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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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jeder Pfarrer dem andern in allen Obliegenheiten und Rechten vollständig gleichgestellt ist, haben wir in der lutherischen Kirche, nicht nur in Deutschland, auch in Schweden und wo sonst lutherische Verfassungen sind, einen Pastor, der die Pastoralien in der Hand hat, und dann Diaconen, denen gewisse Amtsverrichtungen und Geschäfte zugewiesen sind. Und da wir Das haben, so glaube ich auch, muß der Kirchenvorstand diesem rechtlich und nicht ohne Segen bestehenden Verhältnisse gerecht werden, indem gesagt wird: wo mehrere Geistliche sind, hat der Pastor von Amtswegen den Vorsitz. Aber es mag nun dieser oder jener Andere zum Vor sitzenden gewählt werden, ich frage Sie, meine Herren, was ist Das, wenn der Pfarrer nicht gewählt wird? Und ich antworte: damit geschieht einfach eine Unbill. Ich gebrauche mit Absicht einen Ausdruck und adoptirc eine Behauptung, welche zuerst von einem Abgeordneten ge braucht worden ist, dem Niemand unter uns eine par teiische Voreingenommenheit für den geistlichen Stand Schuld geben wird: Herr Sachße hat diesen Ausdruck gebraucht. Als er seinen Antrag begründete, daß nicht nur der Geistliche nicht von Amtswegen den Vorsitz haben dürfte , sondern daß er auch nicht einmal sollte gewählt werden können, als er den letzteren Satz begründete, hat er unter Andcrm ausgesprochen : „Ich will die Geistlichkeit nicht der —lassen Sie mich das so ausdrücken — der Unbill aussetzen, daß, während sie gewählt werden könnte, sie nicht gewählt wird." Meine Herren I Ich glaube, hier hat Herr Sachße den Nagel auf den Kopf getroffen, wie er es schon manchmal gethan hat. Ich glaube, hier hat er als ein echter Jurist einUrtheil gefällt, als ein Jurist, der das äus im höchsten, im sittlichen Sinne inne hat; denn„>lus eslsi-s ssgui elboni". Und ich stimme nicht nur in diesem Urtheil mit Herrn Sachße überein, sondern auch in dem zweiten, dem Grund satz, dieser Unbill müsse die Gesetzgebung im Voraus steuern. Freilich um diesen Zweck zu erreichen, schlägt er einen ganz entgegengesetzten Weg ein, als ich. Nun, meine Herren, ich bitte Sie, Act zu nehmen von dieser Er klärung: Wenn der Geistliche zum Vorsitzenden des Kirchen vorstands gewählt werden kann und er nicht gewählt wird, so geschieht eine Unbill — ich sage nicht sowohl, wie es Herr Sachße verstanden zu haben scheint — gegen den Einzelnen, sondern ich säge, gegen das geistliche Amt. Ich appellire an Ihr Aller Gefühl für das seguum et Konum, für Das, was gut und billig ist! Um eine solche Unbill zu verhüten, thun Sie das Jhtige, damit geordnet werde, was nach meiner Ansicht die Vernunft der Dinge und die Natur der Sache erfordert. Ich bin am Schluffe. Gestatten Sie mir nur noch einen einzigen Gedanken auszusprechen. Ich weiß aus dem Munde eines hochgestellten preußischen Geistlichen, der lange Zeit der rheinifch-westphälischen Kirche gestanden ist und der von dort her eine außerordentliche Liebe und Begeisterung für das presbyteriale Wesen in sich trägt, der aber jetzt einen kirchenregimentlichen Posten in einer der östlichen ProvinzenPreußens bekleidet; ich weiß aus seinem Munde, wie schwer in diesen östlichen Provinzen Preußens die presbyteriale Kirchenordnung einwurzelt und sich einlebt. Mir scheint, daß unser Sachsen in kirchlicher Beziehung sehr viel Ähnlichkeit hat mit derjenigen kirchlichen Provinz, an deren Spitze jener ehrwürdige Mann steht. Ich glaube, wir dürfen es uns nicht verfehlen, es wird auch in unserm Sachsen, wo diese Kirchenordnung, wie ich anfangs bemerkt habe, ein novum ist, seitdem es eine evangelisch-sächsische Kirche giebt, gar nicht so leicht gehen mit dem Einwurzeln und Einleben dieser, unseren bisherigen kirchlichen Ver hältnissen heterogenen neuen Kirchenordnung. Wenn Dem so ist, und ich bin überzeugt, es ist so, dann glaube ich,, müssen wir doppelt daraus Bedacht nehmen, um nicht in einer Sache, in der ohnehin, um Luther's Wort noch ein mal zu gebrauchen, „Fürschreiben und Nachthun weit von einander ist", das Nachthun noch viel schwieriger zu machen, als es selbst dann sein wird, wenn wir ganz. correct „ fürschreiben Ferner, wir Geistliche sehen Das ganz klar ein, daß unser Amt durch die neue Ordnung keineswegs einfacher und leichter werden wird. Es ist uns vollständig klar, daß unser Amt durch die neue Ordnung- wenn sie eingeführt ist, nicht-nur in vieler Beziehung ein geschränkter, sondern auch verwickelter, geschäftsreicher, hier und da auch kampfreicher sich gestalten wird, als es bisher war. Dessen ungeachtet sind wir bereit — und ich glaube, daß ich damit der bei weitem größten Mehrzahl der säch sischen Geistlichen aus der Seele spreche —, trotz alledem sind wir bereit, die Neue Ordnung mit Freuden zu begrüßen, uns ihr zu fügen und zu sehen, was wir dabei werden Gutes ausrichten können. Ich komme hierbei auf einige Äußerungen von gestern zurück und'spreche aus: es wird der geistliche Stand in Sachsen nicht der letzte sein, der der neuenOrdnung Opfer zubringenhabenwird, und er wird sie der Kirche zu Liebe gern bringen. Aber die Bitte dürfen wir doch aussprechen: Liebe Herren! Erschweren Sie es uns Geistlichen nicht über das Maß ! Sie werden es nicht thun wollen, dieses Zutrauen habe ich zu Ihnen! Hoch geehrte Herren! Erschweren Sie uns dieses Opfer nicht noch durch irgend welche Beschlüsse, welche dem geistlichen Stande, ja dem geistlichen Amte zu nahe treten. Ich bin vollständig überzeugt, man will doch, wenn man diese neue Kirchenordnung einmal will, etwas Lebensfähiges schaffen, etwas Lebenskräftiges ins' Dasein rufen. Wenn aber- Beschlüsse gefaßt werden, die nicht nur bei den Geistlichen, sondern bei Vielen, die es mit der Kirche redlich meinen und die das Reich Gottes lieben, eiüe Verstimmung und ein Mißtrauek Hervorrufen, so thut man damit nur das Seine, um die neue Ordnung möglichst auf dem Papier bleiben ' zu lassen; wenigstens hindert man damit, daß sie nicht so 100*
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