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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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sprachen, Rechtender Geistlichkeit durch gewisse Bestim mungen einengen zu wollen, anstatt anzuerkennen, daß im innersten Wesen das Recht des Geistlichen nichts An deres ist, als sein Amt, seine Pstichtund seinDienst. Unsere protestantische Kirche hat gewiß das Recht, daß die Organe, die ihr verliehen werden sollen, geschaffen werden nach dem Lebensgesetze, nach dem Rechte der Kirche selbst. Zu diesem Recht der Kirche gehört vorzugsweise und als ein Hauptclement das geistliche! Amt. Das geistliche Amt aber ist seinem Wesen nach ein Inbegriff von Pflichten, der Geist liche ist der Diener der Kirche an der Gemeinde. Einige der wichtigsten Pflichten des Geistlichen nun sollen' nach §. 18 der Vorlage mit Unterstützung des Kirchenvorstan des ausgeübt werden. Ich erinnere an die Erhaltung von Zucht und Sitte und Belebung des christlichen Sinnes in der Kirchengemeinde, an die Mitwirkung bei der Armen- und Krankenpflege. Ganz gewiß hat man diese Func tionen dem Kirchenvorstande zum Thcil deshalb zugedacht, weil man zu der Ueberzeugung gekommen ist, daß bei der bisherigen Kirchenverfassung, bei dem Mangel einer kirch lichen Gemeindevertretung die Geistlichen nicht im Stande sind, den Pflichten, die ihnen obliegen, in voller Genüge nachzukommen. In der überzeugendsten Weise ist bereits von anderer Seite ausgefühE'worden, wie durch das Zu sammenwirken aller Geistlichen und des Kirchenvorstandes den Mängeln, die hier bemerkbar geworden sind, abgehvl- fen werden kann und wird. Es ist weiter — und ich möchte Wort für Wort dem Freiherr» von Schönberg nachsprcchcn — ausgcführt worden, daß für die Geistlichen selbst ein werthvolles Bildungsmittel darin liegen kann, an den Bcrathungcn des Kirchenvorstandes theilzunehmen. Ich möchte fast sagen, das Deputationsgutachtcn schließe einen Theil der befähigten Geistlichen von dem Wirkungs kreise aus, der für den Geistlichen recht eigentlich geschaf fen ist, auf dem zu bestehen und in dem thätig zu werden der Geistliche kraft seines Amtes, seines Dienstes recht eigentlich verpflichtet ist; die Minderbefähigten aber hindert das Deputationsgutachten, würde der Beschluß der Zweiten Kammer hindern, sich'in der Art zu vervoll kommnen, wie sie es ihren Pflichten und dem Interesse der Kirche schuldig sind. Scheinbar schmälert das Depu tationsgutachten den Dienern der Kirche ein Recht, that- sächlich hindert es sie an Erfüllung ihrer Pflicht. Es ist nicht gleichgiltig, meine Herren, daß alle protestantischen Kirchenvorstandsordnungcn, die erlassen sind in Preußen, in Hannover, Baden, Württemberg, Oesterreich, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach u. s. w., sämmtlichen Geist lichen wenigstens den Sitz inmitten des Kirchenvorstandes verleihen. Ich möchte sagen, wenn bisher mit einigem Grund behauptet worden ist, das Kirchenregiment in un serem Lande.werde büreaukratischer gehandhabt, als in manchen anderen deutschen Staaten, so würde man nach dem Beschlüsse, der in der Zweiten Kammer gefaßt wor den ist, mit vollem Grunde sagen müssen, es habe in die sem Punkte die sächsische Kirchenordnung dem Geiste der Kirche weniger Rechnung getragen, als alle anderen deut schen Kirchenordnungen. (Mehrfaches Bravo!) Superintendent Or. Lechter: Meine höchstgeehrten Herren! Ich bin in der eigenthümlichcn Lage, daß ich als Mitglied der Deputation diesem angegriffenen Vorschläge zugestimmt habe und zugleich als Geistlicher in einem Widerspruche mit mir selbst zu stehen scheine. Es ist ganz natürlich, daß von mir erwartet wird, daß ich, wo cs sich um die Stellung und um die Berechtigung der Geistlichen in den neuen Ordnungen handelt, nicht gegen die Rechte der Geistlichen sein werde, und doch scheint es so, weil ich dem Vorschläge zugestimmt habe. Allein, meine Herren, so gewiß cs richtig ist, was vorhin ausgesprochen worden ist, daß die Deputation ihrem innersten Herzen nach gern Dem zugestimmt haben würde, was der jetzige Antrag begehrt, so gewiß steht auf der anderen Seite fest, daß Verhältnisse, factische Lagen da sind, die uns allerdings verhindert haben und wo ich in alle Dem, was ich bisher habe reden hören, noch keinen Weg gefunden habe, wie da durchzukommen wäre. Es ist vom Herrn Bürgermeister Müller nämlich gesagt worden, es werden doch höchstens in irgend einer Parochie des Landes, wenn es viel ist, sechs bis sieben confirmirte Geistliche sich befinden. — Darin, daß er sagt, „confirmirte Geistliche", erkenne ich eine rich tige Verbesserung gegenüber Dem, was in dem Berichte steht: „ordinirte", es muß heißen: „confirmirte". — Aber so steht die Sache nicht. Wir haben in der Parochie, an der ich selber stehe, zu St. Thomä in Leipzig, nicht weni ger als acht confirmirte Geistliche, nicht gerechnet drei ordinirte Hilfsprediger und noch einige Katecheten, die auch als Hilfsprediger arbeiten. Nun, meine Herren, führen wir die Sache aus in dem Sinne, in welchem die Petition von Chemnitz gehalten ist, nämlich, daß immerhin zu den sämmtlichen confirmirten Geistlichen in den Kir chenvorstand eine je vier- oder fünffache Anzahl von Laien vorstehern kommen mögen. Ich will nicht von der fünf fachen Zahl sprechen, ich bleibe bei der vierfachen Anzahl stehen; aber das würde schon 32 nichtgeistliche Kirchen vorstandsmitglieder machen, dazu acht Geistliche im Kir chenvorstande; meine Herren, das sind 40 Männer, das sind mehr, wie unsere ganze Erste Kammer. Das ist kein Kirchenvorstand mehr; nirgends in der Welt finden Sie einen Kirchenvorstand von 40 Mitgliedern; das ist eine Synode, schon eine ganz hübsche Synode. Ich muß sagen, für die Geschäfte, die der Kirchenvorstand zu verrichten hat, ist eine solche Anzahl wirklich lästig. Dabei weise ich Sie Yin aus die Zwecke, die ganz richtig und mir aus dem Herzen gesprochen Herr Kammerherr von Schönberg- Bibran erwähnt hat, aus das gegenseitige Zusammenleben
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