figur. Gleich wohl ist die apparatenfreie Fläche desselben nicht sehr groß und fehlt es, wie bereits aus dem Inhalte der Regie rungsvorlage oben referirt und der Deputation zur Ucberzcugung dargethan worden ist, besonders an der Füglichkeit, eine angemessen lange Laufbahn und eine Wurfbahn anzubringen und somit in ausreichender Weife Üebungen, vorzunehmen, welche vom turnerischen Stand punkte aus wichtig und für eine Normalturnanstalt un entbehrlich genannt werden müssen. Auch kann man sich bei einer solchen Anstalt der Rücksichtnahme auf voraus sichtliches künftiges Wachsthum kaum' entschlagen und hat wohl zu berücksichtigen, daß ein dem Centrum der Stadt und zahlreichen Unterrichtsanstalten nahe gelegener größerer gebäudefreier Raum mit der wachsenden Größe der Stadt für Anstalten, wie die in Frage befangene, eine immer größere Seltenheit werden dürste. Endlich konnte auch nicht außer Betracht bleiben, -daß, wie in der Beilage 1 zum Decrete hervorgehoben ist, infolge des Umstandes, daß der Turnplatz der Turn lehrerbildungsanstalt von drei Seiten von Häuserreihen, beziehentlich kleinen Gärtchen begrenzt wird, ersterex le diglich nach der Seite des Neubert'schen Besitzthums hin und zwar nur auf so lange der Erweiterung fähig ist, als dieses Besitzthum in seiner gegenwärtigen Benutzungs weise verbleibt, was sich keineswegs voraussetzen läßt, wenn dasselbe in andere Hände, als die seines gegenwär tigen Eigcntbümers gelangt. Unter diesen Umständen mochte die Deputation nicht verkennen, daß die königl. Staatsregierung umsichtig und sachgemäß gehandelt hat, wenn sie vorbehaltlich ständischer Zustimmung im Jahre 1866 den zum Verkaufe stehenden Theil des Neubert'schen Gartens zum Zwecke der Ver- .größerilirg des ofterwähuten Turnplatzes erkauft hat, Mmal da der dafür gewährte Kaufpreis ein nicht über triebener genannt werden kann. Die Quadratelle Lan des, welches zur Aufführung von Gebäuden sich eignet, wird in demjenigen Stadttheile, in welchem die Turn lehrerbildungsanstalt gelegen ist, den von der Deputation augestcllten Erörterungen zufolge mit 2 Thalern und mehr allgemein gern erkauft, so daß man, wenn für das von der Regierung aequirirte Neubert'sche Grundstück ein Kaufpreis von ungefähr 2 Thlr. pro Quadratelle bewilligt worden ist, auf den Werth des auf demselben anstehenden, zur Wohnung für einen Assistenten oder Aufwärter, oder auch zur Aufbewahrung von Geräthschasten recht wohl verwendbaren, mit 500 Thlr. Bauwerth eingeschätzten Gebäudchens ebenso wenig, als auf den Affectionswerth, welchen das Grundstück für den Staat als Besitzer der Turnlehrerbildungsanstalt, in der That hat, zuzu- kvmMcn braucht, um den Preis als einen angemessenen zu bezeichnen. Unter diesen Umständen steht die Deputation nicht an, der Kämmer anznrathon: die von der königl. Staatsregierung zur Erweiterung des Turnplatzes- bei der Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden geforderten 4500 Thlr., welche für die Etat jahre 1868 und 186Ü mit je 2250 Thlr. ins Budget einzustellen sind, zu bewilligen. Präsident Haberkorn: Will die Kammer von der Vorlesung des bereits bei dem Eingänge verlesenen königl.
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