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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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liche kommen, wie man hier doch daraus kommen muß. Und, meine Herren, ich kann nur rathen, daß Sie auf dem Beschluß stehen bleiben, den Sie früher gefaßt haben; es wird das dazu führen, daß die Sache doch anders und den Verhältnissen entsprechender vorgelegt werden wird. Der Abg. Uhlemann hat gesagt, ich hätte vom Verfall der Kirche gesprochen. Ich habe nicht vom Verfall der Kirche, sondern vom Verfall der Kirchlichkeit gesprochen und ich bleibe dabei stehen, daß gerade diese Ueberhebung schädlich ist, und darum stimmen Sie der Minorität bei, Sie wer den sich den Dank des Landes erwerben. Staatsminister Or. von Falken st ein: Das Thema ist eigentlich, wie mir scheint, so ziemlich erschöpft; es'ist in der Ersten Kammer und in dieser Kammer so viel Gründ liches, Ausführliches für diese allerdings höchst wichtige Frage gesprochen worden und zwar theils aus dem prac- tischen Leben, theils aus der Erfahrung anderer Länder, daß ich kaum irgend etwas Neues hinzuzufügen wüßte. Ja, ich bin sogar überzeugt, daß gewißJeder von den geehr ten Herren sich seine Ansicht schon gebildet hat, nach der er abzustimmen im Begriffe ist. Dem geehrten Herrn Abg. Fahnaucr entgcgenzutretcn, kann mir um so weniger bei- mmen, da nach all' den Aeußerungcn, die er namentlich m der heutigen Sitzung gethan hat, darüber wohl kaum rin Zweifel obwalten dürfte, daß er eigentlich die ganze Kirchcnvrdnung für etwas Unzweckmäßiges, für etwas Bedenkliches, für etwas Zwietracht in die Gemeinden Säendes hält, und das ist eine Ansicht, die man ihm ja lassen muß. Ich bin entgegengesetzter Ansicht. Ich bin auch überzeugt, daß ein sehr großer Theil Derjenigen, die die Kirchenordnung genauer angesehen haben, ebenfalls gegenthciligcr Ansicht sind, und die Erfahrung wird ja lehren, wcrRecht hat. So viel ist gewiß, vaß die jetzt von dem Ministerium vorgelcgteKirchenordnung sich getrost an die Seite der allerliberalstcnKirchenordnungcn, dicDcutsch- land überhaupt besitzt, stellen kann; ich meine hiernament- lich die oldenburg'sche und die badcn'schc, die früher in dieser hohen Kammer selbst als die Ideale einer freisinnigen Verfassung ausgestellt worden sind. In der That bleibt die unsrige hinter diesen nicht nur in keinem Punkte zurück, sondern wir sind sogar, wie dies bereits bei den specicllen Diskussionen bemerkt worden ist, in manchen Punkten noch weiter gegangen in unseren Zugeständnissen an die Gemeinden, als in diesen beiden Kirchenordnungen ge schehen ist. Ebenso wenig kann es mir beikommen, gegen die mannichfachen Vorwürfe, die von einzelnen Seiten dem ganzen geistlichen Stande oder einzelnen, wenn auch nicht genannten Geistlichen gemacht worden sind, hier als Ver teidiger auftreten zu wollen. Meine Herren! Unser geistlicher Stand in Sachsen steht nach meiner Ueberzeugnng — und ich glaube, ich stehe in dieser Ueberzeugung nicht allein — so hoch, daß ich ihn gegen Vorwürfe, die gegen ihn in dieser Allgemeinheit und ohne alle nähere Be gründung erhoben werden, zu Vertheidigen in der That nicht Ursache habe. Was insbesondere die Aeußerung des Herrn Abg. Sachße betraf von den Er fahrungen, die man aus der alten Zeit „über das Hand« in Hand Gehen der Ritter und Prälaten" hernehmen könnte, so erlaube ich mir nur die kurze Bemerkung, daß — so wenig es am Orte scheint, näher auf die Frage ein zugehen — Diejenigen, die die Geschichte studirt haben, wenigstens damit einverstanden sein werden — ich zweifle keinen Augenblick, daß auch der verehrte Abg. Sachße in seinem Innern damit einverstanden sein wird —, daß trotz der mannichfaltigen Mißbräuche, die vielleicht in der spä teren Zeit aus diesemZusammengehen dieser beiden Stande — wenn man sie so bezeichnen soll — hervorgegangen sein mögen, in der älteren Zeit gerade dadurch die Kirche sehr großen Segen erlangt hat. Es ist dies eine so be kannte geschichtliche Thatsache, daß ich sie näher nicht zu begründen brauche. Ueber die vorliegende Frage selbst er laube ich mir, wie gesagt, nur wenige Worte. Ich könnte mich wiederholt auf die Erfahrungen, die bereits von dem Herrn Rcgicrungscommifsar hervorgehoben worden sind, berufen, die in anderen Staaten, wo seit langen, langen Jahren in gleicher Weise Kirchenordnungen bestehen, ge macht worden sind. Ich darf mich auch darauf berufen, daß vom Ministerium nicht aus hierarchischen Rücksichten, wie der geehrte Abg. Fahnaucr bemerkte, oder nach einsei tigen Ansichten dieser Punkt aufgestellt worden ist, son dern daß das Ministerium von denjenigen Behörden, die vorzugsweise dazu berufen sind, über dergleichen Dinge zu urthcilen, Gutachten erfordert hat. In dieser Kammer ist wiederholt bei früherer Gelegenheit darauf provocirt wor den, in so wichtigen Angelegenheiten die Ansicht des Lan- desconsistoriums zu bören. Das Landesconsistorium ent hält bekanntlich in seincrMitte ausgezeichnete, unbefangene, theologisch-wissenschaftlich gebildete Männer, aufdieJeder mit Achtung und Verehrung siebt. Meine Herren! Das evangelische Landesconsistorium hat sich ganz einstimmig^da- hin ausgesprochen: es halte es für ganz unzweifelhaft not wendig, daß derVorsitz dem Geistlichen, als mit dem geist lichen Amte verbunden, gebühre. In vollkommen gleicher Weise hat sich die theologische Facultät, an deren Spitze be kanntlich auch Männer stehen, deren Namen imganzenLande einen guten Klaug haben, ebenfalls dafür ausgesprochen. Ferner hat ein Mann, der hier vielfältig bei den früheren Sitzungen gerade von den Gegnern der Kirchenordnung und auch in der letzten Discussion über diese Frage ge nannt worden ist, der bekannte Professor Hermann, der gegen den früheren Entwurf der Kirchenordnung sehr scharf sich ausgesprochen hatte, ebenfalls den Vorsitz des Geistlichen als das unbedingt Nothwendige und Unerläß liche hingestellt. Meine Herren! Sollten wir denn wirk-
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