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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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Heilung an die ständischen Deputationen bereit liegen, bezüglich der Veräußerung solcher Staatsgrundstücke aber, welche verfassungsmäßig zuvor einer ständischen Zustim mung bedürfen, nach Befinden nur die Buschmühle, im Plaüenschen Grunde bei Döltzschen und die Weßnitzmühle bei Pratzschwitz, da bei diesen Mühlen die bestehenden Pachtverträge mit dem 1. Mai 1868 gblaufen, während der Finan^periohe 18P7/H9 in Frage kommen können. Ällerhöchstdieselben verbleiben den getreues Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Gegeben zu Dresden, am 16. November 1866. Johann. (st. 8.) Richard Freiherr von Friesen, Die dem Decrete beigefügte summarische Zusammen stellung ist eine einfache Rechnung, die nicht füglich zum Vorleser: geeignet ist. Ich darf mir daher wohl erlauben, sofort zum Vortrage des Berichts überzugehen. Der Bericht der zweiten Deputation über das betref fende königl, Decret lautet: Die Vcrfassungsurkunde enthält im K. 18 die Be stimmung, baß das Staatsgut stets in seinen wesent lichen Bestandtheilen zu erhalten ist und daher ohne Einwilligung der Stände weder durch Veräußerungen vermindert, noch mit Schulden oder anderen Lasten be schwert werden kann, und schreibt gleichzeitig vor, daß den Ständen hei jedem ordentlichen Landtage nach zuweisen ist, was seit dem letztvorherigen vom Staats gute veräußert, warum die Veräußerung bewirkt, was dabei erlangt und in welcher Maße das erlangte Kauf geld vorschriftmäßig angew,endet worden. In Gemäßheit dieser Verfassungsvorschrift hat nun die königl. Staatsregierung nicht nur nach Ausweis des königl, Debets vom 16>, Novemher dieses Jahres der gegenwärtigen, ordentlichen Ständeversam.mlung unter v eine an die früheren diesfallsigen Nachweisungen sich anschließende summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben beim Domänenfond in, den Jahren 1863 Lis mit 1865 vorgelegt, sondern auch ausführliche ta bellarische Zusammenstellungen über das in diesem Zeit räume mit allerhöchster Genehmigung veräußerte und beziehentlich erworbene Staatsgut mitgetheilt. Diese Specialübersichten, in welchen bezüglich jedes einzelnen Derqußernngs- und Erwerbungsfalles der verfassungs mäßige Nachweis gegeben ist, liegen unter. und 6 in der Kanzlei zur Einsicht bereit. Die unterzeichnete De putation aber hat die Hauptergebnisse der solchergestalt gegebenen Nachweisungen, nach vorheriger sorgsamer Prüfung, der hohen.Ersten Kammer in. Folgendem vor zutragen. 1, Die Peräußernngeu hon Domänen- und Forstgrund- Ucken, ingleichen hio styttgefnndenen Modifikationen Md Ablösungen hon Gcldzinsen, welche auch die Einnahmen des Domänenfonds nach weisen, sind in der Specialübersicht Z, verzeichnet. Sie betreffen zunächst unter I in 44 Nummern den Verkauf einigen Domanialeigenthums im engeren Sinne und zerfallen theils in Jmmobiliar-, theils in Mobiliarver äußerungen. In letzterer Beziehung hat mau zu ge denken, daß zu Nr. 16,17, 39, 40 einige ziemlich werthlose Kammergutsinventarien, weil sie für die Kammerguts- wirthschaft entbehrlich, beziehentlich abhanden gekommen waren, veräußert, abgeschrieben und der Erlös, resp. Geldersatz dafür in Einnahme berechnet worden. In ersterer Beziehung dagegen wurden (bei 28 Nummern) verschiedene, meist kleine, zum Theil uncultivirte, wüste und wenig rentable Pgrcellen an die Staatseisenbahn verwaltung zu einer Bahnhofserweiterung, an Kirchen gemeinden zur Erweiterung der Kirchhöfe, an Communen zu Straßenbauten und zu Bauplätzen, ferner an Privaten, zur Cultivirung, zum Betriebe und beziehentlich zur Er weiterung bestehender gewerblicher Anlagen, zur Anlegung von Wasserleitungen, zur besseren gegenseitigen Arron- dirung und Regulirung der Grenzen, zu Hausbauplätzen,, zu Beseitigung von Differenzen und wegen der für die- Kammergutswirthschaft ganz ungünstigen Lage veräußert und an das königl. Ministerium des Cultus und öffent lichen Unterrichts ein unmittelbar vor dem Ausgange der Schäferstraße am Brießnitzer Schlage in Friedrichstadt- Dresden rechts von der Brießnitzer Chaussöe gelegenes, zum Kammergute Ostra gehöriges Feldstück von 3 Äckern zur Errichtung eines neuen Schullehrerseminars über lassen, sowie einige Teiche wegen des zeitherigen geringen Nutzungsertrages und zu thunlichster Beschränkung der Teichwirthschaft an Private verkauft; auch findet sich hier der Erlös für veräußerte Baumaterialien abgebrochener Gebäude und für eine Anzahl auf die Straßenbauver waltung übergegangener Lindenbäume in Lohmener Kam mergutsflur, sowie das Bezeigungsquantum für eine Lehnspardonnirung verrechnet. Was den für die vorerwähnte Banstelle zum neuen Friedrichstädter Seminar (Nr. 38) gezahlten Kaufpreis von 3000 Thlr. anlangt, so hat die Deputation auf geschehene Anfrage die Auskunft erhalten: „derselbe sei durch Vereinbarung zwischen den Mi nisterien des Cultus und öffentlichen Unterrichts und- der Finanzen festgestellt worden. Da es sich dabei im Wesentlichen um die Verwendung eines fiscalischen Besitzthums für andere öffentliche Zwecke gehandelt, so sei die für den Domänenfond beanspruchte Ver gütung von 1000 Thlr. für den Acker Land umso mehr als angemessen erschienen, als eine höhere Forderung die für jenen Zweck überhaupt disponiblen Geldmittel nnverhältnißmäßig in Anspruch genommen haben würde und als dort Areal an Private zu Bau stellen nicht würde veräußert worden sein; mithin nur eine vollständige Entschädigung für die fernere ökono mische Benutzung der fraglichen Fläche in Frage ge kommen und insofern jener Preis völlig zufriedenstellend . sei, während die dem dermaligen Pachter des Kammer gutes Ostra cvntractmäßig zu gewährende jährliche Vergütung nur 15 Thlr. für den Acker betrage." Die Deputation meint, daß mau bei dieser Auskunft sich vollständig beruhigen kann. Von größerer Erheblichkeit, als die vorstehend ge dachten AlieNationcn, waren die nachstehend besonders zu erwähnenden Veräußerungen sayi.mt den damit ver bundenen Einnahmevcrschreibüngen. Zu Nr. 5 sind 11,918 Thlr. 13 Ngr. 2 Pf. und 300 Thlr. für das- Postgebäude zu Budisfin in Einnahme gestellt. Dieses
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