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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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lichc und geistige Wohl derGemeindehandelt, zu machen, daß wir alle confirmirten Geistlichen bei einer Parochie dem Kir chenvorstande beiwohnen lassen. Möchte derAntrag des geehr ten Herrn Bürgermeisters Anklang finden und möchten wir zugleich damit den Beweis geben, wie wichtig diese An gelegenheit für die Gemeinden, wie wichtig wir sie aber auch für Geistliche selbst halten, und in dieser Beziehung wünschte ich nicht, daß in einer Stadt, groß oder klein, die Geistlichen ausgeschlossen werden möchten, um die Er fahrungen auf einem Gebiete zu machen, die schwer in einer Stadt auf eine andere Weise herbeigeführt werden konnten, als gerade durch Sitzungen eines Kirchen vorstandes. Rittergutsbesitzer Meinhold: Meine Herren! Ich habe nicht nur den Antrag des Herrn Bürgermeisters Müller unterstützt, sondern ich stimme auch so vollkommen mit demselben überein, daß ich mir erlaubt haben würde, einen gleichen Antrag zu stellen, wenn der Herr Bürger meister Müller mich dieser Pflicht nicht enthoben hätte. Mir will es scheinen, als wenn der §. 3 den Beweis lie fere, wie eine an sich klare und selbstverständliche Frage durch zufällige Umstände zu einer complicirten gemacht werden könne und es dann, wie solches sich im constitu- tivncllen Leben allerdings zuweilen ereignet, dahin kommt, daß man schlüßlich bei einem ziemlich nnzufriedenstel- lcndcne Resultat anlangt. Wenn es sich darum handelte, in §. 3 Das festzustellen, wer in Zukunft den Kirchenvor stand bilden solle, da sollte doch von vornherein gar kein Zweifel darüber bestehen, daß man an die Spitze des Pa ragraphen den Satz stellen müsse, daß in den Kirchenvor stand der Pfarrer und die sonst in der Parochie angestcll- ten confirmirten Geistlichen gehöre::. Es ist das meiner Auffassung nach ganz selbstverständlich und es ist das auch im Entwürfe, wie er im Zahre 1860 der Kammer vorgelegt worden ist, ansgedrückt. Da heißt cs im K. 21: „Der Kirchenvorstand soll bestehen aus: 1. dem Pfarrer und beziehentlich aus allen an der Parochialkirche an gestellten confirmirten Geistlichen." So viel ich weiß, ist damals diesem Paragraphen in der Ersten Kammer Nichts cntgegengestellt worden. Nur der damals nicht zur Bc- rathung gekommene Bericht der Zweiten Kammer hatte es bedenklich erachtet, alle confirmirten Geistlichen zu Mit gliedern des Kirchenvorstandes mit Stimmrecht zu erheben, da dies heißen würde,-den Standpunkt der Kirchen gemeindevertretung verrücken. Was nun hierunter ge meint ist, verstehe ich nicht recht; denn ich kann mir eben die Kirchengemeinde ohne die Trager des geistlichen Amtes nicht wohl denken. Das Ministerium oder viel mehr die in llvaagellois beauftragten Minister haben gleichwohl das damals von der Deputation der Zweiten Kammer erhobene Bedenken für so beachtlich erachtet, daß sie gegenwärtig dem entsprechend nur dem Pfarrer Sitz und Stimme, den übrigen Geistlichen dagegen nur den Beisktz zugestanden haben. Die Zweite Kammer' hat nun das Mißliche herausgefühlt, was darin liegt, wenn man dek Geistlichen nur den Sitz geben will in dem Vorstände und nicht auch Stimme; sie hat sich daher veranlaßt gefunden, in allen denjenigen Parochien, wo blos zwei Geistliche angcstellt sind, diesen zwei Geistlichen Sitz und StiMM zu geben; in den übrigen Parochien aber hat sie die Vor nahme noch einer Wahl gewollt. Hierdurch war schon mehr erreicht, als die Regierung vorfchlug, und die Re gierung hat kein Bedenken getragen, sich diesem Votum anzuschließen. Der Bericht unserer geehrten Deputation ist nun leider nicht darauf zurückgekommrn, das allgemeine Princip wieder herzustellen, nach welchem neben dem Pfarrer auch die übrigen confirmirten Geistlichen in dew Kirchenvorstande Sitz und Stimme haben. Die geehrte Deputation wird entschuldigen, wenn ich supponire, daß sie eigentlich und an sich mit dem nurgcdachtcn Principe einverstanden ist. Es will mir scheinen — doch bitte ich, mich hier zu berichtigen, wenn ich mich irre —, daß auch die geehrte Deputation gar nicht mit sehr großem Eifer die gcgenthcilige Ansicht vertritt. Wenn sie dennoch Be denken getragen hat, einen Antrag auf die Aufnahme fämmtlicher Geistlicher in den Kirchenvorstand zu stellen, so ist das vielleicht geschehen mit Rücksicht darauf, daß sie befürchtet hat, in der hohen Zweiten Kammer würde ein derartiger Antrag nicht durchgehen. Nun, meine Herren, ich glaube, diese Befürchtung, die sich auch in eigenthüm- licher Weise durch die ganze Behandlung dieser Paragra phen durchzieht, diese Befürchtung dürfte jetzt wenigstens nicht mehr zutreffen. Der Herr Referent spricht in der Debatte der Zweiten Kammer ausdrücklich aus, man wäre deshalb nicht weiter gegangen, weil man geglaubt habe, es würde ein weitcrgehender Antrag in der Kammer nicht durchdringen. Wir begegnen hier wiederum jener Befürch tung; doch ich hoffe und glaube, sie ist gegenwärtig nicht mehr begründet. Ich glaube, einestheils ist durch den An trag des Herrn Abg. Müller in der Zweiten Kammer schon einige Klarheit in diese Frage gekommen und andcrntheils haben sich die Ansichten, wie ich wenigstens glaube, seit der Berathung in der Zweiten Kammer schon wesentlich geklärt. Man ging damals noch von einen: gewissen Miß trauen gegen die Geistlichen aus. Wenn ich Nicht ganz irre, ist man inzwischen davon zurückgekommen, danameut- lich die gesammte Meinung im ganzen Lande von einem solchen Mißtrauen Nichts wissen will. Ueberdics wird sich die Zweite Kammer bei ihrer nochmaligen Berathung des K. 3 gewissermaßen einem Novum gegenüber befinden. Bei der Verhandlung in der Zweiten Kammer hat man damals nicht angeben können, wie viele Parochien im Lande mehr als zwei Geistliche haben. Es ist nun das daükens- wcrthc Verdienst des Berichts unserer geehrten Deputation, die bis dahin unbekannte Zahl namhaft gemacht zu haben.
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