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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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verhältnißmäßig große Harte enthält, nicht vorkommen mögen. Daß arme Leute ihr Brod damit verdienen, daß sie Zughunde haben, kommt wahrscheinlich in den wohl habenden Dörfern, wo die Herren her sind, nicht vor; aber es giebt noch einen zweiten, viel prägnanteren Fall, das ist der, daß auch das Hündchen 1 Thlr. geben soll, das sich der kleine Häusler hält, der einen Hund haben muß, weil er abgelegen vom Dorfe ganz nahe am Walde wohnt. Das kommt wahrscheinlich in diesen fruchtbaren Gegenden auch nicht vor. (Große Heiterkeit.) Nach den Erfahrungen, die ich namentlich in der Lausitz in der Zwischenzeit gemacht habe, ist man mit dem Gesetz ganz unzufrieden. Man sagt: es hat nunmehr weit über das Ziel hinaus geschossen. Die Vorlage der Staats regierung war eine zweckmäßige, ihre Absicht ging dahin, überflüssige Hunde fortzuschaffen. Jetzt ist es aber dahin gekommen, daß man alle Hunde besteuert, also auch die Hunde, die mit Rücksicht auf die Aufsicht, die mit ihrer Benutzung verbunden ist, niemals die geringste Gefahr gedroht haben; aber keineswegs überflüssige Hunde sind. Es ist aber nunmehr, meine Herren, zu spät, um auf §. 5 in seiner ursprünglichen Fassung zurückzukommen, und es bleibt nun Nichts übrig, als daß wir noch möglichst darauf hinwirken, daß die Härten, die noch beseitigt werden können, beseitigt werden. Denn auf der anderen Seite erkenne ich vollständig an, daß mit gewissen Beschränkun gen das Gesetz jedenfalls ein sehr nützliches ist. Ich kann mich also zu dem Pessimismus, der von dem Abg. von Nostitz vertheidigt worden ist, nicht bekennen und ich wünsche sehr, daß das Gesetz, wie nunmehr die Sache einmal steht, zu Stande kommt. Allein gerade in dem Punkte hier werde ich ganz gewiß nicht nachgeben und muß der Kammer sehr rathen, hierbei stehen zu bleiben. Sollte die Härte auch noch in das Gesetz hereinkommen/ daß der junge Hund, sobald er nicht mehr gesäugt wird, gleich der Steuer unterliegt, dann wünsche ich, daß das ganze Gesetz fällt. Ich bin schon jetzt unter den 21 Mit gliedern derKämmer gewesen, die dagegen gestimmt haben. Ich werde aber, wenn dieser und ein anderer Punkt in angemessener Weise zur Erledigung gelangt, schließlich für das ganze Gesetz stimmen. Mit diesem Zusatze der Ersten Kammer aber müßte ich sehr bestimmtanrathen, das ganze Gesetz fallen zu lassen. Ein Unglück ist es nicht; es werden andere polizeiliche Maßregeln wahrscheinlich den selben Zweck erreichen, welcher jetzt beabsichtigt wird. Präsident Haberkorn: Will die Kammer in Betreff der §§. 1 und' 5 nach Anrathen der De putation bei (hren früherenBeschlüssen stehen bleiben? — Einstimmig. Referent von Erie gern: Der Bericht fährt fort: 2. Zu §. 2 hat die Erste Kammer beschlossen, auf der zweiten Zeile die Worte: „und steuerfreien" zu streichen. Dieser Beschluß steht und fällt mit dem Beschlüsse zu §§. 1 und 5. Hiernächst soll bei §. 2 ein Zusatz beigefügt werden des Inhalts: „Es ist nachgelassen, die Steuer in halbjährigen Terminen zu erheben." Dieser Zusatz erscheint unbedenklich und mit Rück sicht auf bestehende Hundesteuerregulative zweckmäßig. Die zu §. 4 gefaßten, von den diesseitigen abwei chenden Beschlüsse, an betreffender Stelle einzuschalten: „beziehentlich auf den laufenden Termin" und „beziehentlich terminlichen," stellen sich als nothwendige Folgen des Zusatzes dar. Man empfiehlt daher hierunter allenthalben Beitritt zum Beschlüsse der Ersten Kammer. Präsident Haberkorn: Will die Kammer zu' Punkt 2 unseres Deputationsberichtes den Beschlüssen der Ersten Kammer beitreten? — Einstimmig. Referent von Criegern: Weiter heißt es im Be richte: empfiehlt sich der jenseits beschlossene Wegfall der Schluß worte : „und aus welchen Gründen sie etwa eine Befreiung von der Steuer in Anspruch nehmen;" denn die eigentlichen Befreiungsgründe sind sämmtlich be seitigt, und auf die jungen Hunde paßt der Zusatz nicht, weil diese der Anmeldung und Consignation nicht unter liegen, so lange sie der Steuer noch nicht unterwor fen sind. Man empfiehlt daher auch hier den Beitritt zum Beschlüsse der Ersten Kammer. Präsident Haberkorn: Will die Kammer zu §. 3 dem Beschlüsse der Ersten Kammer bei treten? — Einstimmig. Referent von Criegern: Der Bericht sagt ferner: Ui Der Wegfall des zweiten Satzes von §. 6 stellt sich aus den vorstehend erwähnten Gründen als gerechtfertigt dar und die beschlossene Abänderung des ersten Satzes in der zweiten Alinea ist unmittelbare Folge des Zusatzes zu §. 2. In einer wie in der anderen Hinsicht empfiehlt man. daher, den Beschlüssen der Ersten Kammer beizutreten.
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