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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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weisen können, daß ich irgendwie die Verfassungsmäßigkeit dieser Kammer, so lange ich deren Mitglied Lin, angegrif fen habe; es wird mir Niemand nachweisen können, daß ein darauf abzielender Antrag von mir eingeLracht worden ist. Thatsache ist, daß ich den Schritt, durch welchen die Stände reactivirt worden find, allezeit rückhaltlos für einen verfassungswidrigen erklärt habe; Thatsache ist es aber auch, daß ich von Beginn meiner ständischen Tätig keit an und, irre ich nicht, noch neuerdings auf diesem Land tage die Erklärung ungescheut abgegeben habe, daß, nachdem das Volk durch Vornahme der Wahlen zu den jetzigen Kam mern sein Einverständniß mit dem Schritte der Regierung Lethätigt hat, der nach meiner Ueberzeugung verhangene Verfassungsbruch wieder sanirt und somit die jetzige Lan- desvertrctung durch die Thatsachen die verfassungsmäßige geworden ist. Wenn somit die Voraussetzung, auf welche die ganze Rede begründet war, eine thatsächliche Unrichtig keit enthielt, so fällt damit der ganze Angriff gegen mich in sich zusammen. Meine Herren! Ich will nicht von Dem reden, was ich in meinem öffentlichen Löben gethan habe; aber ich bin meinem geehrten Eollcgen aus Meißen dank bar, daß er sich einer gefahrvolleren Zeit, als die jetzige, und meiner Wirksamkeit in derselben zu erinnern die Güte hatte. Mir stände es schlecht an, mich Dessen zu rühmen, was ich gethan habe, um für Gesetz und Recht einznstehen. Aber darum, daß ich dies verschmähe, räume ich noch Nie mand, äüch nicht einem Herrn Kammerherrn von Zehmen das Recht ein, mich zu verdächtigen, als ob ich jemals meinen Eid gebrochen, als ob ich jemals gegen Gesetz und Recht gehandelt, als ob ich jemals geheuchelt hätte. Es hat für diese mir zugeschlcnderten Bemerkungen hier Nie mand eine Zurechtweisung für nöthig befunden und so erkläre ich sie für meine Person für unparlamentarisch. (Vereinzeltes Bravo!) Aber, wie gesagt, meine Herren, ich gehe über diese Persönlichkeiten hinweg.' Der Herr Kammerherr vonZehmen mit allen seinen Verdächtigungen ist nicht im Stande, auch nur einen rascheren Pulsschlag in mir hervorzurufen. Mein Bewußtsein sagt mir, daß ich alle Zeit so, wie ich es vor Gesetz und Recht, vor Gott, meinem Vaterlande und meinem König verantworten zu können glaube, gehandelt habe. Und, meine Herren, wer Dem entgegentreten ivill, der mag es zu'beweisen versuchen, ich werde darauf zu antworten wissen. Ich habe oft in dieser Kammer zu den Mitgliedern in verschiedener Ansicht gestanden; aber ich habe alle Zeit prätendirt und prätendire das noch, daß man mir mindestens das Zeugniß eines ehrlichen Mannes giebt. Das fordere ich als mein gutes Recht und ich will Den sehen, der im Stande wäre, mir mit Grund dieses Zeugniß zu ver weigern. Nach dieser kurzen Verwährung lasse ich den sonstigen Inhalt der Rede des Herrn Kammerherrn von Zehmen bei Seite; sie berührt mich nicht. Es möge mir gestattet sein, nunmehr auf deu Bericht und die Kritik einzugehen, welche derselbe gegen meine Anträge geübt hat. Meine Herren! Ich war anfangs, als ich die Anträge einbrachtc, der Meinung, ich würde darüber sehr jvenig zu äußern haben. Es ist indessen in dem Berichte mir der schwere Vorwurf des völligen Mangels einer Begründung, der Voreiligkeit in der Stellung meiner Anträge gemacht worden, und das, meine Herren, darf schweigend nicht übergangen werden. Ich gestehe offen, daß ich geglaubt habe, diese Anträge müßten sich von selbst rechtfertigen, und daß ich Demjenigen, bei dem dies nicht der Fall, auch dann, wenn ich ganze Druckbogen Motiven dafür geschrieben hätte, das Verständniß dafür zu eröffnen nicht vermöchte. Ich habe diese Arrträge niemals als wie den Ausstuß einer Parteistelluug angesehen; sic haben mit einer liberalen oder antiliberalen Parteistellung Nichts zu zu thun für mich — und ich betone das ausdrücklich, um damit zu bezeugen, meine Herren, daß ich mit den Aeuße- rungcn, die ich jetztthue, Niemand zu nahe treten will —, für mich sind diese Anträge Sache der innersten politischen Neber- zeugung,ja, ich möchte sagen, der politischen Logik oder—miß verstehen Sie mich nicht — des politischenAustandsgefüW gewesen. Ich weiß,daß ich damit etwas völlig Subjektives sage, und ich weiß, daß meiner Ansicht gegenüberstehende Neber- zeugungen eristiren können; ich verlange auch von Nie mandem, daß er sich ohne Weiteres mit meinen Ansichten über diese Frage conformiren soll; aber ich glaube, daß, ebenso wie ich jene entgegenstehenden Ansichten, wenn auch sie bekämpfend, doch achtungsvoll behandle, auch ich das vollste Recht auf gleiche Behandlung habe. Zuvörderst muß ich vorausschicken, daß ich einen wesentlichen Unter schied mache zwischen Veränderungen der Versassungsgesetze, die nur Nebensächliches berühren, und solchen, die das ganze Princip der bestehenden Wahlform alteriren, und wenn Letzteres der Fall ist, dann eben bekenne ich, daß mir in solchem Falle mein politisches Anstandsgefühl un nachsichtlich vorschreibt, nur noch Das, was unerläßlich ist, die Verabschiedung der neuen Verfassungs- und Wahl gesetze vorzunehmen; nicht aber noch an andere weit tragende Gesetzgebungsarbeiten die Hand anzulegen. Be reits, meine Herren, als von allerhöchster Stelle durch die Thronrede uns zugesichert wurde, daß ein neues Wahlgesetz und eine darauf bezügliche Verfassungsveränderung den Ständen werde vorgelegt werden, bereits damals bin ich für mich ganz still zu Rathe gegangen und habe mich gefragt: wie stellt sich dann zu derartigen neuen Gesetzesvorlagen die gegenwärtige Ständeversammlung? Ich habe aber damals jeden Antrag auf Sistirung der weiteren Thätig- keit derselben zurückhalten zu müssen geglaubt, einmal weil die Vorlage, da die Vertagung uns gegenüberstand, noch längere Zeit auf sich warten ließ, und dann auch, weil ich gar keine Uebersicht hatte, ob eine principielle I oder nur eine nebensächliche Aenderung in dem Wahlgesetz
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