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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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§V0N dem Patrone und der Kircheninspection zu prüfen und von letzterer sodann dessen Genehmigung aus zusprechen, " beschlossen. Mcht aber. her ganze Wegfall dieses Satzes ist mit 32 gegen ZO Stimmen beschlossen worden (wie es im Nachoerichte der Deputation der Ersten KaMmeO heißt), sondern gegen eine Stimme ist (laut Protvköll) beschlossen, dafür zu setzen: „und der Kircheninspection zur Prüfung vorzulegen." Die Erste Kammer hat den Entwurf unverändert angenommen. Die Deputation empfiehlt aber der Kammer: bei dem von ihr gefaßten Beschlüsse stehen zu bleiben. 2. Im fünften Absätze hat die Zweite Kammer mit 35 gegen 27 Stimmen beschlossen, die Worte: „welche darüber die Erklärung des Patrons zu erfor dern hat," abzulehneu. Die Erste Kammer hat die Aufrechthaltung dieser Worte beschlossen. Da dem Patrone auch ohne diese Bestimmung eine Cognition zusteht, so befürwortet die Deputation: die Festhaltung des gefaßten Beschlusses. Vicepräsident O eh mich en: Auch über §. 22 ist die Debatte eröffnet. Es hat Niemand das Wort ergriffen und so können wir zur Abstimmung übergehen. Die De putation empfiehlt unter 1, bei dem früher gefaßten Be schlüsse stehen zu bleiben. „Tritt die Kammer dem Vorschläge der Depu tation bei?" Gegen 3 Stimmen. Ferner empfiehlt die Deputation zu Punkt 2, auch hier bei dem früher gefaßten Beschlüsse stehen zu bleiben. „Tritt die Kammer auch diesem Vorschläge bei?" Ebenfalls gegen 3 Stimmen b eigetreten. Referent Präsident Haber körn: IX. Zn §.23 ist es richtig, daß es am Schluffe nicht: „Rechnungen," sondern: „Register" heißen muß. Vicepräfident Oehmtchen:Jch frage: „ob die Kammer mit dieser Abänderung ein verstanden ist?" Einstimmig. Abschnitt X! 'Referent Präsident Haberkorn: X. Zu §. 24 ist es richtiger, statt „Katechismen," zu setzen: „Katechis mus," welche Aenderung die Deputation der Kammer zur Genehmigung empfiehlt. Vicepräfident Oehmichen: Auch hier frage ich: „ob die Kammer diesem Vorschläge ihre Zu stimmung giebt?" Einstimmig. Abschnitt XI I Referent Präsident Haberkorn: XI. Zu §. 25. Dieser Paragraph ist von der Zweiten Kammer in seinem dritten Absätze mit 33 gegen 27 Stimmen tu fol gender Fassung angenommen worden: „Sind hierauf Diejenigen benannt, welche nach Ansicht des Kirchenvorstands die Kirchengemeinde vor züglich berücksichtigt zu sehen wünscht, so steht dem Collator die freie Wahl unter den vom Kirch'envvr- stande Genannten zu." Die Erste Kammer hat diesen Paragraphen so an genommen: „Der Kirchenvorstand hat, so viel an ihm ist, da für zu sorgen, daß nach Erledigung eines geistlichen Amts dessen Wiederbesetzung rechtzeitig erfolge, Bor jeder Designation eines Geistlichen ist der Collator verpflichtet, dem Kirchenvorstande Diejenigen, welche sich um das geistlicheAmtbeiihmbeworben haben, oderauf welche er auch ohne Bewerbung sein Absehen zu rich ten gemeint ist, namhaft zu machen. Hat hierauf der Kirchenvorstand binnen vier Wochen Diejenigen be zeichnet, welche nach seiner Ansicht die Kirchengemeinde vorzüglich berücksichtigt zu sehen wünscht, so steht dem Collator die freie Wahl unter den sowohl von ihm, als von dem Kirchenvorstande Genannten zu, Nach erfolgter Designation und nach abgehaltener Probe predigt des Designirten hat der Kirchenvvrstand bin nen längstens acht Tagen nach letzterer sich Namens der Gemeinde darüber zu erklären, ob gegen des De- signirten Person, Lehre, Wandel, abgelegte Probe oder sonst etwas Erhebliches einzuwenden sei, und wenn er Einwendungen zu machen findet, solche gehörig zu be gründen. Ein Verzicht auf die Probe ist nur dann zulässig, wenn solcher vom Kirchenvorstande in einer von mindestens zwei Drittheilen seiner Mitglieder be suchten Sitzung einstimmig beschlossen wird." Es ist dies in der Hauptsache die von der Majori tät der Deputation der Zweiten Kammer vyrgeschlagene Fassung, nur sind daraus, nach dem Beschlüße der Zweiten Kammer, die Worte: „sowohl von," und: „als auch" weggefallen. Durch Wegfall dieser Worte ist aber das ganze Ma terielle des früheren Majovitatsvorschlags abgeändert worden, die Erste Kammer hat deshalb auch das frühere Majoritätsgutachtcn wieder hergestellt. Die Majorität der, Deputation schlägt vor: diesem Beschlüsse der Ersten Kammer beizutreten; die Minorität aber (die Abgg. Oehmichen, Riedel und Uhlemann): dem früher gefaßten Beschlüsse zu inhärften..
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